Muss meine Frau, Schweizerin, Krankenversichern

Hallo,

meine Frau ist Schweizerin,
wir haben im Juli 2009 geheiratet
und wohnen in Deutschland,
seit 6 Monaten bezieht sie ihre
AHV-Rente,(2 Jahre vorbezug).
Ich bin noch Berufstätig und Sie ist bisher
noch bei mir mit Krankenversichert.

Meine frage dazu;
muss sich meine Frau nun selbst Versichern,
wenn ja, wie berechnen sich die Beiträge?

Grundsätzlich ist jede Person, die über ein eigenes Einkommen verfügt krankenversicherungspflichtig.
Die Rente, wenn sie vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger (DRV) bezahlt wird, ist ein solches Einkommen.
Um solch eine Prüfung zu tätigen, würde ich bei Ihrer Krankenkasse anfragen.
Wenn Sie das nicht möchten, können Sie sich aber auch bei einer anderen Kasse unverbindlich erkundigen.
Dieses Thema hier zu erläutern ist sehr umfangreích.

Hallo Ratsuchender,
leider kann und darf ich diese Frage nicht beantworten, da es sich hierbei um eine Frage zum Sozialversicherungsrecht handelt. Bitte hier bei wer-weiss-was nach Experten zum Sozialversicherungsrecht suchen oder Kontakt mit einem gerichtlich zugelassenen Rentenberater (Adressen sind unter www.rentenberater.de zu finden) aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert