Muß Mieter NK im Voraus zahlen

Hallo,

Vermieter hat Mieter die Nebenkostenabrechnung gemacht. Eine daraus resultierende Nachzahlung wegen verkürzter Abrechnungsperiode (6 Monate in Heizperiode sind leider teurer als 6 gemittelte NK-Raten) hat der Mieter bezahlt.

Dieser will nun aber ab sofort die NK-Raten kürzen.
Argument ist, er hätte mit der Nachzahlung alles komplett beglichen und Mieter müßten nur nach Verbrauch bezahlen und keinesfalls, was sie erst in Zukunft verbrauchen werden. Stimmt das?
Die NK-Rate besteht zu ca. 60% aus Heizkosten und weil er die nächsten Monate kaum heizen würde, will er das auch noch nicht bezahlen.

Darf er das oder muß der die volle NK-Rate trotzdem zahlen, auch wenn er sie noch nicht oder nur zum geringen Teil verbraucht?

In der Hoffung auf Rat

Gruß
Hans

Hallo!

Nein, das stimmt nicht.

Die Vorauszahlungen auf den zukünftigen Energieverbrauch richten sich nach dem Vorjahresverbrauch als Anhaltspunkt. Bei Neuvermietung muss man das ggf. anpassen, etwa bei anderer Personenzahl.
Aber die Vorauszahlungen sind in allen Monaten gleich, so wie auch die Miete in allen Monaten gleich ist.
So sollte es auch im Mietvertrag geregelt sein.

Wenn jemand in den Sommermonaten meint, er müsste nichts vorauszahlen, dann irrt er sich gewaltig.

Selbst wenn Heizung aus wäre(WW-ja meist nicht)fällt der nicht verbrauchsabhängige Anteil an (30-50% nach Wohnfläche umgelegt).

mfG
duck313