Guten Tag, Muß meine freundin zuviel bezahltes ALG 2 geld zurück bezahlen ob Wohl es auf das konto von ihrem Ex gegangen ist und nicht auf ihres. Den sie haben sich getrent und er hatt ein neues konnto angegeben und da ist das geld Drauf gegangen und nicht auf ihr konto. Laut der bearbeiterin ist das egal das müßte sie auf Privater ebene Klehren und es bei ihm einklagen . Stimmt das so oder gibt es ein urteil wo es der jemige zurückbezahlen muß wer es bekommen hatt. Ich hoffe auf viele antworten und hilfe von euch. Danke im Voraus.
LG Sven
hallo sven,
da kann ich dir leider nicht weiterhelfen!
tut mir leid!
gruß
siggi
lieber sven,was zuviel ist,muß man leider zurück zahlen.nur mit dem falschen konto muß man schnell klären und das geld von ex zurück födern.ich hofe,daß du zufrieden bist mit meiner anwort.
lieber sven,was zuviel ist,muß man leider zurück zahlen.nur
mit dem falschen konto muß man schnell klären und das geld von
ex zurück födern.ich hofe,daß du zufrieden bist mit meiner
anwort.
Das heist also sie muß auf private klagen gegen ihn und das geld dem Job center zurück bezahlen und es von ihm zurück vordern auch wenn die uns ein beweiß schicken das das geld auf sein konto gegangen ist . Das ist ja wohl net gerecht
lieber sven,
wenn der ex einverstanden ist,kann man auch direkt verbinden ,daß der ex direkt an job center zurückzahlen.versuch es mal außer gerichtliche einigung.
lieber sven,
wenn der ex einverstanden ist,kann man auch direkt verbinden
,daß der ex direkt an job center zurückzahlen.versuch es mal
außer gerichtliche einigung.
wir haben keinen konntagt zu dem und wissen auch nicht wo der wohnt also heist es sie muß es zurückzahlen auch wenn es auf sein konnto gegangen ist und wir es gerichtlich zurück vordern von ihm
Da kann ich leider nicht helfen
gruß frank
Lieber Sven!
Es tut mir sehr leid, aber ich weiß darauf leider keine Antwort. Mit solchen Dingen kenne ich mir sehr wenig aus.
Ich hoffe, dass ihr trotzdem eine Lösung finden werdet!
lg
Sonschbob