Hallo
Mal angenommen ein Vermieter verlangt von seinem angehenden Mieter, das der Mieter die Anschaffungs-und Installationskosten eines Warmwasserboilers z.bsp. in einer Kochnische, zu tragen hat.
Ist dies rechtens ?
Hallo
Mal angenommen ein Vermieter verlangt von seinem angehenden Mieter, das der Mieter die Anschaffungs-und Installationskosten eines Warmwasserboilers z.bsp. in einer Kochnische, zu tragen hat.
Ist dies rechtens ?
Steht im fiktiven Mietvertrag, dass warmes Wasser in der Kochnische zur Verfügung steht?
Wenn nicht, ist es Sache des Mieters sich dieses zu besorgen, wenn er es haben möchte.
vnA
Moin auch,
Steht im fiktiven Mietvertrag, dass warmes Wasser in der
Kochnische zur Verfügung steht?
Muss das wirklich sein? Ich habe noch keinen Mietvertrsg gesehen in dem Stand, dass in der Küche, Bad etc. fließend warmes Wasser zur Verfügung steht. Dasgleiche gilt für das Vorhandensein einer Heizung. Dann müsste das ja auch explizit im Mietvertrag stehen, denn ansonsten gilt ja: Gemietet we gesehen. Das Nciht-Vorhandensein einer Heizung wäre also kein Mangel, sofern nicht im Mietvertrag steht, dass eine Heizung vorhanden ist.
fragende Grüße,
Ralph
Hallo,
nein es m u s s nicht im Mietvertrag stehen. Nur wenn man dem VM die Pflicht zu einer bestimmten Wohnungsausstattung übertragen will. Und genau das meint vnA.
Dein Beispiel Heizung wiederum ist relativ schlecht, denn es ist im Mietrecht verankert, dass der VM eine Mindesttemperatur in seinen Wohnungen herzustellen hat (ebenso wie übrigens eine Höchsttemperatur). Das kann man also nicht vergleichen.
Soweit ich weiss gilt jedoch für die Mindestausstattung einer vermietbaren Wohnung, dass sie in der Küche eine Wasserzapfstelle aufweist. Von warmem Wasser ist da nicht die Rede.
Für den vorliegenden Fall wäre also zu bemerken: Der Mieter muss sich wohl (so sehe ich das) einen Boiler kaufen und kann ihn natürlich bei einem evtl. Auszug wieder mitnehmen.
Es sollte sich jedoch insgesamt im Mietpreis widerspiegeln, welche Ausstattung die Wohnung hat bzw. nicht hat.
Gruß
Nita
Hallo Ralph,
ich sehe das ähnlich wie vnA und Nita.
Wird bei der Wohnungsbesichtigung die Küche ohne Boiler oder Durchlauferhitzer begutachtet, so kann der Mieter nicht davon ausgehen, dass in den Räumlichkeiten eine Warmwasserversorgung gegeben ist.
Unabhängig vom Alter der Wohnung werden nämlich zunehmend Stimmen lauter, welche besagen, dass eine dezentrale Warmwasserversorgung unter Umständen kostengünstiger ist (http://www.energie-portal.info/cms/front_content.php…).
Daher: wird keine Küche mitvermietet, so kann der Mieter nicht zwingend von einer Warmwasserversorgung ausgehen.
Es reicht also aus, wenn die Küche über Abfluss, Stromversorgung für küchenübliche Verbraucher und ein Kaltwasseranschluß vorhanden ist.
Gruß
Joschi
Hallo nita,
wieder was gelernt. Und das Heizungsbeispiel war schlecht, das gebe ich zu.
Ralph
Hallo,
ist im Mietrecht verankert, dass der VM eine Mindesttemperatur
in seinen Wohnungen herzustellen hat (ebenso wie übrigens eine
Höchsttemperatur).
Echt? Wo kann man das nachlesen?
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hitze.htm
Okay ist „nur“ OLG, aber immerhin.
Gruß
Nita
Danke! (owt)
-nix-