Muss mein freund seine kids bei sich versichern?

mein freund hat uneheliche kinder für die er kein geteiltes sorgerecht hat,da er bei der geburt nicht als vater angegeben würde. anhand eines vaterschaftstestes wurde die vaterschaft erwiesen! seine ex hat vor kürzen geheiratet! die kinder tragen seinen namen! jetzt will sie dass mein freund seine kids bei sich versichert! muss er das?

Bitte mit der GKV des Freundes abklären. Die Angaben hier sind zu dürftig.

gruß
www.tuerk-versicherungen.de

Nein

Nein, Kinder müssen anaLog der Mutter versichert werden.
Er sollte sich aber um die Kinder kümmern!

Wieso tragen die Kinder denn seinen Namen? Damit muss er ja zumindest einverstanden gewesen sein. Bei der Krankenversicherungspflicht, kann man sich nur BEDINGT aussuchen, bei wem die Kinder vesichert sein sollen.

Die Frage stellt sich ja eigentlich nur, wenn einer der beiden Elternteile privat versichert ist. Wenn beide gesezlich versichert sind, ist es sowieso egal. Zweckmäßig sind die Kinder dann natürlich bei dem Elternteil versichert, bei dem sie leben.

Wenn er kein Sorgerecht für die Kinder hat, kann ihn jedenfalls niemand zwingen, die Kinder mit zu versichern.
mein freund hat uneheliche kinder für die er kein geteiltes
sorgerecht hat,da er bei der geburt nicht als vater angegeben
würde. anhand eines vaterschaftstestes wurde die vaterschaft
erwiesen! seine ex hat vor kürzen geheiratet! die kinder
tragen seinen namen! jetzt will sie dass mein freund seine
kids bei sich versichert! muss er das?

Hi,

das würde ich bei der Krankenvers. nachfragen die bestimmt auch die ANtwort haben…!!

Viel Erfolg

Hallo,

ich würde es etwas anders formulieren:
Die Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Mitversicherung bei ihrem Vater. Diesen könnten die Kinder (oder ihr gesetzlicher Vertreter - die Mutter) sogar ohne das Wissen und auch ohne Zustimmung des Vaters direkt bei der Krankenkasse beanspruchen. Selbst die Krankenkasse kann diesen gesetzlichen Anspruch nicht ausschlagen.
Da die Familienversicherung jedoch nichts kostet, gibt es aus Sicht des Vater jedoch keine Nachteile. Auch kann er, wenn er damit nichts zu tun haben will, dies der Krankenkasse mitteilen und diese wird dann die Kontaktdaten der Mutter hinterlegen. Dann bleibt er von den jährlichen Anfragen der Krankenkasse verschont.

Viele Grüße

Hallo
nicht so einfach - doch prinzipiell sind die Kinder bei dem Versichert der das Sorgerecht hat und der Lebensmittelpunkt ist bzw. wo die Kinder leben.
So gesehen muß Ihr Freund die kinder nicht mitversichern - wobei es wenn er gesetzlich versichert ist ihm kein Geld kostet, da die Kinder beitragsfrei mit in der Famiienversicherung versichert sind.

Hallo,

das kommt darauf an. Wenn er Unterhaltspflichtig ist, erstmal ja.

Es müssen aber keine überflüssigen Kosten gemacht werden. Wenn also die Ex in der gesetzlichen Kasse selbst versichert ist, ist das Kind bei Ihr umsonst mitversichert. Wenn sie jetzt geheiratet hat und vielleicht beim Mann versichert, geht das nicht mehr.

Dann muss der Unterhaltspflichtige entweder den Beitrag fürs Kind zahlen (145 EUR) oder das Kind selbst in die Familienversicherung nehmen. Das wäre für einen gesetzlich Vertsicherten Freunmd wieder beitragsfrei.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

er muß nicht. Und ob er das könnte, wenn er wollte kann ich nicht sagen. Da wäre Krankenkasse und Jugendamt der richtige Ansprechpartner.

Gruß

fair123

Hallo m.m.,

es tut mir leid, bei der Konstellation bin ich überfragt. Die Kinder wohnen bei der Mutter, die ist vermutlich gesetzlich Krankenversichert. Wenn Ihr Freund ebenfalls gesetzlich Krankenversichert ist wäre es doch egal. Anders wiederum würde es aussehen, wenn einer der beiden Privatversichert wäre, dann muss man mit einem Zusatzbeitrag von circa 100-150,-EUR pro Kind rechnen.

Ihr Freund sollte seine Krankenversicherung kontaktieren und sich dort den Rat holen.

Beste Grüße
tripleZ

Wenn die Mutter und der leibliche Vater der Kinder beide gesetzlich selbst versichert sind, können die Eltern aussuchen wo die Kinder kostenfrei versichert werden sollen. Wenn die Mutter bei dem neuen Ehemann gesetzlich versichert ist, muss geprüft werden ob der Stiefvater den überwiegenden Unterhalt (Essen, Wohnung, Versorgung) für im Verhältniss zu allen Angehörigen in seinem Haushalt trägt. Ist das nicht der Fall, können die Stiefkinder nicht bei dem Stiefvater versichert werden und müssen dann bei dem leiblichen Vater familienversichert werden. Ist der Stiefvater privat versichert, dann kommt eigentlich nur die kostenfreie Familienversicherung bei dem leiblichen Vater in Betracht, weil eine Versicherung in der Privaten kostenpflichtig ist.
M.f.G.

Hallo,

die Regelbn für die Familienversicherung sind in § 10 SGB V fesrtgelegt. Der Wille der Beteiligten und das Sorgerecht sind dabei ohne Bedeutung. Wenn er in einem offiziellen Dokument als Vater festgestellt wurde und die Mutter keine eigene Krankenversicherung hat, werden die Kinder bei der Krankenkasse des offiziellen Vaters versichert. Ggf. auch gegen dessen Willen (z.B. auf Antrag der Mutter).

Ggf. können die Kinder auch beim Stiefvater versichert werden. Dann sind aber die Nettoeinnahmen des ganzen Haushaltes zu prüfen (§ 10 Absatz 4 SGB V).

Gruß

RHW

hallo,
mit den hier aufgeführten sehr genauen details sollte sich ihr freund direkt an seine krankenkasse wenden und dies dort prüfen lassen.
in der gesetzlichen kv kostet eine familienversicherung nichts, ist also durchaus denkbar…privat versichern muss er sie in jedem fall wegen fehlender erziehungsberechtigung und fehlendem sorgerecht nicht.
gruß, nils

es reicht wenn er der Vater ist, wenn er gesetzlich versichert ist kostet es ihn ja nichts. es ist nur die Frage warum sie ihre kinder nicht versichert,
Alles Gute.

hallo,

bin leider überfragt.

Gruß
Franjo