Muss Mieter die Reparaturkosten übernehmen?

Hallo,

folgender Fall:

Auf dem Balkon einer gemieteten Wohnung trat in den Lichtschalter Wasser ein, was dazu führte, dass der Schutzschalter ständig auslöste und einen Elektrikereinsatz notwendig machte.
Die Hausverwaltung stellte den Kontakt zu einem Elektriker her, der den Schaden in 2 Einsätzen behob.
Das ist nun 11,5 Monate her.

Jetzt ging dem Mieter eine Rechnung des Elektrikers zu.
Es stehen 2 Posten drauf:
Überprüfung der Stromkreise + An- und Abfahrt: 92,- Euro.
Reparatur + An- und Abfahrt: 75,- Euro.
Mehrwertsteuer: 31,76 Euro
Gesamt: 198,76 Euro

Es stand noch der Hinweis drauf, dass er die Rechnung gegenüber der Hausverwaltung über mehrere Versuche nicht geltend machen konnte.
Die Hausverwaltung hätte auf Zahlung durch den Mieter verwiesen.

Im Mietvertrag steht folgende Klausel:
Der Mieter ist ohne Rücksicht auf Verschulden verpflichtet, die Kosten für kleine Instandhaltungen zu übernehmen, wenn deren Endpreis im Einzelfall 80,- Euro nicht übersteigt. Den in einem Kalenderjahr entstehenden Gesamtaufwand für kleine Instandhaltungen trägt der Mieter jedoch nur bis zu 6% seiner jeweiligen Jahresgrundmiete, höchstens aber zu 310,- Euro. Die Kosten sind vom Mieter nur für kleine Instandhaltungen an solchen Teilen der Mietsache zu tragen, die seinem häufigen Zugriff ausgesetzt sind, wie z.B. die Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, die Heizungs- und Kocheinrichtungen, die Fenster- und Türverschüsse sowie die Bedienungsvorrichtungen für Fenster und Rolläden.

Nun die Frage:
Muss der Mieter diese Rechnung zahlen, oder ist es Sache der Hausverwaltung, bzw. des Eigentümers der Wohnung?

Vielen Dank im Voraus
Frank

Im Mietvertrag steht folgende Klausel:
Der Mieter ist ohne Rücksicht auf Verschulden verpflichtet,
die Kosten für kleine Instandhaltungen zu übernehmen, wenn
deren Endpreis im Einzelfall 80,- Euro nicht übersteigt.

Da die Rechnung höher ist als 80 € muss der Mieter nicht zahlen, sollte die Rechnung an den Vermieter oder HVW mit Hinweis auf den entsprechenden § im Mietvertrag zurückgeschickt werden.

Hallo,

sehe ich eigentlich genauso.
Kennt die HVW die eigenen Mietverträge nicht?
Warum versucht sie trotzdem, die Kosten auf den Mieter abzuwälzen?
Könnte es da noch andere Gesetze geben, auf die sie sich berufen könnte?

Danke und Gruß
Frank

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Hallo

manche versuchen es halt.

Andere Möglichkeit wäre nur vorsätzliche Beschädigung und die liegt ja nicht vor.

Hallo,

folgender Fall:

Auf dem Balkon einer gemieteten Wohnung trat in den
Lichtschalter Wasser ein, was dazu führte, dass der
Schutzschalter ständig auslöste und einen Elektrikereinsatz
notwendig machte.
Die Hausverwaltung stellte den Kontakt zu einem Elektriker her,

Was genau darf ich mir denn darunter bitte vorstellen?! Die Verwaltung hat einen Namen gennant und der Mieter hat ihn bestellt?!

der den Schaden in 2 Einsätzen behob.
Das ist nun 11,5 Monate her.

Jetzt ging dem Mieter eine Rechnung des Elektrikers zu.
Es stehen 2 Posten drauf:
Überprüfung der Stromkreise + An- und Abfahrt: 92,- Euro.
Reparatur + An- und Abfahrt: 75,- Euro.
Mehrwertsteuer: 31,76 Euro
Gesamt: 198,76 Euro

Es stand noch der Hinweis drauf, dass er die Rechnung
gegenüber der Hausverwaltung über mehrere Versuche nicht
geltend machen konnte.

Immerhin hat er es da zuerst versucht.

Die Hausverwaltung hätte auf Zahlung durch den Mieter
verwiesen.

Damit zieht sie die Sache vermutlich nur unnötig in die Länge, denn der Mieter wird den Betrag wohl mit der nächsten Mietzahlung verrechnen.

Im Mietvertrag steht folgende Klausel:
Der Mieter ist ohne Rücksicht auf Verschulden verpflichtet,
die Kosten für kleine Instandhaltungen zu übernehmen, wenn
deren Endpreis im Einzelfall 80,- Euro nicht übersteigt. Den
in einem Kalenderjahr entstehenden Gesamtaufwand für kleine
Instandhaltungen trägt der Mieter jedoch nur bis zu 6% seiner
jeweiligen Jahresgrundmiete, höchstens aber zu 310,- Euro. Die
Kosten sind vom Mieter nur für kleine Instandhaltungen an
solchen Teilen der Mietsache zu tragen, die seinem häufigen
Zugriff ausgesetzt sind, wie z.B. die Installationsgegenstände
für Elektrizität, Wasser und Gas, die Heizungs- und
Kocheinrichtungen, die Fenster- und Türverschüsse sowie die
Bedienungsvorrichtungen für Fenster und Rolläden.

Nun die Frage:
Muss der Mieter diese Rechnung zahlen, oder ist es Sache der
Hausverwaltung, bzw. des Eigentümers der Wohnung?

Wenn er den Elektriker bestellt, muss er ihn im Zweifelsfall erstmal bezahlen, es kann ja wohl kaum den Handwerker interessieren, was Mieter und Vermieter vereinbart haben.

Vielen Dank im Voraus
Frank

T.