EIn Bekannter hat mir meine DVDs per Post zurückgeschickt, die er sich von mir geliehen hat. Ich wollte sie nach einem bösen Streit wieder haben und sagte ihm zu, das Porto zu übernehmen.
Er schickte es aber OHNE VERSICHERUNG … 40,-€ Futsch !!!
Nun hab ich das Geschiss mit der Post, die immernoch sucht, oder sich wohl einfach nicht mehr meldet, weil sie eh nicht in der Bring-Schuld sind, weil wenn keine Versicherung = keine Nachverfolgung.
Kann ich meinen Bekannten für die 40 EURO haftbar machen? Wie?
Danke für Eure Hilfe!
Hallo,
… das ist eine Frage für einen Anwalt.
Gruß
Hallo querty!
Die Post kann hierfür nicht belangt werden, vielleicht zahlt die Haftpflichtversicherung des Bekannten. Mehr kann ich zu diesem Thema leider nicht beitragen.
Mit freundlichen Grüßen
Lupo
Hallo,
also die Nachforschung bei der Post braucht immer etwas Zeit, da musst du Geduld mitbringen. Zum Punkt, ob dein Bekannter für den Schaden haftbar gemacht werden kann, musst du einen Juristen fragen.
Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.
Rolf
Hast du ihm explizit gesagt, dass er es als nachzuverfolgendes Paket anstattt als Päckchen verschicken soll? Wenn nicht, vergiss die ganze Geschichte einfach.
Wenn ja, kannst du das Geld ja erstmal formlos per Telefon einfordern (Frist setzen). Wenn er dann nicht reagiert schriftlich auffordern (kostet Porto), Frist setzen. Wenn er dann nicht reagiert Mahnbescheid schicken, der kostet aber alleine schon 23€ + Porto etc. Wenn er dann nicht reagiert, Anwalt und der will dann irgendwann vielleicht mal eine Pfändung durchsetzen. Spätestens dann wird die Gegenseite seinerseits auch Anwaltsgeschütze auffahren und irgendwann landet das erstmal bei der Schlichtungsstelle und dann irgendwann vielleicht bei Gericht. Generierte Kosten bis dahin wahrscheinlich mindestens 500€. Wenn du Glück hast kommst du mit einem Vergleich davon, bei dem du und auch die Gegenseite am Ende ein Vielfaches der 40€ bezahlt. Wenn es schlecht läuft verlierst du (aus Mangel an Beweisen) und du bezahlst alle Gerichts- und Anwaltskosten. Wenn du extrem gut rechtsschutzversichert bist wird deiner Versicherung so ein Rechtsstreit bestimmt nicht gefallen …
Mal ehrlich, ich würd so oder so die Sache vergessen … Schwamm drüber, vergessen und abhaken.