bekomme HARTZ IV, mein Freund nicht. Wir würden gerne zusammenziehen. Er muss aber noch Unterhalt an seine Kinder bezahlen. Auch ich habe Kinder. Was wäre, wenn wir heiraten würden? Müsste er dann noch immer den vollen Unterhalt an seine Kinder zahlen?
bekomme HARTZ IV, mein Freund nicht. Wir würden gerne
zusammenziehen. Er muss aber noch Unterhalt an seine Kinder
bezahlen. Auch ich habe Kinder. Was wäre, wenn wir heiraten
würden? Müsste er dann noch immer den vollen Unterhalt an
seine Kinder zahlen?
Hallo Anja,
Wenn ihr zusammenzieht, müsst ihr das zwangsläufig beim Einwohnermeldeamt melden. Diese überprüfen dann auch die Verhältnisse. Das heisst: Er muss Unterhalt in voller Höhe nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen, bis die Kinder 18, bzw. 26 Jahre alt sind! Je nach Ausbildungsstand! Wenn ihr heiraten würdet, dann bekämst du sehr wahrscheinlich kein Harz VI mehr. Ja nachdem was dein Freund verdient.
Viel Glück !!!
sicher, das ist mir schon klar, dass ich dann kein HARTZ IV mehr bekomme. Meine Frage war ja, muss mein „zukünftiger Mann“ dann noch den vollen Kindesunterkalt zahlen? Und kann er meine Kinder auf seine Lohnsteuerkarte nehmen?
Hallo Anja,
es muß der Mensch Unterhalt für die Menschen auf-
bringen, für die er unterhaltsverpflichtet ist.
Ich gehe davon aus, daß für die Kinder Ihres Freundes
ein Titel (eine Urkunde) existiert, auf deren Basis
und auf der Basis einer beizubringenden Nettogehalts-
bescheinigung das Jugendamt nach bestimmten Regeln den
Unterhalt ausrechnet und festsetzt.
Kommt jetzt ein weiterer Mensch dazu, für den Ihr
Freund unterhaltsverpflichtet w ä r e (Kinder mit
Ihnen z.B.), oder eine Ehefrau …, verringert sich
der Unterhalt.
I.d.R. geht das Jugendamt pro weiterem Unterhalts-
berechtigtem in der Berliner oder Düsseldorfer Tabelle
(je nachdem wieviel Ihr Freund verdient) eine Stufe
tiefer.
Ob das Jugendamt Sie in der gleichen Weise berücksich-
tigen würde, wenn Sie verheiratet wären, wie Kunder,
das hängt von Ihren Einkommensverhältnissen ab, die
ich nicht beurteilen kann. Hartz 4 zu sagen, reicht da
m.E. nicht aus.
Gehen Sie zum Jugendamt, oder Ihr Freund soll zum
Jugendamt gehen, das muß er sowieso, und die machen
das schon. Er hat eh keine andere Chance.
Aber überlegen Sie sich: Bitte nicht nur wegen dem
bißchen Geld heiraten, das da vermeintlich gespart
werden kann.
Liebe Grüße
Andreas
Nun, natürlich muss er für seine leiblichen Kinder weiter den Unterhalt zahlen, der in der Düsseldorfer Tabelle maßgebend ist. Da kommt er nicht drum herum!!!
Wenn er deine Kinder mit auf die Lohnsteuerkarte nehmen könnte, wäre gut, ABER, Bekommst du kein Unterhalt für deine Kinder?
Wenn ja, dann könnte deinem ExMann Unterhalt streichen , da er nicht mehr die Vergünstigung beim Kindergeld haben würde. Du siehst, eins zum anderen. Etwas kompliziert…, ein Fall für den Familienanwalt! Meiner Meinung nach!
Weiterhin viele GLück!
sicher, das ist mir schon klar, dass ich dann kein HARTZ IV
mehr bekomme. Meine Frage war ja, muss mein „zukünftiger Mann“
dann noch den vollen Kindesunterkalt zahlen? Und kann er meine
Kinder auf seine Lohnsteuerkarte nehmen?