mh, nun, für mich ist das alles vergleichbar. Vielleicht muss ich ergänzen ,dass die Wohnung bei Vertragsabschluss noch bewohnt war, Vormieter. Und der Vermieter war also der Meinung zur Bewohnbarkeit der Wohnung eine Anfangsrenovierung vornehmen lassen zu müssen. Und die sollte gem. Vertrag der neue Mieter zahlen.
So sehe ich das jedenfalls…und dass diese „Individualvereinbarung“ vermeintlich nicht rechtens ist, ist meine Sicht der Dinge. Ein Vermieter wird das immer anders sehen wollen.
Vielleicht weil er im Recht ist, vielleicht weil er seinen Fauxpas nicht gerne eingesteht oder oder oder…
Eine klare juristisch belegte Bewertung scheint wohl schwierig.
In den zitierten Urteilen liest man von 100%iger Übernahme der Renovierungskosten u.ä…hierum geht es bei meiner Frage doch ebenso, ob die Aufbürdung dieser aus den Mieter rechtens ist. Recht geben muss ich dir sicherlich darin, dass ich KEIN Urteil/Bewertung von exakt meinem Fall fand…ob ich meine Frau aber mit der Faust oder der flachen Hand schlage, ist relativ egal, wenn es um die grundsätzliche Frage der Köperverletzung geht.