Muss Mieter in diesem Fall für Warmwasserspeicherentkalkung bezahlen?

Wenn in einem Mietvertrag vereinbart wurde:Neben der Miete trägt
der Mieter die Betriebskosten i.S.d. Betriebskostenverordnung Wasser,
Strom u.a.,kann der Vermieter dann in der nächsten Nebenkostenab-
rechnung die für eine Warmwasserboilerentkalkung angefallenen Kos-
ten auf den Mieter umlegen,wenn sonst nichts darüber vereinbart wur-
de?

Das kann er aber, wenn der Mieter erst im Jahr zuvor eingezogen ist, kann er das nicht, dann ist die Entkalkung dem Vormieter anzurechnen, es sei denn da gibt es so kalkhaltiges Wasser, dass der Boiler jährlich entkalkt werden muss. ramses90

Hallo!

Eine Entkalkung von WW-Geräten fällt i.d.R. nicht regelmäßig an . heißt man macht das nicht regelmäßig alle X Jahre, sondern bei Bedarf.
Nämlich dann wenn das Gerät schlecht heizt, also das Bereiten zu lange dauert. Mieter beschwert sich.

Es ist also genau das Gegenteil einer vorbeugenden Wartung zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des WW-Speichers.

Wohnt man in Gebieten mit sehr hartem Wasser, kann eine solche vorsorgliche Entkalkung nötig und sinnvoll sein. Dann wäre sie auch umlegbar als Nebenkosten.

Sonst halte ich das (und versch. Gerichte auch) für eine Reparatur. Und dabei kann höchstens die „Kleinreparaturklausel“ greifen wo der Mieter bis zu bestimmter Höhe selbst zahlen muss oder eben der Vermieter.

MfG
duck313

Dass sich diese Kleinreparaturklausel auf Gegenstände bezieht die dem ständigen Gebrauch des Mieters unterliegen, wie z.B. Wasserhähne Rolladengurte etc. ist Dir aber bekannt?
Ujnd wenn der Mieter dieses Jahr im Juli einzieht und im Folgejahr im Januar der Wasserhahn den Dienst aufgibt oder eben der Boiler, dann willste dem die Rep.- kosten aufs Auge drücken? Denn deswegen stand bei mir der Satz:

Denn das sind alles Dinge die eben nicht bei normalem Gebrauch nach ´nem halben oder ganzen Jahr den Geist aufgeben. ramses90

So etwas kennt man im Gewährleistungsrecht.
Das soll im Mietrecht bei der Kleinreparaturklausel anwendbar sein ?

Weil ich erst 1 Monat dort wohne darf ein defekter Lichtschalter nicht als Kleinreparatur auf den Mieter umgelegt werden ? Weil ihn ja offenbar ein Vormieter abgenutzt haben müsste ? Wo soll man da eigentlich die Grenze ziehen ?
Im 1. Mietjahr sind gar keine Kleinrep. zulässig ? Denn was kann man denn im ersten Jahr so abnutzen dass es ersetzt werden muss ?

Wäre ja schön, bin auch Mieter ! Aber das hörte ich noch nie.

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