Muss Miete am 3ten auf dem Vermieterkonto sein?

ein Mieter hat einen Mietvertrag unterzeichnet, darin steht, das die Miete spätestens am 3ten Werktag auf dem Konto des Vermieters sein muss.

Wird sie nun am 3ten vom Mieterkonto gebucht, ist sie ja am 3ten auf dem Vermieterkonto, wenn der bei der gleichen Bank ist.
Ist er nun bei einer anderen, und es dauert einen Tag länger, ist das ja nicht das Problem des Mieters, oder darf sich der Mieter dann beschweren?

ein Mieter hat einen Mietvertrag unterzeichnet, darin steht,
das die Miete spätestens am 3ten Werktag auf dem Konto des
Vermieters sein muss.

Wird sie nun am 3ten vom Mieterkonto gebucht, ist sie ja am
3ten auf dem Vermieterkonto, wenn der bei der gleichen Bank
ist.
Ist er nun bei einer anderen, und es dauert einen Tag länger,
ist das ja nicht das Problem des Mieters, oder darf sich der
VERMieter dann beschweren?

meinte ich natürlich. sorry und danke für die antworten

Ja

ein Mieter hat einen Mietvertrag unterzeichnet, darin steht,
das die Miete spätestens am 3ten Werktag auf dem Konto des
Vermieters sein muss.

Da stehts ja schon! Der Mieter soll nochmal einen Blick in den Mietvertrag werfen. Da steht wahrscheinlich noch ein unscheinbarer Satz mit folgendem oder ähnlichem Wortlaut: „Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an“.

Gruß
Bonsai

Wenn es im Vertrag steht …
… etwa so …

das die Miete spätestens am 3ten Werktag auf dem Konto des
Vermieters sein muss.

… dann ja.

Hallo Fragewurm,

Doch, das ist das Problem des Mieters. ER hat ja sein Konto bei einer anderen Bank. Zudem ist dem Mieter ja zwangsweise seine Bank und die des Vermieters bekannt und somit weiss er auch über die Transfer-Zeiten bescheid und muss diese miteinbeziehen.
Wenn ich meine Konto bei einer Bank im Tukatuka-Land habe, welche Überweisungen noch mit der Postkutsche tätigt, ist das mein Problem, nicht dasjenige des Empfängers.

Du bist einzig dann nicht für eine verspätete Zahlung verantwortlich, wenn deine Bank einen Fehler macht und übergebührlich lange für die Überweisung braucht.

MfG Peter(TOO)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Markus,

Ist er nun bei einer anderen, und es dauert einen Tag länger,
ist das ja nicht das Problem des Mieters, oder darf sich der
Mieter dann beschweren?

Schau mal über den Tellerrand hinaus und versetz dich in die Lage des VM:
Stell dir mal vor, dein AG startet die Überweisung deines Gehalts auch erst am Monatsletzten und du bekommst die Gutschrift erst ein paar Tage später weil du bei einer anderen Bank bist. Wäre dir das recht?

Grüße von
Tinchen