Muss mein Freund Nebenkosten zahlen?

Mein Vermieter verlangt, dass mein Freund sich an den Nebenkosten beteiligt, obwohl dieser seine eigene Wohnung hat und nicht bei mir wohnt. Er schläft ziemlich oft hier, duscht allerdings in der Regel zu Hause und wäscht auch seine Wäsche bei sich etc. Außerdem schläft auch ab und zu bei sich und ist meistens nur über Nacht bei mir, da er nach der Arbeit 3-4 ´mal die Woche bis spät abends zur Uni muss und erst um ca.23 Uhr kommt.Er hat auch außer einer Zahnbürste und seinen Schlafsachen nichts dauerhaft bei mir. Darf mein Vermieter ihn dann als Mitbewohner zählen und Nebenkosten von ihm verlangen???

Ich war noch nie ein Experte und bin auch keiner. Da haben die Jungs was falsch geschaltet, frag mal nach
Gruss
Werner

1988Bienchen, grundsätzlich NEIN! Nebenkosten werden immer durch die Person bezahlt, die den Mietvertrag mit der dazu bewohnten Wohnung inne hat und dies bist offensichtlich ja Du! Auch sind derartige Klauseln in Mietverträgen nicht rechtens. Lediglich Du hättest das Recht im gegenseitigen Einvernehmen mit Deinem Freund, ihn an den Nebenkosten zu beteiligen, sofern dies einer zeitlichen Berechtigung entspräche. Dies heißt, sich Dein Freund mehr und länger als besuchsweise bei Dir aufhält. Nach Deiner Darstellung ist jener jedoch zu geringfügig zu Besuch bei Dir aufenthältig.

NEIN die Wünsche oder Träume des genannten Vermieter ist sicher unterhaltsam aber haben keine rechtliche Grundlage!
Geld steht Vermietern für Besucher niemals zu!