Ich bin 2006 geschieden wurden , da ich allein erziehend war bekam ich Gerichtskostenbeihilfe. Jetzt 2013 bekomme ich eine neue Prüfung ob ich die Gerichtskosten jetzt zahlen kann. Da ich 2011 neu geheiratet habe frag ich mich ob mein neuer Mann jetzt dafür aufkommen muss? Ich habe selbst kein Einkommen , mein Mann hat aber eigenes Land , Häuser und reichlich Tierbestand. Kann man meinen Mann dafür haftbar machen?
Da kann ich leider nicht helfen
hallo ist immer schön!!!
kann sehr gut sein,das der Mann aufkommen muss. Denn ihnen steht Taschengeld zu … vom Lohn,und davon können sie dann den erforderten Betrag zahlen,so war es bei mir…
Hallo und ich bitte mir den Vopa der fehlenden Begrüßung zu verzeihen. Habe mich gerade erst hier angemeldt und war leicht überfordet mit allen was hier auszufüllen ist. Nichts desto Trotz bedanke mich ganz herzlich für diese sehr schnelle Antwort. MfG E. Meyer
hallo ist immer schön!!!
kann sehr gut sein,das der Mann aufkommen muss. Denn ihnen
steht Taschengeld zu … vom Lohn,und davon können sie dann
den erforderten Betrag zahlen,so war es bei mir…
Hallo
Warum sollteDein Ehemann für sachen auf kommen mit dem er nichts zutun hat.Wen es nicht anders ist werdet Ihr euch wohl einen Anwalt nehmen müßen u. euch bei ihn Erkundigen müssen.
gruß Seppel42
nein wird er nicht müssen weil die ja nur dein einkommen wissen möchten und alles was du vor der neuen ehe gehabt hast muss er nicht tragen sondern nur du alleine.
Hallo,
sicher bin ich mir da auch nicht. Aber sofern Sie in einer gesetzlichen Gütergemeinschaft leben könnte es durchaus sein, dass Ihr neuer Mann zur Zahlung herangezogen wird.
Alles Gute
Nein er haftet nicht.
Nur wenn Sie wieder einkommen haben, kann dieses zur Bezahlung herangezogen werden.
Wo ich nicht sicher bin, ob das gemeinsame Einkommen (welches Ihr Mann für Sie beide erzielt) herangezogen werden kann. Ich würde das jedoch ausschließen.
mfg und alles Gute
EJWW