Muß meine Frau auch Zahlen ?

Ich habe neu geheiratet und habe aus früheren Ehen 2 Kinder.
Meine jetztige Ehefrau hat ein höheres
Einkommen als ich.
Nun meine Frage, kann Sie mit zur Kinderunterhaltzahlung herangezogen werden ?

Nur Verwandte und die Ehegatten untereinander schulden sich Unterhalt. Die neue Ehefrau kann also nicht direkt herangezogen werden. Etwas anderes ist natürlich die Frage, inwieweit man selbst durch eine verdienende Ehefrau leistungsfähig ist. Denn für Unterhalt gibt es generell keine Pfändungsfreigrenze.