So pauschal absolut falsch.
Nur weil der Vater keinen Unterhalt gezahlt hat heißt dass nicht, dass er selbst keinen Anspruch auf Elternunterhalt hat.
Evtl. konnte er ja keinen zahlen mangels finanz. Mittel
evtl. wurde er ja von der Mutter überhaupt nicht aufgefordert welchen zu zahlen
evtl. hat er gezahlt nur die Nichte weiß nichts davon
evtl…
Der Selbstbehalt für Elternunterhalt liegt relativ hoch, wenn man davon ausgeht, dass man diesen in den nächsten Jahren sowieso nicht überschreitet, sollte ein Brief ans Sozialamt ausreichen.
Will man das ganze aber für die Zukunft festschreiben: Anwalt.
Krümel