Muss mein verlobter aufkommen

Hallo…
ich bin verlobt und wir wollen demnägst heiraten.
ich hab 2 kinder die nicht von ihn sind.und beide kinder wohnen nicht mehr bei mir sind aber beide minderjahrig sie leben in einrichtungen vom jugend amt, bei der 16 jahrigen hab ich letztes jahr das sorgerecht komplet an das jugendamt abgetretten( von meiner seite,man hat es mir nicht weg genommen)die 13 jahrige lebt in einer mädchenwohngruppe und ihr vater und ich haben das gemeinsame sorgerecht.
so nun zu meiner frage…
da ich den kinder unterhalts pflichtig bin(ich arbeite in teilzeit)und mein verlobter auch sehr gut verdient ,wenn wir nun heiraten muss er auch für die kinder die ja nicht seine sind und nicht in unserem haushalt leben und zu den wir auch(leider) kein kontagt haben aufkommen also ich mein,ich bekomm jedes jahr vom amt ein schreiben worin sie meine finazielle lage sehen wollen die ich auch immer ausgefühlt hab muss ich nun auch das einkomm von ihn angeben?bzw wird nun von ihn verlangt wenn wir heiraten das er weil er ja für mich sozusagen unterhaltspflichtig wäre auch den unterhalt der kinder bestreiten…?ich muss nämlich sagen das das aus meiner sicht nicht richtig ware da er 1 nicht der vatter ist 2er nichts mit den kindeer zutun haat 3sie nicht in unser haushalt leben 4 wenn es so wäre ja kein mann mehr eine frau heiraten würde wenn man verlangen wwürde das er für kinder aufzukommen hat die nicht seine wären …also ich als mann würde es nicht wollen für kinder zahlen die nicht meine sind und die nicht bei mir leben in gegenteil die man ja nicht mal wirglich kennengelernt hat.
oh mann ich wäre sehr froh wenn ich von euch eine antwort bekommen könnte da ich schon im net nach urteilen der gleichen art duchte aber nichts gefunden hab.vieleicht kennt ihr urteiler die so in etwa sind…
vielen dank in vorraus
lg hummer 35

Hallo Hummer,

da ich kein Experte in Unterhaltsfragen bin, kann ich Dir nur raten, diese Frage genau mit Deinem Jugendamt zu klären. Möglicherweise hilft es Euch, wenn Ihr eine eheliche Gütertrennung vereinbart. Natürlich wird Dein Verlobter durch die Eheschließung nicht unterhaltsverpflichtet, aber da Ihr ein gemeinsames Familieneinkommen heben werdet, mußt Du diese Situation genau mit dem Jugendamt vorher klären!

Gruß, Reinhard

Hallo hallo zurück,
dein Verlobter ist nicht der Vater der Kinder. Daher muss er auch nichts für sie zahlen.
Das einzige, was sich ändert, sind deine Einkommensverhältnisse, das du durch das Gehalt deines Mannes finanziell besser gestellt sein wirst.
Daher wird das Jugendamt sehr wahrscheinlich mehr von dir für die stationäre Unterbringung deinere Kinder haben wollen. Es gibt Listen beim Jugendamt, auf denen steht, bei welchem Einkommen man wieviel für das Jugendamt abgeben muss.
Auf meiner Seite: www.hilfe-mein-kind-bockt.de gibt es im Downloadbereich den sogenannten Antrag auf Hilfe zur Erziehung, den du sicherlich kennst, weil du einen ähnlichen unterschrieben haben musst. Auf der anhängenden Seite ist so eine Tabelle. Diese gilt für Hamburg. In anderen Bundesländern ist es anders aber ähnlich.
Viel Glück in Euer bevorstehenden Ehe.

Ps. Du kannst den Kontakt zu deinen Kindern suchen. Das solltest du auch tun. Selbbst wenn die Kinder woanders gut untergebracht sind, kann die ELtern nichts und niemand ersetzen. Deine Kinder warten sicherlich darauf, dass du sie suchst.
Alles Liebe
Martin

Dein Verlobter musste von hinter rum für deine Kinder aufkommen, da das Einkommen deines Verlobten mit angerechnet wird, wird sich dein Selbstbehalt verringern.

Hallo hummer35
Also bei meiner Schwester ist es so gewesen das ihr 2.Mann auch für ihre 3.Kinder aufkommen musste.Der richtige Vater hat nicht gezahlt,vor ca.5.Jahren sind der Sohn 12J. und Tochter 15J.wieder zu ihrem Vater gezogen jetzt braucht der 2.Mann nur noch für 1.Kind aufkommen ( was er bei dem 1.Kind auch gerne macht) obwohl er kein Sorgerecht hat und auch nie bekommen wird.Solange die Kinder zu Haus wohnen ist das glaube ich was anderes, da deine beiden ja nicht mehr zu Haus wohnen braucht er auch nicht mehr für die Kinder aufkommen.Aber ich würde an deiner Stelle mal beim Anwalt nachfragen , bevor ihr Heiratet.Da du ja nur eine kleine Stelle hast und nicht viel Geld brauchst du deinen Anwalt auch nicht zahlen ,das geht denn über das Amtsgericht , wird dir der Anwalt alles erklären.
Ich wünsch dir viel Glück

Ich kann dich beruhigen,
dein Verlobter muss kein unterhalt an die Kinder zahlen weil es nicht seine Leiblichen sind,und er sie auch nicht Adoptiert hat.
Und du bist zwar unterhaltspflichtig aber nur wenn du dazu in der Lage wärst weil dein Verlobter dir nur soviel geben müsste das du über die runden kommst.
Es wird auch kein Jugendamt auf die idee kommen
sollte es doch der Fall sein schalt einen Rechtanwalt ein denn dass dürfen sie auf keinen fall.

Wenn du noch fragen hast meld dich
ich hoffe ich konnte dir weiter helfen

Hallo,
war längere Zeit nicht Ort anwesend, daher konnte ich auch nicht Antworten.
Ich hoffe, dass sie viele Infos bekommen haben und alles gut gegangen ist.

Vor der Hochzeit auf alle fälle bei einem Fachanwalt für Familienrecht nachfragen!!!

Besten Gruß
brasil-pit