Mein Schwager möchte bei meinen Schwiegereltern ein Haus auf das Gründstück bauen. Mein Mann und ich wohnen bei mir im Haus.Jetzt die Frage müßte dann nicht mein Mann ausbezahlt werden?
Hallo,
nein muss er nicht. Denn zu Lebzeiten können ja die Schwiegereltern mit ihren Sachen machen, was sie wollen.
Das kann erst relevant werden, wenn die Schwiegereltern innerhalb der nächsten 10 Jahre sterben und der Schwager das Grundstück geschenkt bekommen hat.
Grüße
caddy
Ihre Schwiegereltern bestimmen alleine, was zu deren Lebzeiten mit dem Grundstück geschieht! Sollten die Herrschaften versterben, dann bestimmen die gesetzliche Erbfolge oder ein Testament über den Verbleib des Erbes.
Die Schwiegereltern wären gut beraten, den Grundstücksteil auf dem der Schwager ein Haus errichten möchte, von vorne herein ausparzellieren zu lassen und auf den Bauherren alleine zu Eigentum zu übertragen. Ansonsten bliebe das Grunstück ja eigentum der Eltern/Schwiegereltern und das Haus käme auf dem Grundstück automatisch ins Eigentum der Schwiegereltern und später in die gemeinsame Erbmasse!
Bei der Gelegenheit der Teilung und Überztrageung könnte mit den Schwiegereltern über eine Ausgelichsregelung für Ihren mann oder eine Erbregelung gesprochen werden, die beide Söhe gleichstellt. Ein Rechtsanspruch darauf besteht zu keiner Zeit!
Nö, deine Schwiegereltern können zu Lebzeiten selbst entscheiden wie Sie mit Ihren Vermögen umgehen.Natürlich ist es eine Sache der Moral.Zu Lebzeiten kann Dein Mann nur sein Pflichterbteil einklagen.