Muss Miete verlangt werden?

Hallo zusammen,

es handelt sich um folgenden Fall: Person A ist Eigentümer eines Hauses. Kann eine Person B (die in keinem verwandschaftlichen Verhältnis zu Person A steht) einziehen, ohne dass diese Person Miete zu zahlen hat? Gibt es hierzu eine rechtliche Regelung?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe

Viele Grüße
Anja

Hallo,

ja natürlich geht das.
Niemand kann den Besitzer zwingen eine Wohnung zu vermieten und ob er jemand dort wohnen lässt ist sein Privatvergnügen.

Es gibt kein Gesetz das das verbietet.

Gruss Ivo

Hallo,

sorry, aber was für eine Frage: Zahlen Kinder bei Mama und Papa Miete? Zahlen Ehegatten einander Miete? Natürlich ist niemand verpflichtet Miete für die Überlassung von Wohnraum zu nehmen. Allerdings sollte trotzdem ein Vertrag geschlossen werden, in dem z.B. die Bedingungen stehen unter denen das mietfreie Wohnen gestattet ist. Auch sollten hier die in einem normalen Mietvertrag geregelten Dinge aufgeführt sein, wie z.B. Kündigungsfrist, …

Rein steuerlich ist es natürlich schon keine so gute Idee, jemand anderem Wohnraum kostenlos zu überlassen. Denn hätte man Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung kann man natürlich auch die Kosten für den Erhalt der Mietsache steuerlich geltend machen. Also sollte man sich überlegen, wie man da ggf. eine alternative Lösung finden kann.

Gruß vom Wiz

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Hallo zusammen,

es handelt sich um folgenden Fall: Person A ist Eigentümer
eines Hauses. Kann eine Person B (die in keinem
verwandschaftlichen Verhältnis zu Person A steht) einziehen,
ohne dass diese Person Miete zu zahlen hat? Gibt es hierzu
eine rechtliche Regelung?

Man kann über sein Wohneigentum verfügen wie man will: man kann es leer stehen lassen, billigst vermieten oder ohne Miete an B vermieten.

Man kann dann allerdings kein steuerlichen Vergünstigungen aus der Mietwohnung geltend machen, da die Vermietung ohne Gewinnabsicht erfolgt.

Wolfgang D.

Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ich habe mir sowas ja shcon gedacht, aber bei unserem duetschen Recht weiss man ja nie :smile:

Danke nochmal und einen schönen Abend,
Anja

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Hallo,

ja natürlich geht das.

Stimmt!

Niemand kann den Besitzer zwingen eine Wohnung zu vermieten

Das ist leider ein Irrtum!
Der Leerstang einer Wohnung ist Zweckentfremdung und
Art 6 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs (MietRVerbG vom 04.11.1971)gibt den Landesregierungen die Möglichkeit entsprechende Verordnungen zu erlassen.

Für Bonn, Berlin und Aachen gibts sowas mit Sicherheit. Und vor ca. 15 Jahren (als Wohnraum noch knapp war) wurde z.B. hier in Berlin auch rigoros gegen Leerstand vorgegangen.
gruß n.

Hallo,

Hallo,

sorry, aber was für eine Frage: Zahlen Kinder bei Mama und
Papa Miete? Zahlen Ehegatten einander Miete? Natürlich ist
niemand verpflichtet Miete für die Überlassung von Wohnraum zu
nehmen. Allerdings sollte trotzdem ein Vertrag geschlossen
werden, in dem z.B. die Bedingungen stehen unter denen das
mietfreie Wohnen gestattet ist. Auch sollten hier die in einem
normalen Mietvertrag geregelten Dinge aufgeführt sein, wie
z.B. Kündigungsfrist, …

mindestens die Nebenkosten müssen aber gezahlt werden, denn sonst wären ja die anderen Mieter stinkig wg. der Umlagen für Müllentsorgung, Hausmeister, Gemeinschaftstrom usw… Es sei den der Besitzer ist noch netter und übernimmt diese auch… Warum bietet mein Vermieter mir das eigentlich nicht an? :wink:

Rein steuerlich ist es natürlich schon keine so gute Idee,
jemand anderem Wohnraum kostenlos zu überlassen. Denn hätte
man Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung kann man natürlich
auch die Kosten für den Erhalt der Mietsache steuerlich
geltend machen. Also sollte man sich überlegen, wie man da
ggf. eine alternative Lösung finden kann.

Wenn man einen symbolischen Betrag von 10 Euro/Monat nimmt, dann geht das aber oder? Denn die evtl. Darlehenszinsen könnte man doch auch steurlich geltend machen?

Gruß vom Wiz

Gruß
ajlav

Hallo ajlav,

mindestens die Nebenkosten müssen aber gezahlt werden,
denn sonst wären ja die anderen Mieter stinkig wg. der Umlagen
für Müllentsorgung, Hausmeister, Gemeinschaftstrom usw… Es
sei den der Besitzer ist noch netter und übernimmt diese
auch…

Welche anderen Mieter? :wink:
In der Frage ging es um ein Haus, das mietzinsfrei überlassen werden soll. Ich lese da nichts von anderen Mietern.

Grüße von
Tinchen

Hallo Tinchen,

hast Recht, habe das nur so verstanden, könnte es aber geben

Gruß
ajlav

Hallo ajlav,

Wenn man einen symbolischen Betrag von 10 Euro/Monat nimmt,
dann geht das aber oder? Denn die evtl. Darlehenszinsen könnte
man doch auch steurlich geltend machen?

nein, das reicht nicht. Man muss mindestens 75 % der ortsüblichen Miete verlangen, um die vollen Kosten von der Steuer abziehen zu können.

Gruß, Karin