Muss mein Sohn zahlen die Gruppen-Bus fahrt zur Schwimmhalle?

Hi, lieb frag mein Sohn hat ein Schwerbehinderten ausweiß mit dem Merkzeichen H und GdB mit 50%
und er hat in der Schule ein i -. Status und ein erhörten Förderbedarf hat zusätzlich KJPD und SPZ und Logo, Ergo,
mein Sohn ist 8 Jahre alt, hat auch ein BuT-Pass sogar gültig bis 2019 und meine frage ist:

„In der Schule hat er ein Schul.- Schwimmunterricht und muss eine Bus fahrt immer 1,50 Euro bezahlen pro Woche“
muss er das wenn er alles was oben genannt habe und hat, trotzdem bezahlen?"

Moin,

kein Unternehmer ist verpfllichtet, jemanden umsonst zu transportieren. Frag bei der Schule nach, dort weiß man, wer die Kosten trägt.

Gruß
Ralf

nein, der neue SBA = Schwerbehinderten Ausweiß ist so klein wie die Arzt Chip karte und rosa und grün nur das Beiblatt zum Au.-d.V „wertmarke“ ist weiss ja das haben wir^^ xD

Frage bitte die Schule und verweise auf den BuT-Ausweis des Kindes.

Da es hier nicht um Freizeit sondern wohl um reguläre Schulstunden (Schwimmunterricht) geht, ist es wohl nicht vorgesehen, das es dafür extra Zuschuss zum Fahrgeld gibt.
Benutzt denn das Kind sonst keine öffentlichen Verkehrsmittel und hat dafür Vergünstigungen ?
Ist der Bus zum Schwimmen gar kein Linienbus ? Sondern ein reiner Sonderbus extra an den Schwimmtagen ?

Aber frage nach, stelle Antrag. Man muss aber das Geld immer erst selbst bezahlen.
Aber 1,50 € in der Woche ? Musst Du da schon überlegen wie man das einspart ?

https://www.berlin.de/sen/bjf/bildungspaket/

MfG
duck313

Hallo,
vielleicht bin ich etwas begriffsstutzig, aber das Beiblatt zur Beantragung legetimiert noch nicht zur kostenlosen Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Bitte Beiblatt noch mal lesen und bei Bedarf die Wertmarke beantragen. Diese zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis berichtigt zur kostenfreien Beförderung in Bus und Bahn.
LG, Mao

Vielleicht denkt der UP schon weiter und rechnet in Zukunft mit Ausflügen und Klassenfahrten, die ggfs. auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln bestritten werden?
Von Förderschulen kenne ich das…
LG, Mao

Servus

mit Merkzeichen H hat er Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Wenn der Bus also die Linie 11 ist, die in den Vorort Friedrichsruhe fährt und auch vor dem Hallenbad hält, kann er da mitfahren, ohne zu bezahlen. Wenn es sich aber um einen Bus handelt, der nur für Schüler zwischen Schule und Schwimmbad pendelt, geht das nicht.

Haken an der „unentgeltlichen“ Beförderung: Der Ausweis mit Merkzeichen H genügt dafür nicht, sondern er muss sich dafür eine „Wertmarke“ ausstellen lassen, und diese kostet eine Gebühr von 40 € für ein halbes Jahr oder 80 € für ein Jahr. Ist also nur interessant, wenn er sonst auch mal mit Bus und Bahn unterwegs ist: Für diese Gebühr fährt er nicht nur zwischen Schule und Schwimmbad, sondern überall gratis, wo öffentlicher Nahverkehr ist.

Schöne Grüße

MM

Auch auf dem neuen Ausweis sind die „Merkzeichen“ und sonstigen Berechtigungen enthalten. Sonst gäbe es die nicht. „Freifahrt“ gilt allerdings nur im öffentlichen Personennahverkehr. Der ist gesetzlich definiert.
Aktionen, die nicht mit öffentlichem Nahverkehr statt finden, sind also nicht kostenlos. Es sei denn, der Betreiber macht es freiwillig. Dann hat man aber kein Recht drauf.

Welches Bundesland?

In BY darf hier gar nichts verlang werden wenn es Schwimmunterricht im Rahmen des normalen Sportunterrichts ist.
Egal ob behindert oder nicht. Schulunterricht und Beförderung dort hin ist in BY kostenlos.

Grüße
miamei