Muss Mieter Malerkosten zahlen, die der Vermieter aufwendete?

Hi !

Der Vermieter V regelt vertraglich, dass die Wohnung frisch gestrichen bei Einzug übergeben wird.
Dafür zahlt der Mieter M 700 € (was „zufällig“ eine Kaltmiete ist).
Mündlich wird dies erklärt, dass man deswegen auch nur eine Kaltmiete Kaution verlange…denn beim Auszug muss daher nichts mehr gestrichen werden.

Ist das wirksam? Denn sofern ich weiß, muss der M doch das Recht haben, selbst fachmännisch zu malern!? Ganz davon abgesehen, ist unsauber gemalert worden, was Fotos dokumentieren und ob wirklich die Arbeiten 700 kosteten, würde zu belegen sein. Wohl aber schon, da der Vermieter selbst Makler ist. Die Frage wäre vielleicht noch, ob der VM dies gar steuerlich absetzt, was ja unzulässig wäre.

Ist die Regelung nicht vergleichbar mit der Art von „starren Fristen“, die unwirksam sind?
Denn ob überhaupt „Streichbedarf“ bei Einzug war, kann ja fraglich sein.
Ferner ist eben fraglich, ob die 700 € nicht zu hoch waren und ob de M selbst weniger hätte aufwenden müssen.

O D E R ist der M selbst schuld, da er die Vertragsregelung signiert hat?
Andererseits wird der M ja immer in solche Regelungen gezwungen, da er sonst nie eine Wohnung erhält.

Danke für eure Meinungen, gerne mit Quellen belegt!

LG
lving free

konkret hier anzusehen:

Hallo!

Wenn du diese Vertragsklausel so unterschrieben hast, ist sie gültig, weil sie m.E. nicht gegen irgendwelche Sitten verstößt.
Vertraglich ist ja nicht geregelt, wie fachmännisch das hinterher tatsächlich aussehen muss.

Gruß

P.S.: Eines würde mich wirklich mal interessieren: Du schreibst einen Volltext, kürzt dann aber Vermieter mit V ab und Mieter mit M.
Später schreibst du dann einmal

was ja wohl nicht „VermieterMieter“ heißen soll.

Darf ich fragen, aus welchem Grund du nicht einfach komplett Volltext schreibst, sondern diese beiden Worte abkürzt? Das würde mich wirklich mal interessieren, zumal ja nicht mehr als diese beiden Personen in der Geschichte vorkommen und daher nicht so schnell Verwirrung auftreten könnte.

Danke!

Man muss sich ja an den Kopf fassen.

Da schreibt der Vermieter so eine „Indiviualvereinbarung“ nicht etwa hinten auf einem freien Blatt des Vertrages sondern quetscht es irgendwie in die Rubrik „Schönheitsreparaturen“ hinein.

Zur rechtlichen Gültigkeit möchte ich mal nichts sagen.

Es handelt sich aber ganz klar um eine Übervorteilung des Mieters. Der zahlt quasi eine Abgeltung von Schönheitsreparaturen ohne das überhaupt feststeht, es würde eine solche anfallen.
Denn unrenoviert übernommen = kann auch unrenoviert zurückgegeben werden. Die Renovierungen während der Mietdauer übernimmt ja der Mieter sowieso regelmäßig selbst, nach seinem Wunsch und Bedürfnis.

Hier bezahlt er also die Anfangsrenovierung plus die laufenden Schönheitsreparaturen während der Mietdauer, also mehr als üblicherweise notwendig !
Und er kann nicht einmal Ausführung und Farbwunsch bestimmen.

Ein schlechter Vertrag !

Übrigens, so wie ein Mieter eine „durchschnittliche Malerqualität der Ausführung“ schuldet, wenn er zur Renovierung verpflichtet wird, so gilt das sicherlich auch umgekehrt, wenn man für eine Renovierung zahlt .

MfG
duck313

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Jo. Und bei der gegebenen Wohnung ist es halt anders: Die wurde renoviert übernommen, kann unrenoviert zurückgegeben werden, und dafür ist eine pauschale Zahlung vereinbart.

Schöne Grüße

MM

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Siehst Du das so ?
Sie wird aber auf Mieterkosten anfangsrenoviert.

Das sind Aufwendungen die grundsätzlich der Vermieter zu übernehmen hat.

Ich bleibe dabei, hier ist der Mieter „angeschissen“.

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Stimmt. Und Miete zahlen muss er auch noch. Wie ungerecht!

Hat man ihn eigentlich gezwungen zu unterschreiben?

tja, es ist eben ein Fehler/Widerspruch/Schlampigkeit…hab meinen Text nicht nochmals gecheckt. Sorry. V bzw VM soll Vermieter sein; M ist Mieter. _________ Mensch = nicht perfekt = Fe (h) ler, ab und zu :blush: tut mir leid, ich gelobe Besserung :kissing_heart:

Nun, danke euch, genau das ist ja eben die Frage nach (Ge)recht(igkeit).

Wenn man eine Wohnung haben will oder aktuell keine andere findet, muss man allles akzeptieren, auch eigentlich unwirksames?
Alleine, es wäre individual vereinbart und man habe es ja signiert, ist ja ein Totschlagarugment, dann bräuchte man ja keine Rechtsprechung mehr und Überprüfung, ob es rechtmäßig ist, oder?

So leicht kommt mit der Eindruck, es schreibt hier ein Mieter vs. Vermieter und man tauscht sich tlw. emotional aus. Dürft ihr, danke dafür.

Gefühlsmäßig hätte ich auch gemeint, der VM muss die Mietsache vermietbar übergeben…hat der, aber auf (Zwangs)kosten des M.
OK, der M hätte ja ablehnen können, nur bekommt der M dann die Wohnung nicht.
Man kann ja auch Überstunden machen, sich die nicht bezahlen lassen, und offiziell eben den Mindestlohn dann einhalten. Das hat man ja auch signiert, aber Recht ist es deswegen doch nicht.

Ich denke auch, es ist nicht ganz koscher und daher meine Frage hier.
Und alleine auch die Tatsache, wie es da ins Formular gequetscht ist, unübersichtlich, na ja.

Vertragsauszug: Gerade fiel mir auf, dass die Zeile über dem Eingefügten, ja nicht mal angekreuzt ist, wer die Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten übernimmt: M oder VerM

Danke euch!

Nein, das ist genau gar nicht die Frage. Hier geht es um Recht, nicht um Moral.

Dann solltest Du DRINGEND mal mit dem Vertrag zum Mieterverein. Es könnte nämlich durchaus sein, dass dann der VERMIETER die Schönheitsreparaturen zu zahlen hat.

Ergänzung:
Es geht hier im Bsp. um ein Mietverhältnis, dass < 2 Jahre alt ist und somit die Schönheitsreparaturen/-anstriche keine wirkliche Rolle spielen.

Diesbzgl. war meine Frage eher, ob das Nichtankreuzen einen Einfluss auf die Hauptfrage bzgl. der 700 € haben könnte…z.B., dass die gesamte Regelung unwirksam wird o.ä.

Danke
living free

Hallo

Ich habe kurz mit dem Satz ‚mieter muss anfangsrenovierung zahlen‘ gegoogelt und mehrere Seiten gefunden, auf denen steht, dass die Verpflichtung des Mieters zur Anfangsrenovierung meistens unwirksam ist und dass die ganze Vereinbarung mit den Schönheitsreparaturen dadurch unwirksam werden kann.

Ich würde mich so durchgoogeln, und immer darauf achten, von wann ein Beitrag ist, und wer ihn geschrieben hat. Es schreiben viele Rechtsanwälte im Netz.

Viele Grüße

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mit „somit entfällt“ lässt sich die vereinbarte Zahlung mindestens genausogut auf die Endrenovierung beziehen, die dem Mieter gegen diese Zahlung erlassen wird.

Würde ich als Vermieter auch nach Möglichkeit so vereinbaren, um nicht ständig Diskussionen darüber zu führen, welche Qualität von Do-it-Yourself-Malerarbeiten Studenten des Marketingdesigns auch noch als „irgendwie durchschnittlich oder so“ bzw. „handwerksgerecht“ usw. beanspruchen.

Wie man an der Usprungsfrage erkennen kann, ist ja auch genau das der Punkt, um den es dem Fragesteller geht, wenn er dem Mieter androht,

Schöne Grüße

MM

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Danke MM.

nun, die Intention des Fragestellers ist:

der Mieter musste nur 1 Monatsmiete Kaution bezahlen, weil der Vermieter die 2. Monatsmiete (der Kaution) gleich dazu verwendet, die Wohnung nach Auszug kostenlos streichen zu lassen…da nach < 2 anno wiederum kaum was nötig sein wird…reicht das Geld dazu sicher.

Letztlich sagt die „Vereinbarung“ ja aus, dass der Mieter die Wohnung in gestrichenem (und somit erst) beziehbaren Zustand übernimmt und der DAFÜR 700 € zahlt. Die Wahl bleibt ihm so richtig ja nicht, denn 2 Monatsmieten zahlen (als Kaution) hätte er ja eh. Im Umkehrschluss sagt das ja aus, dass die Wohnung ohne Neuanstrich aus Sicht des Vermieters nicht beziehbar war. Zutreffend. Und wer zahlt diese Bezugsfähigkeit: der Mieter.
Klar, es gibt viele Regelungen wie Mieter renoviert bei Einzug und dafür zahlt der 2 Monate keine Miete etc…diese Regelung hier kann man ähnlich interpretieren.

Der Mieter will nach Auszug bei Nichtrückzahlung den Betrag einklagen/Mahnbescheid, um die 700 € zu erhalten und künftigen Mietern dieses Vermieters einen Dienst zu erweisen.
Das Gericht wird es zeigen.

ist aber nicht das gleiche wie

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Das wird ein rechter Bärendienst sein.

Ein Eigentümer mehr wird keine Lust mehr haben, zu vermieten. Und die hundertneunzig Mille für eine Eigentumswohnung bezahlt man doch mal eben vom Dispo, nicht wahr? Man muss doch nicht mieten - ist ja soowas von out!

Verstandään - kein Platz in der Herberge - Endee!

In diesem Sinne

MM

Danke! @einsamer_rufer:
Gibt es denn eine rechtliche verankerte Pflicht des Mieters zur Anfangsrenovierung?


Die Recherche dank des Hinweises von Simsy Mone ergab u.a.:

…was m.E. schon in eine Richtung deutet, dass der Fragesteller mit seiner Ursprungsfrage gute Chancen hat!?

Deine Ironie in allen Ehren,
doch womöglich hilft es eben doch, dass der Vermieter solche seltsamen Individualvereinbarungen bleiben lässt.
zum er diese laut mündl. Info wohl regelmäßig „individuell“ so regelt und sie damit wieder zu formularmäßig werden und alleine deswegen unwirksam werden dürften.

Die Alternative ist eben einfach wie immer, sich alles gefallen zu lassen.

Servus,

wird im Zweifelsfall dazu führen, dass er sich den Deu nicht mehr antut. Und wieder verabschiedet sich ein Stück Wohnraum vom Markt.

Die Entwicklung des Mietwohnungsmarktes steht schon relativ lange unter dem deutlich sichtbaren Einfluss von immer neuen Auflagen, Einschränkungen, Leistungsverpflichtungen, denen die Anbieter auf diesem Markt ausgesetzt sind. Eine unter diesem Einfluss völlig normale Entwicklung des Angebots lässt sich beobachten - wie gesagt, keineswegs zum Vorteil der Mieter.

Es ist keineswegs seltsam, wenn jemand eine angemessene Vergütung anstelle einer für ihn vollkommen unberechenbaren Leistung vereinbart. Und bei einer Wohnung von einer Größe, die zu 700 € Monatsmiete passt, sind 700 € durchaus angemessen für einen kompletten Neuanstrich, ggf. Tapezieren der Wohnung.

Schöne Grüße

MM

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