Hallo, meine Tochter 17 wohnt mit meinem und dem Einverständnis des Jugendamtes bei ihrem Freund. Vor einigen Monaten ist sie mit der Mutter ihres Freundes (die Mutter hat die Pflegschaft für meine Tochter) zum Anwalt, wegen nicht Zahlung von Unterhalt ihres leiblichen Vaters. Nun hat mich die Anwältin kontaktiert, weil ich Beratungshilfe für meine Tochter beantragen soll. Ich bin seit 1 Jahr neu verheiratet und mein Mann soll in diesem Antrag auch sein Einkommen angeben. Ist das so in Ordnung, muss er das?
Hallo
Der Mann ist dir gegenüber doch unterhaltspflichtig. Also hängt es auch von seinem Einkommen ab, ob du ggf. einen Anwalt für deine Tochter finanzieren kannst. Je mehr Unterhalt er dir schuldet, desto mehr hast du von deinem Einkommen übrig, um damit deine Tochter zu unterstützen. -
Ob er es in diesem speziellen Fall muss oder nicht, weiß ich nicht. Aber wenn er es muss, dann wäre das wohl die Begründung dafür. -
Hört sich logisch an..vielen Dank!