Muss Mieter eigenes Kind nach Geburt dem Vermeiter melden

Werter Fragesteller!
Sie haben einen Mietvertrag mit Ihrem Vermieter abgeschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet auch die Personen, die in Zukunft in der an
gemieteten Wohnung leben. Das neu geborene Kind ist nicht im Mietvertrag enthalten; aus diesem Grunde sollten Sie ihren Mietvertrag in Gemeinschaft mit Ihrem Vermieter ändern!
Wenn Sie das nicht tun kann Ihnen der Vorwurf gemacht werden illegal eine Person in der Wohnung zu dulden. Wenn Sie sich also Ärger ersparen möchten, dann reden Sie mit Ihrem Vermieter und melden Sie das Kind an. (Mietvertragsänderung).
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“: