Muss Mieter Malerkosten zahlen, die der Vermieter aufwendete?

Interessante Richtung.
Die nur leider mit der Fragestellung GENAU NICHTS zu tun hat. Oder wo genau soll der neue Mieter irgendwas renovieren? Wo gibt es hier eine unrenovierte Wohnung? Wo wird hier eine solche übergeben? wo entsteht hier eine Pflicht für irgendwelche Schönheitsreparaturen?

Hast Du eine andere Fage gelesen als ich?

mh, nun, für mich ist das alles vergleichbar. Vielleicht muss ich ergänzen ,dass die Wohnung bei Vertragsabschluss noch bewohnt war, Vormieter. Und der Vermieter war also der Meinung zur Bewohnbarkeit der Wohnung eine Anfangsrenovierung vornehmen lassen zu müssen. Und die sollte gem. Vertrag der neue Mieter zahlen.
So sehe ich das jedenfalls…und dass diese „Individualvereinbarung“ vermeintlich nicht rechtens ist, ist meine Sicht der Dinge. Ein Vermieter wird das immer anders sehen wollen.
Vielleicht weil er im Recht ist, vielleicht weil er seinen Fauxpas nicht gerne eingesteht oder oder oder…

Eine klare juristisch belegte Bewertung scheint wohl schwierig.

In den zitierten Urteilen liest man von 100%iger Übernahme der Renovierungskosten u.ä…hierum geht es bei meiner Frage doch ebenso, ob die Aufbürdung dieser aus den Mieter rechtens ist. Recht geben muss ich dir sicherlich darin, dass ich KEIN Urteil/Bewertung von exakt meinem Fall fand…ob ich meine Frau aber mit der Faust oder der flachen Hand schlage, ist relativ egal, wenn es um die grundsätzliche Frage der Köperverletzung geht.

Warum genau fragst Du eigentlich, wenn Du nur genau eine Antwort akzeptieren willst? Lass es halt duch einen Richter prüfen und gut. Ist schließlich Dein Geld.

  1. Warum sollte der Mieter sich darum kümmern ob die Mietwohnungen erhalten bleiben? Oder anders gefragt: Warum darf der Vermieter sich hinstellen „Jedem das Seine und mir das Meiste“, der Mieter soll aber auf alle möglichen Leute Rücksicht nehmen?

  2. Dass die Mietwohnung dadurch auf jeden Fall verloren geht kommt auch ein bisschen auf den Vermieter an sich an. Um es offen zu sagen, auch wenn sich viele kleine Vermieter anders gebährden, aber sie können es sich einfach nicht leisten nicht zu vermieten. Und bei einer Mietdauer von 12 bis 24 Monaten komme ich hier auf mindestens 8400€ die er sich wegen einem Zwölftel davon nicht mehr geben lassen will? Warum hat er das Vermieten dann überhaupt angefangen?

Was die Rechtsfrage hier angeht, ich bin weder Vermieter noch Mieter (allerdings Ex-Mieter) und auch kein Jurist, trotzdem würden mir hier mehrere Dinge einfallen. Der Mieter hatte zum Beispiel keine Chancen die Kosten nach unten zu korrigieren. Wenn man für eine Leistung etwas haben möchte (die Renovierung) muss man auch nachweisen was sie gekostet hat und soweit ich weiß hat man auch eine Schadensminderungspflicht. Wenn ich dann noch im OT lese, dass die Arbeiten nicht einmal ordentlich ausgeführt waren, sich ein anderer aber über die Heimwerker beschwert, weil die ja alles so schlecht machen frage ich mich wofür man manchmal bezahlen soll.
Auch die Vorverlagerung einer Vollrenovierung sehe ich hier kritisch. Vor allem wenn man als Mieter nicht einmal einen Einfluss auf die Arbeiten hat.

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Weil er sich - wenn er es hat - vertraglich dazu verpflichtet?

Merkt man.

Oje. Oje. Oje.

Du hättest wenigstens versuchen können, mal die Frage zu lesen.

[Beitrag editiert - www Team]

[…]

Ob er sich vertraglich dazu verpflichtet hat ist eben genau die Frage die Juristen zu klären hätten. Aber, Lesefähigkeit, er hat sich garantiert nicht dazu verpflichtet Mietwohnungen zu erhalten. Und, jetzt wieder eher Spitzfindigkeit, nicht einmal dazu diese zu erhalten, sondern vorher dafür zu bezahlen dass sie erhalten geblieben ist.

[Beitrag editiert - www Team]

Ebent. Zum Schutz vor Mietern, die gerne „nach unten korrigieren“, werden solche Vereinbarungen ja getroffen.

Schöne Grüße

MM

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Davon kann keine Rede sein.

Verträge auf Augenhöhe leben davon, dass für beide Seiten angemessene Bedingungen vereinbart werden. Ich schätze, das wirst Du auch noch lernen, wenn Du mal fünfundzwanzig durch bist.

Schöne Grüße

MM

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keineswegs, weil in Deiner Ursprungsfrage eine vollkommen andere Situation beschrieben ist.

Schöne Grüße

MM

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danke Dir,
nö, ich akzeptiere und wünsche gerne fundierte und konkrete Bewertungen…dazu bin ich ja hier bei www.

danke MM, verstehe nicht genau ,was Du meinst: wieso meinst du denn das?

m.E.

  • keine gültige Individualregelung mehr gegeben (da regelmäßige Verwendung von "Indiv.-Vereinb, kein Aushandeln stattfand usw.)
  • Mieter übervorteilt, da er zu Kosten „gezwungen“ wird, für eine Leistung, die ggf. gar unnötig war
  • es Vermietersache ist, eine vermietbare Wohnung bereit zu stellen
  • kein Ausgleich für den Mieter für seinen „Geldaufwand“ gegeben wurde…analog wie bei einer Anstreicharbeit in Eigenleistung, 1-2 Monate mietfrei wohnen …)

Danke dir,

bzgl. 700 € und 70 qm kann ich Dir ggf. zustimmen. Wenn die Arbeiten richtig gemacht sind und sie überhaupt nötig waren.

Und zur grundsätzlichen Frage: Lässt sich ein Interessent nicht auf diese „Vermieterzwangsregelung“ ein, erhält er keine Wohnung…und für eine wirksame Individualvereinbarung wäre m.E. ja gerade ein Aushandeln und Geben und Nehmen Voraussetzung. Und dem fehlt es hier sicherlich, noch zudem sie nicht mehr individuell ist, da der Vermieter sie wohl öfters „verwendet“.

richtig - ja, gerne,

aber nur wirksame bitte,
die die jurist. Voraussetzungen für die Wirksamkeit auch erfüllen…und die vllt auch einem/r vernünftigen Richter/in einleuchten, dass da nicht auf Mieterkosten einseitig etwas „erzwungen“ wird.

In der Ursprungsfrage ist die Rede davon, dass der Mieter eine Wohnung renoviert übernimmt, die er nicht renoviert zurückzugeben braucht, und dafür einen Betrag bezahlt.

Die Textelein, die Du zitierst, handeln von der Verpflichtung eines Mieters, eine Wohnung bei Einzug zu renovieren. Wenn man eine Wohnung renoviert übernimmt, steht eine solche Verpflichtung überhaupt nicht zur Debatte.

Schöne Grüße

MM

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nun, Danke Dir, MM -
im Grunde richtig, jedoch sehe ich das eben schon wie folgt:

er übernimmt sie so wieso? der Vermieter hat eine einseitige Ind.Vereinbarung aufgenommen, diese wurde nicht miteinander abgewogen oder ausgehandelt, kein Geben und Nehmen, also Wirksamkeit infrage.
Bei einer Mietdauer von < 2 Jahren fallen keine Reparaturen an und der Mieter zieht nun aus. Keine Pflicht bei Auszug des Mieters, etwas zu tun. Dies muss man sich also eigentlich nicht erkaufen. Damit hat der Mieter dem Vermieter die Kosten bezahlt, die dieser zur Vermietbarkeit hätte selbst aufwenden müssen.

Das übervorteilt den Mieter, der Verm. bereichert sich unzulässig, indem er solche Regelungen dem Mieter aufbürdet, denn er stellte sie kraft seiner „Vermietermacht“ nicht zur Disposition.

Quelle des Folgenden = http://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl011.htm

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Servus,

Deine Auffassung, Mietern sei die gemietete Wohnung grundsätzlich renoviert zur Verfügung zu stellen, während sie andererseits grundsätzlich nicht zur Übernahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet seien bzw. verpflichtet werden könnten, ist von eindrucksvoller Konsequenz.

Probier mal ganz schlicht, wie weit Du damit im gegebenen Fall kommst.

Schöne Grüße

MM

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Danke MM, Servus.

Nun, so habe ich das nicht gemeint und hoff, auch nicht geschrieben, was ich meine ist,
dass auch lt. Rechtsprechung es zu einer Vereinbarung kommen muss, die beide Interessen berücksichtigt und dies sehe ich hier eben nicht erfüllt. Es wurde einseitig aufoktruiert, vom Vermieter ohne Rücksprache in den Vertrag geschrieben und dem Mieter damals zugesendet. Es wurde nicht gefragt, ob das so i.O. gehe, sondern man musste es akzeptieren oder „rausfliegen“. Das kritisiert die Rechtsprechung ja genau.
Und eben davon abgesehen, ergibt diese Situation hier eben einen Fall, der bei kurzer Mietdauer zur einseitigen unausgewogenen Bevorteilung führt.
Was anderes wäre es ja und so ist es ja eher die Praxis (nicht ohne Grund), dass der Vermieter dem Mieter offen lässt, wie er streicht, auch farblich (und nicht wie hier einfach selbst weiss streicht) und welchen Vorteil der Mieter dadurch hat…in der Regel eben wie hier, beim Auszug muss man nichts mehr machen. Hier wurde aber eben einseitig vorgegeben, ob der Mieter das will oder nicht…nichts war zur Disposition gestellt…friß den Vertrag oder such dir was anderes…egal wie geeignet und seriös j e d e r Mietinteressent auch gewesen sein mag. Wenn ein Eigentümer nicht vermieten will: ok.
Sobald er das aber tut, will das Gericht wohl, dass es beiderseits fair zu geht.

Nein. Es gibt genau gar kein Gesetz, dass derartigen Unsinn vorschreibt.

Und zum Schutz vor Vermietern, die solche Dinge ganz gerne mal „pauschal“ lösen und eine berechtigte Korrektur nach unten vermeiden wollen (Zum Beispiel einen günstigeren Maler nehmen und nicht den Kumpel des Vermieters (Was ich niemandem unterstellen will, ist wie gesagt nur ein Beispiel)) hat der Gesetzgeber seine Arbeit getan und uns Gesetze gegeben. Und ich glaube nun mal nicht, dass es gerne gesehen wird, genau diese Intentionen auszuhebeln.