Muss Mieter eigenes Kind nach Geburt dem Vermeiter melden

Muss Mieter A sein Kind dem Vermieter B melden wenn es mit in die gemietete Wohnung zieht ? In der gemieten Wohnung werden die Nebenkosten nach Wohnfläche berechnet.

Hallo,

normalerweise werden ein Teil der Nebenkosten nach Personen berechnet.
Ist das aber nicht so und ist auch im Mietvertrag eine solche Meldepflicht für alle Personen, die die Wohnung bewohnen, nicht enthalten und die Personenanzahl nicht limitiert, dann kann ich keinen Grund sehen, das Kind zu melden.

Gruß von Heihei

Hallo,
Familienzuwachs durch ein Neugeborenes „muss“ man nicht melden, aber eigentlich gehört es sich doch wohl?
Gruß, Zita

hallo d.krüger.
Der Mieter ist grundsätzlich berechtigt, nächsten Familienangehörigen - insbesondere den Kindern - den Mitgebrauch an der Wohnung einzuräumen, da diese Personen nicht „Dritte“ im Sinne des § 553 BGB sind.
daraus ergibt sich, das eine meldung nicht notwendig ist.
Die Geburt oder der zuzug eines Kindes ist weder ein im Mietrecht anerkannter Grund, die Miete zu erhöhen ( vgl. § 558 BGB) , noch ein Grund die Betriebskostenpauschalen oder Vorauszahlung zu erhöhen ( vgl. § 569 Abs 3 u. 4 BGB).
ich hoffe dir geholfen zu haben und würde mich freuen eine entsprechende bewertung von dir zu bekommen
lg vivien

hallo,
es wird ja vermutlich nicht als untermieter einziehen, also ist eine solche meldung m.e. nicht erforderlich.
v.g.
salomo

Tut mir leid…ich weiß es nicht.
Lg

Ja.
Dem VM steht die Kenntnis der Belegung seiner Wohnung(en) zu.

MfG

Hallo,

eine gesetzliche Pflicht ist mir nicht bekannt, allerdings hat der Vermieter das Recht zu wissen, wer in der Wohnung germeldet ist. Wenn er also Auskunft begehrt, dann sollte man sie ihm auch geben, es kann auch sein, dass die Wohnung mit Einzug einer weiteren Person überbelegt ist, dann hat der Vermieter das Recht zur Kündigung.

MfG P. Kunze

Hallo, danke für die Antwort. Können Sie das mit einer Quelle belegen ? Das würde mir sehr helfen.

Woraus geht das Recht hervor ?

Hallo danke fur die Antwort. Wo steht das ?

Spricht irgendetwas dagegen? Das macht man doch schon aus Höflichkeit.

Hallo!
Ob er das muss sollte sich aus dem Mietvertrag ergeben. Da ist eigentlich geregelt, wieviele Personen das Mietobjekt bewohnen.
Und dass die NK nach Fläche geht heißt ja nicht, dass man es nicht melden braucht. Alle anderen Mieter werden dadurch ja trotzdem dem Anteil ihrer jeweiligen Wohfläche entsprechend mit belastet, Kleinkinder schlagen ja besonders auf die NK, wenn man mal an Müll und Wasser denkt.
Ich würde es auf jeden Fall melden. Und als Mitbewohner des Hauses würde ich das sogar zu verhindern versuchen.

Darum gehts doch überhaupt gar nicht.

Hallo und vielen dank für die Antwort. Wo ist geregelt, dass dem Vermieter die Info zusteht?

Ja muss, weil der Vermieter schon wissen sollte,wer in seiner Wohnung wohnt, Vermieter kann aber Aufnahme in die Wohnung nicht ablehnen.
Gruß pete88

Mir fallen dazu 2 Gründe ein:

a) Ein Grund zur Kündigung ist die Überbelegung der Wohnung. Zur evtl. Ausübung hat der VM also ein berechtigtes Interesse an der Personenzahl.
b) Was vor Jahren abgeschafft wurde - die Bestätigung des VM für die Meldebehörde - wird in ähnlicher Form wieder eingeführt.

Was spricht gegen die Information des VM?

Werter Fragesteller!
Wie lautet der Mietvertrag!
Ist der Mietvertrag abgeschlossen für eine Familie oder eine Person ohne Kind, dann ist der Familienzuwachs eine Sache, die zu einer Mietvertragsänderung führen sollte.
Ist das „Kind“ ein erwachsener Mensch, der aus Mangel an eigener Wohnung zu den Eltern zieht, dann ist ebenfalls eine Mietvertragsänderung notwendig. Wenn der Vermieter keine Einwendungen zu dieser Vertragsänderung hat, geht die Sache in Ordnung.
Bereich Nebenkosten: Wird von einer solchen Vertragsänderung bzw. Situation die Nebenkostenumlage tangiert; der Verbrauch an Wasser steigt, ebenso das Abwasser, die Stromkosten steigen und eventuell auch die Heizungskosten… Hier sollte der Vermieter auf eine gerechtere Umlage umsteigen.
Das ist die Sachlage.
Die Mieter haben alle ein Interesse an einer gerechten Kostenumlage. Bei Änderung des Status quo, also eine Person zusätzlich in einer Wohnung, (natürlicher Zugang, Geburt, ausgenommen) entstehen höhere Nebenkosten und sollte Ihr Vermieter bedenken!
Ob Sie Zahlen müssen oder nicht, das liegt außerhalb meiner Kompetenz.
Aber Sie können den Vermieter mit diesen Auswirkungen informieren und so Ihren Einfluss geltend machen
Mit Freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.
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Hallo und vielen Dnak abermals. Gegen die Info spricht nichts. Mich interessiert es eben.

grundsätzlich ist der Vermieter darüber zu informieren, wenn in der Wohnung zusätzlich Personen wohnen, als im Mietvertag angegeben.

Gruß Fred