Muss meine Ex an mich Unterhalt zahlen?

Hallo,
meine Ex Freundin hat mich nach über 6 Jahren verlassen und will mir nun über das Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht streitig machen.
Für den Fall das Ihr das gelingt müsste ich Unterhalt zahlen.
Was mich aber Interessiert ist ob meine Ex für mich auch Unterhalt zahlen muss da wir länger als 3 Jahre zusammen waren obwohl mein Sohn bei Ihr lebt. Viele Bekannte von mir haben dies jedenfalls behauptet und ich würde gern wissen ob dies stimmt?
Bitte um schnelle Antwort.
Danke Ralph

nein, dass braucht sie nicht. Sie sind in einem Alter, wo Sie selber für sich arbeiten müssen.
Wenn Ihr Kind über 3 Jahre alt ist, werden Sie auch nicht für Ihre Ex Unterhalt zahlen müssen, denn auch Sie muss selber für Ihren Unterhalt sorgen.
Nur für Ihr Kind müssen Sie dann zahlen.
Gruss

Wenn das Kind bei ihr lebt, zahlst du Unterhalt. Umgekehrt wäre es auch so. Gerichte entscheiden meistens im Sinne der Mutter. Dir schuldet sie dann nix, da du dich dem Arbeitsmarkt 100% zur Verfügung stellen kannst

Hallo,
meine Ex Freundin hat mich nach über 6 Jahren verlassen und
will mir nun über das Familiengericht das
Aufenthaltsbestimmungsrecht streitig machen.
Für den Fall das Ihr das gelingt müsste ich Unterhalt zahlen.
Was mich aber Interessiert ist ob meine Ex für mich auch
Unterhalt zahlen muss da wir länger als 3 Jahre zusammen waren
obwohl mein Sohn bei Ihr lebt. Viele Bekannte von mir haben
dies jedenfalls behauptet und ich würde gern wissen ob dies
stimmt?

Unterhalt muss von euch keiner mehr bezahlen,da es eine kurze Ehe war.Nur noch Ehen über 15 Jahren zählen.Das Gesetz gibt es seit 2 Jahren darin heißt es jeder ist für seinen Unterhalt selbst zuständig.

Hallo,

Hallo,
meine Ex Freundin hat mich nach über 6 Jahren verlassen und
will mir nun über das Familiengericht das
Aufenthaltsbestimmungsrecht streitig machen.
Für den Fall das Ihr das gelingt müsste ich Unterhalt zahlen.

Aufenthaltsbestimmungsrecht hat nichts mit der Unterhaltspflicht zu tun. Auch bei gemeinsamen Sorge- und/oder Aufenthaltsbestimmungsrecht muss der Elternteil Kindesunterhalt in Bar bezahlen, bei dem das Kind nicht lebt.

Was mich aber Interessiert ist ob meine Ex für mich auch
Unterhalt zahlen muss da wir länger als 3 Jahre zusammen waren
obwohl mein Sohn bei Ihr lebt.

Der „nichtverheiratete Exen-Unterhalt“ hat nichts mit der Zeit des Zusammenlebens zu tun! Es gibt Betreuungsunterhalt wenn das Kind noch keine drei Jahre alt ist.

Dabei spielt es keine Rolle, wenn man überhaupt nicht oder gar 20 Jahre zusammengelebt hat. Wichtig ist, dass man nicht standesamtlich verheiratet ist.

Viele Bekannte von mir haben
dies jedenfalls behauptet und ich würde gern wissen ob dies
stimmt?

Stimmt natürlich nicht. Die sollen halt mal das Gesetz bzw. Urteile vorzeigen, die ihre komischen Ideen als Recht erkennen.

Gruß

Hallo

wenn das Kind bei ihr lebt, wirst du zahlen müssen.

Sie muss für dich gar nichts zahlen.

Gruß

Hallo,
in erster Linie geht es um den Kindesunterhalt. Dann spielt eine Rolle wie alt das kind ist und ob der Mutter zugemutet werden kann arbeiten zu gehen und Geld zu verdienen. Ich fürchte wenn der Sohn bei ihr lebt, hast du schlechte Aussichten auf Unterhalt, dazu müsstest du so gut wie gar kein Einkommen haben und sie aber wesentlich mehr als du verdienen.
Alles Gute

Hallo,
meine Ex Freundin hat mich nach über 6 Jahren verlassen und
will mir nun über das Familiengericht das
Aufenthaltsbestimmungsrecht streitig machen.

seid ihr verheiratet??? Habt ihr Kinder, was macht ihr beruflich???

Für den Fall das Ihr das gelingt müsste ich Unterhalt zahlen.
Was mich aber Interessiert ist ob meine Ex für mich auch
Unterhalt zahlen muss da wir länger als 3 Jahre zusammen waren
obwohl mein Sohn bei Ihr lebt. Viele Bekannte von mir haben
dies jedenfalls behauptet und ich würde gern wissen ob dies
stimmt?
Bitte um schnelle Antwort.
Danke Ralph

lisa

hallo nochmal,

wenn ihr nicht verheiratet seid und das kind noch klein ist, mußt du Unterhalt für beide zahlen, nicht die freundin dir…aber nur für 3 Jahre für die Freundin,für das kind bis zur 1. ausbildung…

lisa