Muss meine Nichte für ihren ihr unbekannten Vater, der nie Unterhalt gezahlt hat, Unterhalts Zahlungen leisten?

Hallo liebe User,
Meine Nichte ist 33 und wurde von ihrer Mutter er- und groß-gezogen. Ihren Vater kennt sie nicht, weil sich ihr Erzeuger und ihre Mutter schon vor der Geburt getrennt hatten. Er zeigte Jahrelang kein Interesse an dem Kind und zahlte auch nie Unterhalt. Als sie Teenager war, wollte er Kontakt zu ihr, den sie selber aber nicht wollte. Vor ein paar Jahren bekam sie sogar einen Anruf (angeblich von DRK) in dem ihr ein Mann mitteilte, das ihr Vater angeblich in Süd-Afrika verstorben sei und sie alleinige Erbin wäre. Sie lehnte telefonisch sofort ab, weil sie nicht nur mit der Person, sondern auch nichts mit seiner Hinterlassenschaft zu tun haben wollte. Gestern bekam sie plötzlich Post, sie solle für ihren „Vater“ Unterhalt leisten. Dieser Mensch ist für sie ein Fremder, der für sie nie einen Cent gezahlt hat, muss sie für ihn aufkommen?
Für Antworten wäre ich sehr Dankbar, den Weg zum Anwalt habe ich ihr schon empfohlen.

Liebe Grüße

E. Piechota

Von wem bekam sie Post mit der Unterhaltsforderung?
Ein amtliches Schreiben mit Zustellungsurkunde?

Wenn ja: Ab zum Rechtsanwalt.
Wenn nicht: In die Rundablage.

Danke für die promte Antwort.
Wenn ich sie richtig verstanden habe, war es ein amtliches Schriftstück. Meine Schwester wird mir das Schreiben am Sonntag vorbei bringen zur Einsicht. Ich bin selber sehr gespannt.
Mich interessiert einfach, ob sie ihn wirklich unterstützen müsste, obwohl sie ihn nicht kennt und er nie gezahlt hat.

Grundsätzlich JA (das ist doch wohl eigentlich klar und einsichtig !)

Es gibt aber Ausnahmen von dieser Verpflichtung (die sich im übrigen immer an den finanziellen Möglichkeiten und dem eigenen Bedarf der Tochter nebst Familie richtet).

MfG
duck313

Das kann unbillig sein und wäre ggf. von einem Gericht zu entscheiden.
Fach(!)anwaltliche Unterstützung ist dann dringend angeraten.
Andererseits gibt es Einkommens- und Vermögensgrenzen, die so eine Forderung abwehren.

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… ist hier gar nichts.

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Grundsätzlich ja?
Das wäre ein Schlag ins Gesicht. Der Mensch ist ein Fremder, der sie gezeugt hat, aber nie Vater war und nicht mal Unterhalt gezahlt hat. Wie kann so jemand nach Grundsatz behandelt werden?

Recht und Gerechtigkeit sind 2 Sachen, die leider ziemlich nichts miteinander zu tun haben.

Habe grade mit meiner Nichte gesprochen. Sie hat bereits einen Termin beim Fachanwalt und alle benötigten Unterlagen sind auch schon bereit. Ich hoffe das die GERECHTIGKEIT vor dem Recht siegt! :wink:

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Gibt es nicht den Fall der „Boshaftigkeit“???

Hallo Lisa_Essen,

vielleicht habe ich das auch überlesen: Ist dieser Mann als ihr leiblicher Vater behördlich eingetragen? Wenn nein könnte ja jeder kommen und per Gericht Unterstützung einfordern…
Ansonsten wird sicher nachzuprüfen sein, ob er jemals Unterhalt bezahlt hat, den ja ansonsten ein Amt vorgestreckt hat, usw.

Wichtig, wie schon oben erwähnt wurde: Ein guter Anwalt, der sich in diesen Dingen perfekt auskennt und der Gerechtigkeit zum Durchbruch verhelfen wird!

Ich wünsche deiner Nichte alles Gute und dir, dass du sie so unterstützt, wie bisher! :high_brightness:

dafy

Was wäre denn gerecht daran, wenn die Allgemeinheit für den Vater zahlen müßte? Das wäre schließlich die Konsequenz, falls die Tochter nicht zahlen müßte. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber bzw. die Rechtsprechung sehr hohe Anforderungen dafür gestellt, daß Kinder aus der Unterhaltspflicht zu entlassen.

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Was wäre denn „gerecht“ daran, wenn ein Kind für den Vergewaltiger der Mutter zahlen müsste?

Muß es das denn?

Nach deiner Diktion wäre das so.

Der Eigenbehalt deiner Nichte ist sehr hocch ,wenn sie Mann und Kinder hat über 2000€

Hallo,

Wäre das wirklich so?

Bisher wird doch davonausgegangen, dass „die Nichte“ bei einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gezeugt wurde. Von einer Straftat ist bisher nicht die Rede gewesen.

Ich sehe da schon einen Unterschied …

Gruß
Jörg Zabel

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Keine Ahnung, was Du glaubst, was meine Diktion ist, aber das habe ich ganz sicherlich so nicht geschrieben.

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Wurde er denn dazu aufgefordert? Falls nicht, kann man ihm dafür auch keinen Vorwurf machen und eine Unterhaltspflicht seitens der Tochter hat sich dadurch auch nicht erledigt. Falls doch und er hat trotz Leistungsfähigkeit nicht gezahlt, sieht es ganz gut aus, daß die Tochter nun auch ihrerseits keinen Unterhalt zahlen muß.

Hallo,

grundsätzlich müssen Kinder für ihre notleidenden Eltern Unterhalt zahlen. Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn der Vater keinen Unterhalt gezahlt hat, als die Tochter klein war, braucht auch die Tochter keinen Unterhalt zahlen.