Muss meine tochter aus der wohnung?

guten tag,ich habe ein problem…mein ex mann und ich haben 1990 eine wohnung mit unseren 3 kindern gemittet…ich bin 2004 aus der wohnung raus…mein ex mann und unsere jungste tochter (24 )und ihr freund wohnen noch in der wohnung…mein ex mann hat die wohnung frist gerecht zum 30.04.2014 gekündigt und meine lüngster und ihr freund sind die neuen mitter ab denn 01.05.2014 das ist alles mit der wohnungsgeselschaft abgeklärt worden…heute wurde meine tochter mittgeteilt das sie kaution bezahlen muss für die wohnung die seid mindestens 30 jahre nichts gemacht wurde…wie ist es jetzt wenn meine tochter das nicht zahlt steht sie ab denn 01.05.2014 auf der strasse??? mit freundlichen grüßen fina

Hallo!

Ist dir und der Tochter ganz neu, dass man heute nie eine Wohnung ohne Kaution bekommt ?
Und Kaution darf man auch für Bruchbuden verlangen. hat nichts damit zu tun,ob die Wohnung frisch renoviert oder modernisiert wurde.

30 Jahre nichts gemacht ?  Schönheitsreparaturen hätte ja auch die Mieter,also Vater,Schwester und Freund machen müssen. Warum beschwert sich die Jüngste nicht bei denen ?

Du selbst hast doch 1990 selbst eine Kaution bezahlt, oder etwa nicht ?

Wenn man Kaution nicht zahlt, dann kann die Wohnung fristlos gekündigt werden !

MfG
duck313

Hallo!

Ist dir und der Tochter ganz neu, dass man heute nie eine
Wohnung ohne Kaution bekommt ?

Hi,

das ist so pauschal falsch. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen.

30 Jahre nichts gemacht ?  Schönheitsreparaturen hätte ja auch
die Mieter,also Vater,Schwester und Freund machen müssen.
Warum beschwert sich die Jüngste nicht bei denen ?

Aha, Du kennst den Mietvertrag und weißt ob die Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter abgewälzt wuden?

Wenn man Kaution nicht zahlt, dann kann die Wohnung fristlos

gekündigt werden !

Man darf die Kaution aber auch in Raten bezahlen, das solltest Du nicht verschweigen.

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet15100…

Gruß
Tina

1 Like

Hallo
Habt ihr damals beim Einzug Kaution bezahlt und schriftlich festgehalten? Wenn ja kann diese jetzt verrechnet werden - oder wurde diese Kaution früher an Sie zurückgezahlt.
Ihre Tochter muss erst aus dem Haus wenn der Vermieter bzw. die Wohnungsgesellschaft eine  Kündigung- bzw mit Räumungsklage droht . Die Miete wird doch weiterhin bezahlt ? Fragen Sie doch nach der damaligen Kaution?

Wenn ja kann diese jetzt verrechnet werden -

woher weißt du, wann die kaution ausgezahlt wird?

Ihre Tochter muss erst aus dem Haus wenn der Vermieter bzw.
die Wohnungsgesellschaft eine  Kündigung- bzw mit
Räumungsklage droht .

warum schreibst du solchen unsinn? noch nie was von schadensersatz gehört? oder ist es halt nicht dein geld und dir deshalb egal?

und meine lüngster und ihr freund sind die neuen mitter ab
denn 01.05.2014 das ist alles mit der wohnungsgeselschaft
abgeklärt worden…heute wurde meine tochter mittgeteilt das
sie kaution bezahlen muss

das glaube ich jetzt einfach mal nicht. die kaution steht mit sicherheit im mietvertrag schon drin.
die kaution wird fällig bei einzug und nicht schon vorher und der mieter hat das recht, in drei monatsraten zu zahlen. lies: http://deutschesmietrecht.de/kaution/65-kaution-zahl…
und es ist keine gute idee, die kaution einfach nicht zu zahlen. ärger und zusätzliche kosten sind dann nämlich vorprogrammiert.

Wenn man denn aus dieser unübersichtlichen Darstellung einen Sachverhalt erkennen könnte…

Hat deine Tochter einen neuen MV mit Kautionsverinbarung unterschrieben, muss sie mit fristloser Kündigung rechnen, wenn sie dem nicht nachkommt.

Unterschreibt sie diesen MV nicht, hat sie gar keine Wohnung gemietet, da sie von deinem Mann ja wirksam gekündigt wurde.

Hat sie eine Änderung des alten Mietvertrags deines Mannes ohne Kautionsregelung nur mit Streichung und Änderung der Mieternahmen gegengezeichnet, kann keine Kaution mehr gefordert werden.

Eine Mietsicherheitsleistung kann im Übrigen völlig unabhängig von Alter, Abnutzungsgrad oder Ausstattung des Mietgegenstandes immer gefordert werden.

G imager