Muss mein Ehegatte bei meiner Privatinsolvenz für mich aufkommen?

Liebe Leser,

ich habe folgendes Problem.

Seit Jahren sind mein Mann und ich in der Schuldenfalle.

Mein Mann hat seit 12 Jahren ein geregeltes Einkommen von knapp 2100 EUR und zahlt seine Schulden selbst ab.

Ich jedoch bin Hausfrau mit einem 400 EUR Job. Bald jedoch habe ich die Aussicht auf eine 75 Prozent Stelle und verdiene mit Lohnsteuerklasse 5 knapp 700 netto.

Trotzdem ist meine Schuldensumme so hoch, dass ich für mich überlege eine Privatinsolvenz zu beantragen. Nach reichlicher Information darüber hier im Netz bin ich auf verschiedene Meinungen gestoßen und sichtlich verwirrt.

Auch habe ich gelesen, dass man den Pfändbaren Teil seines einkommens an den Insolvenzverwalter „abdrücken“ muss, der das Geld dann an die Gläubiger und zur abdeckung der Prozesskosten verwaltet.

Meine Fragen:

Darf innerhalb meiner Privatinsolvenz der Lohn meines Mannes gepfändet werden, wenn ich keinen Verdienst hätte? Weil er ja für mich eine Unterhaltspflicht trägt?

Und wenn ich den neuen Job bekommen würde und dann zusätzlich 700 Eur verdiene, würde dann mein komplettes geld gepfändet werden? Denn wenn man das Geld meines Mannes (2100 EUR) und meins (700 EUR) zusammenrechnet würde ja ein gesamteinkommen von 2800 rauskommen!

Oder geht es nur darum was ich verdiene?

Das alles scheint mir zeimlich komplex und ich würde mich sehr über eine schnelle und Präzise Antwort freuen.

Hallo Lauri88,
das Einkommen deines Mannes bleibt im Falle deiner Insolvenz unberücksichtigt. Er ist dir gegenüber zwar zu Unterhalt verpflichtet, das käme aber nur zum Tragen, wenn in die Insolvenz ginge.
Den neuen Job solltest du unbedingt antreten. Die 700 Euro liegen unterhalb der Pfändungsfreigrenze (ab 01.07.2013 1.045,04 €) und bleiben dir komplett erhalten.

Sich im Internet zu informieren ist zwar gut und günstig, aber in Sachen Insolvenz solltest du dich professionell beraten lassen. Da gibt es zuviel gefährliches Halbwissen und du machst dich damit nur unnötig verrückt. Warst du schon bei einer Schuldnerberatungsstelle?

Viel Glück

Hallo Lauri,
da sich in diesem besonderen Fall die Rechtslage (Zusammenrechnen von Einkommen, Freibeträge für den anderen erwerbstätigen Ehegatten) geändert hat, kläre dies bitte bei einer Schuldnerberatung, AWO o.ä.).

Gruss
Knauffi

Hallo,
bei diesen Fragen kommt es auf so viele Details an, dass man damit auf jeden Fall zum Anwalt oder zur Schuldnerberatungsstelle gehen muss - oder aber einen Berater einschalten, der die außergerichtlichen Verhandlungen führt - das aber nur, sofern der dann beurteilen kann, wie die einzelnen Verträge zu sehen sind, aus denen die Schulden stammen. Das muss nämlich nicht bei allen Schulden gleich ablaufen (Bürgschaften, gemeinsame Kredite etc,).
Hier zeigt sich sozusagen die Grenze der Internetberatung :wink: Viel Glück!!
Viele Grüße
Klaus Marwede

Grundsätzlich ist die Privatinsolvenz erst einmal Ihre Angelegenheit. Weder bei der Schufa noch bei Gericht ist Ihr Mann Teil des Verfahrens. Anrechenbare Unterhaltszahlungen sind, soweit mir bekannt, nur dann heranzu ziehen, wenn ein getrennter Haushalt vorliegt und diese auch bezahlt werden ( Trennung, Scheidung)