Muss mich selbst versichern,aber bin g.beschäftigt

Hallo,

ich habe folgendes Problem, ich hoffe es kann mir jemand helfen/Tipps geben.

Ich war bis zum 1.6. privat über meine Eltern mitversichert. Da ich nun mein Hochschulstudium abgeschlossen habe, wurde ich netterweise ruck zuck aus der Versicherung entlassen.
Ich fange nun ab nächster Woche ein halbjähriges Praktikum an. Es ist nicht Bestandteil des Studiums, es ist zusätzlich. (Ist dafür da, das ich später nen Job bekomme! :wink: )
Ich bleibe mit meinen Einkünften aus diesem Praktikum unter 400 Euro. Ich weiß nicht, ob mein zukünftiger Arbeitgeber mich anmeldet. Eigentlich muss es das ja nicht tun… Oder?
Was mache ich nun? Ich möchte auf jeden Fall eine Krankenversicherung haben…

Beste Grüße und Danke fürs Lesen,
hendrik

Hi,

studium abgeschlossen = nicht mehr bei Eltern versichert = selbst bei Gesetzlicher versichern.
Bei einer Festanstellung = 50% Ag / 50% AN.
Kein Einkommen und weder bei Arbeitsamt noch beim Sozie. gemeldet = selbst zahlen (sonst übernehmen das die oben genannten Institutionen).
Meldest du dich beim A-amt als arbeitssuchend, schilderst deine Situation im Zusammenhang mit der Praktikumsstelle, wird dir der Zuverdienst auf die vom A-amt zu erwartenden Leistungen angerechnet aber; du bist voll versichert und zahlst in die RV etc…
Dein AG könnte auch was davon haben denn, bietet er einem Arbeitssuchenden einen Praktikumsplatz mit der evtl. Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis an, kann er vom A-amt div. Gelder geltend machen:wink:
Solltest du dich nicht bei einer der beidgenannten Institutionen anmelden, bleibt nur noch das selbst versichern.
Macht dein AG einen 400,00€ Job Vertrag mit dir, fließen ca. 10% des KV beitrags aus der Tasche des AG.
Der Mindestbeitrag für einen freiwillig Versicherten liegt bei der z.b. BKK24 bei 115,00€.
Noch eine Möglichkeit worüber du mit deinem Chef reden solltest!
Krankenversicherung:
Durch den 400-Euro-Job entsteht kein neuer Anspruch. In vielen Fällen wird der Arbeitnehmer allerdings anderweitig krankenversichert sein. Für die Familienversicherung liegt die Einkommensgrenze zwar bei 345 Euro, bei geringfügiger Beschäftigung ist sie aber auf 400 Euro erhöht. Eine Familienversicherung setzt voraus, daß der Ehegatte Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Bis zum 18. Lebensjahr (während der Ausbildung länger) kann man auch über die Eltern familienversichert sein.
Nicht familienversichert ist man z.B. wenn:

der Ehegatte privat versichert ist

die Altersgrenzen für die Versicherung bei den Eltern überschritten sind und man nicht verheiratet ist

man zusätzlich zu den 400 Euro noch sonstige Einnahmen hat (z.B. Zinseinnahmen aus einem Sparbuch, Vermietung, selbständige Einkünfte)Deshalb sollte die Frage der Familienversicherung immer individuell mit der Krankenkasse geklärt werden. Wer nicht familienversichert ist, und auch nicht z.B. in einer Hauptbeschäftigung, als Arbeitsloser, Rentner oder Student krankenversichert ist, sollte sich nach der Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung erkundigen. Das kostet allerdings je nach Kasse mindestens etwa 120 Euro monatlich (einschließlich Pflegeversicherung).Anspruch auf Krankengeld besteht für den 400-Euro-Job nicht. Wenn der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen arbeitsunfähig ist, hat er keinen Einkommensersatz (Ausnahme: Arbeitsunfall).

Keine Krankenversicherung?
Ein häufiger Fall: alleinerziehende Frauen können nur wenige Stunden in der Woche arbeiten und bleiben deshalb mit 4OO-Euro-Jobs versicherungsfrei. Die Kinder können zwar über den Vater krankenversichert sein, aber die geschiedene oder ledige Mutter muß für ihre eigene freiwillige Mitgliedschaft etwa 120 Euro im Monat zahlen - fast ein Drittel des Einkommens.

Das läßt sich vermeiden, wenn der Arbeitgeber mitmacht: wenn die Arbeitszeit geringfügig erhöht wird, so daß der Lohn z.B. bei 410 Euro liegt, gilt die Gleitzone mit ermäßigten Beiträgen. Die Arbeitnehmerin hätte dann SV-Abzüge von nur etwa 20 Euro, also ein Nettoeinkommen von 390 Euro und damit nur 10 Euro weniger als vorher. Steuer fällt in Lohnsteuerklasse I oder II nicht an. Aber sie ist dann in allen Zweigen sozialversichert.

Für den Arbeitgeber ist diese Änderung kostenneutral. Vorher mußte er 400 Euro Gehalt plus 100 Euro (25 %) Pauschalabgabe zahlen, also 500 Euro im Monat. Bei 410 Euro Gehalt liegt der „normale“ Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung bei etwa 87 Euro, die Gesamtkosten im Monat betragen damit 497 Euro.

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Hallo,
der Kollege Messbauer hat sehr,sehr ausführlich alles reingepackt
in seine Antwort - wenn es dir geholfen hat - bitteschön !!
Hier von mir die Kurzfassung:
Bei 400,00 € wird keine Krankenversicherungspflicht ausgelöst,
deshlab kannst du nicht in die GKV, sondern musst dich privat
versichern - vielleicht bietet ja die bisherige Kasse dir
einen vernünftigen Vertrag an - andernfalls könnten Dir Thorulf oder
Raimund (!!!) helfen.
Gruss
Günter Czauderna

Richtig,

und im praktischen heisst das dann, anhauen, umhauen, abhauen?!

Ich denke ich bin mit meiner Devise „Erkläre so das es dir dein gegenüber im Schlafe wiedergeben kann, sonst tut´s der Mitbewerb“!
WARUM habe ICH als Kunde WAS GEMACHT, weiss er es nicht, sagt Ihm dein Mitbewerber warum er es hätte besser nicht getan :wink:

Eine Erklärung mehr, kostet weniger als jeder Storno!

Gruß,

Mathias

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Hallo,
ich hab zwar absolut nix verstanden - aber sicher hast du recht.
Ich verkaufe nix !

Gruss

Günter Czauderna