… mein Nachbar seine Wohnung als Ferienwohnung untervermietet?
Hallo,
… mein Nachbar seine Wohnung als Ferienwohnung
untervermietet?
Hallo,
was heißt untervermietet?Wohnt der Nachbar dann mit den Ferienwohnungsmieter in der Wohnung,oder ist er dann nicht da?
Wenn der Vermieter damit einverstanden ist,muss er sie nicht informieren,wäre aber höflicher.
lisa
Halo rfm_c_h,
eigentlich ist es Sache des untervermietenden Nachbarn Sie beide, den Vermieter und Sie davon in Kenntnis zu setzen. Den Vermieter, wegen der möglicherweise geänderten Personenzahl und Sie, wegen der sich aus dem Personenwechsel ergebenden relativen „Unsicherheit“.
In einer Ferien-Wohnanlage läuft einiges an Hauspersonal herum, das auf gewisse Dinge achtet, die von den „Gästen“ vernachlässigt werden (Geräuschpegel, mitgebrachte Haustiere, Sauberkeit, Sicherheit).
Da das nicht zutrifft ist in diesem Fall im Prinzip der Untervermieter in der Pflicht und bei dessen Abwesenheit der Vermieter.
Bei Problemen sofort den Vermieter schriftlich (!) in Kenntnis setzen und Mietkürzung unter Angabe einer Frist androhen.
Um die Sache einfacher zu handhaben würde ich mit dem Nachbarn ganz offen über die Sache reden und ihn bitten Sie über die „Untermieter“ zu informieren.
Denn Sie haben ein Sicherheitsbedürfnis !
Die Einnahmen aus Untervermietung sind übrigens Einkommensteuerpflichtig.
Beste Grüße
hardy
MoinMoin!
Nein, muß er nicht.
Er muß m.E. auch nicht darauf hinweisen, daß dort Ausländer, Kinder, Leute mit Husten oder Hunden wohnen.
Nur einen Bordellbetrieb, den müßte er Ihnen mitteilen.
Gruß
… mein Nachbar seine Wohnung als Ferienwohnung
untervermietet?
Niemand kann Sie verpflichten, Überwachungsfunktionen bei den Nachbarwohnungen zu übernehmen. Soweit Sie nicht von der Nutzung der Nachbarwohnung durch den nachbban oder Dritte in Ihren eigenen Wohnbedürfnissen negativ beeinträchtigt werden, besteht für Sie keine Veranlassung zu Denunziation des Mieters der Nachbarwohnung.
Hallo,
…kann er, muss er aber nicht. Warum auch, seine Wohnung geht Dich nichts an. Allerdings muss er dies seinem Vermieter mitteilen und der muss es genehmigen.
Gruß
Udo
… mein Nachbar seine Wohnung als Ferienwohnung
untervermietet?
ich muss keine überwachungsfunktionen übernehmen. die lautstärke (hunde, partypeople) weist mich darauf hin. und auch die urlauber. mit denen man dann zwangsläufig ins gespräch kommt.
danke. ich sehe das genauso. wie sich mittlerweile rausgestellt hat. betreibt unser nachbar sein gewerbe OHNE zustimmung der hausverwaltung. die uns versichert hat herauszufinden was da los ist. dürfte für ihn ziemlich unangenehm werden.
gruß
ich denke das da ein kleiner unterschied besteht ob man einen nachbarn hat der Ausländer ist, Kinder ,Husten oder Hunde hat (was ich in diesem zusammenhang auch nicht verstehe) oder sich ein anscheinend ein hostel unter einem befindet von dem man nichts wusste. ich bezahle meiner meinung nach genügend miete um auf so eine „kleinigkeit“ hingewiesen zu werden.
gruß
ich denke seine wohnung geht mich ab dem zeitpunkt etwas an. wenn im hausflur geraucht wird. „urlauber“ sich in der etage irren und versuchen bei mir einzudringen. ich laute musik bis 3uhr nachts oder hunde gebelle ertragen muss. übrigens sind haustiere bei uns im haus nicht erlaubt.
gruß
… mein Nachbar seine Wohnung als Ferienwohnung
untervermietet?
Natürlich muss er Sie darauf hinweisen bzw. um Genehmigung bitten.
Herta Bassauer
Die Anlaufstelle für Beschwerden ist grundsätzlich der Vermieter. Die Wohnung Deines Nachbarn bleibt für Dich tabu.
Gruß
Udo
der rat lautet also bei jedem kleinen problem (lautstärke) die hausverwaltung darauf hinzuweisen? also ich versuche so etwas erstmal mit meinem nachbar auf nette art und weise persönlich zu klären. wenn mir dann eine person die tür öffnet die sagt. das er hier nur urlaub macht und mir eine visitenkarte gibt vom eigentlichen vermieter der wohnung. dann werde ich stutzig. ist ja nicht so das ich in die wohnung eingedrungen bin. ich wollte nur freundlich das problem lösen und bin auf einen sachverhalt gestoßen der mir ein wenig komisch vor kam.
spielt auch alles keine rolle. es stellte sich jetzt heraus das die eigentümer und die hausverwaltung nichts von dem gewerbe welches mein nachbar betreibt wusste.
gruß
„und mir eine visitenkarte gibt vom eigentlichen vermieter der wohnung“
ich meinte natürlich vom eigentlichen mieter der wohnung.
gruß
An meiner Antwort ändert diese neuerliche Einschätzung nichts! Falls Sie sich in Ihrem Wohnwert beeinträchtigt fühlehn, dann teilen Sie dies Ihrem Vermieter schriftlich mit und drohen Sie ihm mit einer Mietkürzung. Sie sollten aber auch das nötige Kleingeld für einen Rechtsstreit bereithalten, wenn der da etwas anderer Meinung ist.
MoinMoin!
Natürlich ist da ein Unterschied für Sie zu sehen, de jure aber sieht das anders aus. Merke: recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Schuhe. Auch interessiert die Juristen Ihr persönliches Empfinden nicht. Darum habe ich versucht, Ihnen die Unterschiede klar zu schreiben.
Sie zahlen ein Entgeld (Miete) für eine Wohnung, die jemandem anders gehört, in der Sie wohnen. Punkt.
Das hat, wie ich schon ausführte, nichts mit Umfeld, Umgebung oder gar Nachbarn zu tun.
Wenn Sie -warum auch nicht- anderer Meinung sind, bitten Sie einfach einen Anwalt Ihres Vertrauens um geichtliche Klärung.
Sie könnten allerdings vorher noch überprüfen (lassen), ob der Nachbar ein Gewerbe sowohl beim Gewerbeamt als auch beim Finanzamt angemeldet hat und ob dieses Gewerbe in der Umgebungs-Wohnstruktur (Wohngebiet/ Mischgebiet/ Gewerbegebiet) zulässig ist.
Ihr weiteres Handeln wird sich daraus dann sicherlich ergeben.
Gruß
MK