Muss mein Freund vollen unterhalt zahlen?

Hallo,
Mein Freund hat einen 6 jährigen sohn, der von Anfang an 14 tagig an den Wochenenden bei uns ist. Mein Freund hat jetzt seine Ausbildung beendet und soll jetzt selbst unterhalt zahlen. Das Amt hat 182 Euro (ohne Rechnung) vorgeschlagen.
Ich selbst habe ein 4 jähriges Kind (bekomme unterhalt vom Vater) und studiere noch, habe also etwas Bafög.
Mein Freund und ich haben ein haus, zahlen also keine miete.
Mein Freund unterhält also mit seinem (geringen) Einkommen sich selbst, mich und
mein Kind und unser haus mit (+ Auto Usw.)
Es ist uns AUf KEINEN FALL möglich 182 Eu unterhalt zu bezahlen, selbst wenn er gern würde!
Dazu muss ich sagen dass die Mutter und ihr neuer Partner beide ein gutes Einkommen
haben.
Das Amt sagte noch wenn wir es rechnen lassen würde würde er noch schlechter wegkommen :frowning: wie kann das sein? Da kann er zu hause bleiben und wir hätten mehr Geld!
Wieviel muss ihm zum leben bleiben? Und was darf er als aufwendung angeben?
Ach ja, wir wohnen in Sachsen.
Wer konkrete zahlen braucht bitte per Mail.
Danke für eure Hilfe

Hallo,
ich brauchte das Nettoeinkommen Ihres Lebensgefährten.
Also gut sieht das für Sie schon mal nicht aus.
Ihr Lebensgefährte muss für sein Kind auf kommen. Für Sie, ihr Kind, das Haus und Auto braucht er nicht zahlen. Sie können selber für sich und Ihr Kind arbeiten gehen und ein Auto braucht man nicht. Das Haus wird eh nicht gerechnet.
So sieht es leider unser Jugendamt, dass ja nur " Zum Wohle des Kindes" handelt.
Geben Sie den Nettolohn kurz durch, dann kann ich Ihnen das genau sagen. Was die Mutter verdient will keiner wissen,die könnte im Monat eine Millionen bekommen, der Vater muss trotz dem zahlen.
Auch könnte das JA sehen, wie die Mutter den Unterhalt abholt und sich davon besäuft und verraucht den Rest. Ist alles egal „Alles zum Wohle des Kindes“!.???
Gruss
Agnes

Sein Selbstbehalt beträgt 950€. das was das Amt will stimmt auf keinen Fall.Normal wird nach Düsseldorfer Tabelle

wie kann ich das einkommen persönlich senden ohne dass es jemand lesen kann?

ich hatte die Öffentlichkeit schon sofort raus genommen, dass gelbe Schloss oben ist zu. Es kann keiner mit lesen.

wie kann ich das einkommen persönlich senden ohne dass es
jemand lesen kann?

also zwischen 1000 und 1100 im monat… ich habe vorhin mal bei der düsseldorfer tabelle geschaut… demnach stünden dem 6jährigen kind 364 eu zu, abzüglich kindergeld 184 eu… die differenz entspräche den 180 eu die das JA vorgeschlagen hat. oder? und wie ist das mit den 950 eu selbstbehalt? die treffen doch auf uns auch zu oder nicht?
hm :frowning: echt nervig
danke für ihre hilfe

364 ist richtig, allerdings dürfen Sie da nicht das volle Kindergeld abziehen, sondern nur den Anteil Ihrers Lebensgefährten, also 92 Euro. Bleiben an Unterhalt, welches dem Kind zusteht 256 Euro.
Ihr Lebensgefährte muss also mindestens 256 Euro zahlen. Hat er denn einen Titel beim JA unterschrieben?

Er könnte doch ein Angebot machen. Sprecht doch miteinander, mit der Mutter und regelt das MENSCHLICH. Er unterstützt dein Kind nicht verpflichtend, das tut der Vater, wie du schreibst. Ihr wohnt mietfrei. Wenn es allen gut gehen kann, ist doch kein Stress nötig.

nein hat er nicht. er war noch gar nicht dort, hat nur post bekommen und dann einmal telefonisch nachgefragt (warum es keine rechnung gibt)
würde man denn bei so wenig einkommen tatsächlich mehr als 180 euro zahlen müssen???

ein angebot? … tz… das ist mit der frau leider nicht möglich. die hat mich einmal auf der straße geschlagen, sodass ich sie angezeigt habe. das kind hat sie JEDES 2te wochenende (seit 5 jahren) nur wiederwillig rausgerückt… das kind nässt bis heute nachts ein weil die mutter schlecht über uns spricht.
um dem kind soviel ärger zu ersparen haben wir die umgangszeiten mittlerweile gerichtlich regeln lassen, sodass zumindest auf dem gebiet ruhe ist… aber wenns ums geld geht würde die mutter uns die taschen leer machen wos nur geht! also MENSCHLICH zu regeln ist da nichts mehr. :frowning:

ja, dass ist leider so. Ich bin wirklich der Meinung, dass natürlich beide Eltern zahlen sollten für ihre Kinder, allerdings lässt sich das gar nicht machen, denn diekinder sind oftvon den Müttern aufgehetzt, wollen den Vater gar nicht mal sehen.
Wenn er noch keine Urkunde beim Jugendamt unerschrieben hat… BITTE AUCH NICHT MACHEN!!! Das Jugendamthat alles andere als dasWohl des Kindes im Kopf, nämlich, dass sie auf keinem Fall bezahlen müssen. Sie wollengerne ihre Macht zeigen, machen einen nieder, weil man ja nicht für sein eigenes Kind zahlen will (von kann wird nie die Rede sein) und der Steuerzahler fremde Kinder finanzeren sol. Seien Sie vorsichtig, gerade auch hier auf dem Board. Sie werden sofort angegriffen. Habe es selber am Anfanghier erlebt.
Zum Jugendamt, ich habe zwei Kinder aus erster Ehe, mein Mann eines aus vorheriger Partnerschaft.
Mein Ex zahlt nichts, ist im Insolvenz, Wir bekommen keine Lohnstreifen zu sehen. Er kann machen was er will.
Mein Mann muss für sein Kind Lohnstreifen, Kontoauszüge, sowie Kredite vorlegen. auch alles von mir. Oberpeinlich!
Diese ganzenSachen bekommt aber die Mutter seines Kindes zu sehen, sogar zu geschickt.
Beides beim gleichem Jugendamt. Wir waren auf 180. Haben uns mit der Bearbeierin gehabt, die sich aber weiterhin strickt weigerte, mir die Lohnabrechnungen meines Ex zu kopieren. IhrVorgänger hat die geschickt, wenn ich diese haben wollte.
Ich habe dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht, da es ja wohl nicht sein kann, dass der eine die Unterlagen bekommt, der andere aber nicht.
Eine Woche später wurde mir vom Leiter des JA mitgeteil, es habe alles seine Richtigkeit, jede Bearbeiterin kann das sehen wie sie will und so sagt die eine Datenschutz,die andere gibt die raus.
Außerdem hat das Jugendamt keine Rechtskraft, sondern kann nur beratend zur Seite stehen. Ich schicke Ihnen mal einen link mit. Da sehen Sie Ihre Rechte und was das JA macht und darf.
Diese machen gerne einen auf " ihr müsst machen was wir wollen, aber vorsicht!! " UnterschreibenSie nur die Urkunde nicht, sie haben vorloren!
Gruss
Agnes
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

Hallo Pusteblume,
Es zählt zur Berechnung des Kindesunterhalts das Einkommen des gesamten Haushalts, das bedeutet es wird zur Berechnung Ihr Einkommen (Bafög) und das Einkommen Ihres Lebenspartners herangezogen.
Da sie mietfrei wohnen, wird auch keine Mietzahlung berücksichtigt.
Der Selbstbehalt beträgt 950 € pro Monat.
Sollte die Berechnung des Kindesunterhalts vom Jugendamt vorgenommen worden sein, sollten Sie diese vielleicht nochmal überprüfen lassen.
Alles Gute

Er hat einen „Selbstbehalt“ der nicht angetastet werden kann. Ich glaube 980 Euro. Wenn Ihr als Bedarfsgemeinschaft zählt und du kein Einkommen hast, könntet Ihr es evtl. über Hartz 4 versuchen.

Sorry, mehr weiss ich grade nicht, da ich nicht weiß wie Eigentum bei Hartz 4 berechnet wird. Viel Glück,

Andi

Hallo
Unterhalt wird er zahlen müssen egal wie. 182 Euro ist der geringste Betrag den man zahlt, wenn das Amt ihre Einnahmen berechnen würde und dazu würden sie das einkommen von ihm berechnen, ihr einkommen, Kindergeld, Unterhalt etc, dann würde es höher ausfallen. Ob sie viele Ausgaben haben oder nicht wird dem Amt egal sein. Er muss für sein Kind Unterhalt zahlen. Da wird er leider nicht drum rum kommen. Zahlt er nicht qweil er zahlungsunfähig wäre dann würde ihm alles aufgerechnet werden das heisst er hat sobald er geld hat, eine Grosse Summe die er zu zahlen hat oder wird diese abzahlen müssen, mit einem höheren betrag. Da sie ein Haus haben, Auto etc haben sie Vermögen, sowas wird leider auch mitberechnet. Aus dem Grund wird er zahlen müssen egal wie. Es könnte im schlimmsten Fall kommen das sie das Haus, Auto oder anderes Verkaufen müssen oder er einen 2 Job suchen muss.Sie können versuchen mit dem Jugendamt zu reden oder beim Arbeitsamt dann Harz 4 beantragen wenn sie zu wenig verdienen (weniger wie 1400 euro).
Informieren sie sich beim Jugendamt am besten wie sie das regeln können.
Gruss
Feivel

hallo, kann ich dir leider auch keine verbindliche auskunft geben-
alles gute für euch

Hallo

grundsätzlich muss er vollen Unterhalt zahlen.
Es würde also eine übliche Berechnung durchgeführt werden, wobei dann wahrscheinlich ein höherer Beitrag als 182€ rauskommt. Du selber wie auch euer Kind würde dann eine Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle bedeuten.
Mit den hier gemachten Informationen würde ich mal sagen, das die 182€ noch harmlos sind.
Gruss

Hallo,
um dir da weiter helfen zu können, brauche ich den nettoverdienst deines freundes.

LG zutom

hallo,
soweit ich weis,hat er einen Selbsterhalt von 900€,was drüber geht muss er an unterhalt zahlen
ich würde aber zum anwalr gehen

lisa

hallo,

1050 netto

danke schon mal.
LG

Hallo,

der Freund ist vorrangig seinen eigenen Kindern (also seinem Sohn) zu Unterhalt verpflichtet. Gegenüber Lebensgefährten, Ehepartner, Stiefkinder usw. hat er keine bzw. nachrangige bei Ehepartner Unterhaltsverpflichtung.

Wenn das Geld nicht reicht und der Unterhalt für sein leibliches Kind tituliert ist, sollten in dieser Bedarfsgemeinschaft wohl aufstockend soziale staatliche Mittel möglich sein.

IHM (nicht Euch) muss ein Selbstbehalt von 950 Euro zuzüglich Fahrtkosten zur Arbeit (meist höchstens 150 Euro ist von einem OLG-Bezirk zum anderen unterschiedlich) bleiben.

Wenn er absichtlich nicht arbeitet und ihm das nachgewiesen werden kann (weil er nicht 20 bis 30 Bewerbungen PRO Monat gemacht hat) droht ihm sogar im Strafrecht (§ 170 StGB) Gefängnis.

Gruß