Muß mein Vermieter die Wasseruhr eichen lassen?

Habe gerade bemerkt das meine Wasseruhr nur bis 1995 beglaubigt ist. Muß mein Vermieter diese eichen lassen?

Die Wasseruhr ist hinter einer Wand (Spanplatte) die ein kleines Fenster (nicht zu öffnen) hat, also ist da nicht dranzukommen. Ich weiß auch das sich im Keller noch eine Warm- und eine Kaltwasseruhr befinden. Allerdings weiß ich nicht ob diese ebenfalls nur für diese Wohnung oder auch für die 3 anderen im Haus zählen.

Ich kann mir nicht vorstellen das mein Vermieter die Wand aufreißen muß, nur weil die Uhr ner Wartung bedarf. Er besitzt das Haus auch erst ein paar Jahre, da war die Zeit ja schon abgelaufen.

Hallo,
generell besteht eine Eichpflicht alle fünf Jahre. D.h. man müsste im Eichamt (für Berlin ist es in Kleinmachnow, bzw. Cottbus) anrufen und dort darum bitte, diese Eicherfordernisse zu überprüfen, bzw. einzuhalten.

MfG