So pauschal absolut falsch.
Nur weil der Vater keinen Unterhalt gezahlt hat heißt dass nicht, dass er selbst keinen Anspruch auf Elternunterhalt hat.
Evtl. konnte er ja keinen zahlen mangels finanz. Mittel
evtl. wurde er ja von der Mutter überhaupt nicht aufgefordert welchen zu zahlen
evtl. hat er gezahlt nur die Nichte weiß nichts davon
evtl…
Der Selbstbehalt für Elternunterhalt liegt relativ hoch, wenn man davon ausgeht, dass man diesen in den nächsten Jahren sowieso nicht überschreitet, sollte ein Brief ans Sozialamt ausreichen.
Will man das ganze aber für die Zukunft festschreiben: Anwalt.
weil in der geburtsurkunde der vater oftmals gar nicht genannt wird kann es rein denklogisch nicht von dieser abhängen, wer unterhaltspflichtig ist. http://dejure.org/gesetze/PStG/59.html
„Rein denklogisch“ ist man aber nur für den in der Geburtsurkunde angegeben Elternteil unterhaltspflichtig, selbst wenn die biologische Zugehörigkeit zu einem anderen Elternteil bekannt ist. Daher ging ich davon aus, dass „das Amt“ ja diese Herkunft bzw. Beziehung von irgendwo kennen muss. Von wo wenn nicht aus der Geburtsurkunde?