Hi !
Der Vermieter V regelt vertraglich, dass die Wohnung frisch gestrichen bei Einzug übergeben wird.
Dafür zahlt der Mieter M 700 € (was „zufällig“ eine Kaltmiete ist).
Mündlich wird dies erklärt, dass man deswegen auch nur eine Kaltmiete Kaution verlange…denn beim Auszug muss daher nichts mehr gestrichen werden.
Ist das wirksam? Denn sofern ich weiß, muss der M doch das Recht haben, selbst fachmännisch zu malern!? Ganz davon abgesehen, ist unsauber gemalert worden, was Fotos dokumentieren und ob wirklich die Arbeiten 700 kosteten, würde zu belegen sein. Wohl aber schon, da der Vermieter selbst Makler ist. Die Frage wäre vielleicht noch, ob der VM dies gar steuerlich absetzt, was ja unzulässig wäre.
Ist die Regelung nicht vergleichbar mit der Art von „starren Fristen“, die unwirksam sind?
Denn ob überhaupt „Streichbedarf“ bei Einzug war, kann ja fraglich sein.
Ferner ist eben fraglich, ob die 700 € nicht zu hoch waren und ob de M selbst weniger hätte aufwenden müssen.
O D E R ist der M selbst schuld, da er die Vertragsregelung signiert hat?
Andererseits wird der M ja immer in solche Regelungen gezwungen, da er sonst nie eine Wohnung erhält.
Danke für eure Meinungen, gerne mit Quellen belegt!
LG
lving free