Weiter unten ist eine anfrage zum thema Überstunden.
Es wurde heute vollgende mail an alle AN versand:
Meine frage: ist das Rechtens, das der AG das Per Mail mitteilt? Es muss doch ein nachtrag im Arbeitsvertrag gemacht werden" ODER?
- Regelung über Arbeitszeitkonten
Die im Jahresverlauf zur termingerechten Erbringung von Leistungen für unsere Kunden, entstehenden Auslastungsschwankungen, werden durch ein Arbeitszeitkonto ausgeglichen.
Der Kostenstellenverantwortliche führt dieses Arbeitszeitkonto je Mitarbeiter tagaktuell in Dateiform.
Plus- oder Minusstunden sind nur mit seiner Zustimmung zu leisten bzw. abzubummeln.
Jeder Zu- und Abgang erfolgt in Höhe der effektiven Arbeitszeit.
Als zulässige Höhe des Arbeitszeitkontos gilt +/- 2,5 x die vertraglich vereinbarte effektive Arbeitszeit.
Zeiten darüber werden als Überstunden vergütet. Unterschreitet der Saldo die vorgegebene Stundenzahl, werden die Stunden erlassen.
Ziel ist es, einen Saldo innerhalb von 6 Monaten (ohne Urlaub und Krankheit) auszugleichen.
Und wenn dies Rechtes sein sollte, werden die bereits auf dem Arbeitszeitkonto bereits vorhandenen (Minus)Stunden dort mit eingerechnet? (siehe Teil 2)
Vertraglich ist bisher nichts zum Thema Arbeitszeitkonto geregelt.
Entschuldigt die Fragerei, aber einigen Kollegeninnen und Kollegen haben Sorge, das sie gekündigt werden, wenn sie nicht wie Blöde Überstunden machen.
Und das ist denke ich, nicht der Weg, den ein AN einschlagen sollte, um beim Job zu bleiben.
Danke im Vorraus
Andreas