Muss meine Frau in der PKV angenommen werden?

Ich bin Bundeswehr Soldat, somit in der freien Heilfuehrsorge.
Meine Frau (in der 14.Woche Schwanger) hat ihre Arbeit gekuendigt. (persoenliche Gruende daher bitte nicht Fragen warum sie dies getan hat). Da ich „Beamter auf Zeit“ bin ist meine Frau Beihilfe berechtigt… Darum wollen wir sie in der privaten versichern.
Nun meine Frage…Muss die private Krankenversicherung sie annehmen?
Da die erste private bei der wir einen Antrag gestellt haben sie nicht aufnehmen will.
(Aussage des Makler Betreuers)
Bitte um schnelle Hilfe

Nun meine Frage…Muss die private Krankenversicherung sie annehmen?

Grundsätzlich nicht. Alle Versicherungen, die ich kenne, haben aber „Öffnungsklauseln“, durch die auch Personen aufgenommen würden, die normalerweise nicht aufgenommen werden. Bei einer Schwangeren bin ich aber sehr skeptisch, ob das funktioniert.

Lass sie bis zum Ende der Schwangerschaft in der GKV.

Euer Kind muß aber von Deiner PKV aufgenommen werden, wenn Du es rechtzeitig dort anmeldest.

Ich bin Bundeswehr Soldat, somit in der freien Heilfuehrsorge.
Meine Frau (in der 14.Woche Schwanger) hat ihre Arbeit
gekuendigt. (persoenliche Gruende daher bitte nicht Fragen
warum sie dies getan hat). Da ich „Beamter auf Zeit“ bin ist
meine Frau Beihilfe berechtigt…

Aber erst dann, wenn deine Frau nicht mehr pflichtversichert ist in der GKV. Nach einer Kündigung bekommt sie Arbeitslosengeld I und somit ist sie auch weiterhin pflichtversichtert.

Wenn die GKV-Pflichtversicherung endet kann sie einen Antrag stellen,
mit den entsprechenden Gesundheitsfragen auf Aufnahme in eine beihilfekonforme Versicherung (Beihilfe Bund - 70 % Beihilfe).

Wenn aus gesundheitlichen Gründen die Aufnahme in eine PKV nicht möglich wäre, greift die Beamten-Öffnungsaktion mit einem maximal Zuschalg von 30 %.

Hierzu ein Auszug aus den Bestimmungen:

Erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige
Angehörige
können im Rahmen der Öffnungsaktionen in die Private
Krankenversicherung aufgenommen werden. Jeder Angehörige
muss dabei folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Der Angehörige muss ein bei der Beihilfe berücksichtigungsfähiger
Familienangehöriger oder eingetragener
Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene
Lebenspartnerschaft (LPartG) eines Beamtenanfängers
gemäß Ziffer 2. a), eines freiwillig gesetzlich
versicherten Beamten gemäß Ziffer 2. b) oder einer Person
mit Anspruch auf Heilfürsorge oder truppenärztliche
Versorgung sein.•
Der Angehörige darf nicht pflichtversichert in der Gesetzlichen
Krankenversicherung sein.

Da die erste private bei der wir einen Antrag gestellt haben
sie nicht aufnehmen will.
(Aussage des Makler Betreuers)

Bei Aufnahme über die Öffnungsklausel ist der Makler nicht interessiert, da dafür keine Vermittlungsprovision gezahlt wird.

Gruß Merger

danke fuer den ausfuerhlich tip mit der eroeffnungsklausel.
bei uns besteht naemlich zusaetzlich das problem das wir ins ausland gehen fuer 3 jahre und schon aus diesem grund eine pkv brauchen.
da wir unser kind nicht in einem staatlichen krankenhaus bekommen wollen sondern in einem armee krankenhaus und gkv sagt das sie die kosten dafuer nicht tragen.

Hallo,

die komplette Ausgabe über die Öffnungsaktion findest Du hier.

http://www.pkv.de/publikationen/info_broschueren/oef…

Wenn ihr für einige Jahre ins Ausland geht, würde ich für den entsprechenden Versicherungsschutz die Empfehlungsbeauftragten des Deutschen Bundeswehr Verbandes empfehlen.

Die helfen dir bestimmt weiter.

Hinweise dazu findest Du hier–> http://www.foeg.de/C1257706003A873D/CurrentBaseLink/…

Viele Grüße!

Merger

vielen dank herr merger sie waren eine grosse hilfe. das macht alles hoffnung.mal schauen was die versicherung dazu sagt.

mfg müller

Hallo,

Ihre Frau muss im Rahmen der sog. Öffnungsaktion aufgenommen werden, wenn Sie eine Anwartschaftsversicherung für sich selbst angeschlossen haben. Und nur bei dem gleichen Unternehmen und nur innerhalb von 6 Monaten nach Wegfall der Versicherungspflicht = Kündigung.

Gruss

Barmer

guten abend,
alter fall… neues problem.
ich habe aus dummheit, unwissenheit oder weis der geier warum leider keine anwartschaftsversicherung.
nun sagt die pkv das die öffnungklausel nur greift wenn ich eine anwartschaft bei ihnen oder bei einer anderen gehabt hätte.
ich freue mich jetzt schon auf hilfe falls mir bzw uns in dem fall noch zu helfen ist.
mfg müller

und wo hast Du deine Pflegeversicherung ?

Gruß Merger

Hallo,

bei der gesetzlichen. Das ist auch völlig korrekt. Solange keine AW besteht, dürfte ihn keine PKV nehmen.

Gruss

Barmer

Hallo Barmer,

es kann sein, dass er in der GKV eine Pflegeversicherung hat.
Nur bei Zeitsoldaten stelle ich oft bei Beratungen fest,
dass eine Pflegeversicherung in der PKV abgeschlossen wurde,
allerdings ohne AWV.

Gruß Merger

Hallo, das wäre nicht ganz sauber.

Die PPV ist eine Pflichtversicherung und die Zeitsoldaten sind per Gesetz der GKV (=SPV) zugeordnet.

Erst wenn eine AW abgeschlossen wird, entsteht eine Versicherungspflicht auch in der PKV und dann kann man es sich aussuchen.

Gruss

Barmer

Hallo,

ergänzend auf Grund der neuen Informationen.

Einen Versicherungsschutz über die Öffnungsklausel dürfte nicht mehr möglich sein, da eine Ablehnung eines Versicherers wegen fehlender Anwartschaftsversicherung des Zeitsoldaten vorliegt.

Ich vermute, dass der Versicherungsmakler/Betreuer keine Kenntnisse mit Zeitsoldaten (öffentlicher Dienst) hat, denn sonst hätte er zuerst für den Zeitsoldaten eine AWV incl. Pflegeversicherung bei der PKV beantragt und erst nach der Policierung den Antrag für die Ehefrau über die Öffnungsklausel gestellt.

Solange die Ehefrau ALG1 erhält ist bleibt sie in der GKV als Pflichtversicherte.

Nach der Geburt des Kindes und nach Beendigung der Pflichtversicherung
kann man einen normalen Antrag bei der PKV mit einer Restkostenabsicherung von 30 % für die Frau / 20 % für das Kind stellen.

Was ich allerdings überhaupt nicht verstehe ist, dass ein Zeitsoldat
für sich selbst keine AVW abgeschlossen hat. Dies grenzt schon an sträflichen Leichtsinn.

Gruß Merger

Hallo Barmer,

Du hast völlig recht.
Nur viele Zeitsoldaten bekommen von sogenannten Versicherungsexperten alles mögliche aufgeschwatzt.

Selbst Aufklärungen / Vorträge in den Bundeswehrkasernen bringen keinen Erfolg.
Erst nach schweren Unfällen im Auslandseinsatz, erkennt man, dass man dem Falschen vertraut hat.

Gruß Merger

guten tag,
leider nutzt mir die debatte gerade reichlich wenig.
ich wollte nur wissen ob es eine möglichkeit gibt meine frau zu versichern da alle vertreter/makler sagen das dies nicht geht…

meine pflegeversicherung war bis vor ein paar tagen bei der barmer und ist ab dem 1.11.2012 bei der debeka wie auch meine anwartschaft.
wurde so von einem vertreter der debeka gemacht um meine frau später da versichern zu können.

mfg müller

Meine Antwort hab ich doch schon weiter oben gegeben!

Es wird sich da auch nichts weiter ändern.

Nur solltest Du deinen Makler/Vertreter wechseln, denn er hat dich da rein geritten.

Ergänzend noch zu Deiner PKV:

Schau dir einmal die Versicherungsbedingungen im Hinblick auf Auslandsaufenthalt an. Ob es so eine gute Wahl war möcht ich einmal bezweifeln.

Gruß Merger