habe eine frage hallo erstmal
muss morgen als zeuge aussagen beim Gericht.
die frage ist, wie können die Anwälte die da einen verteidigen mit mir reden was können sie sich erlauben was nicht?was soll ich den sagen wenn die mir was sagen was sie nicht dürfen wie darf der Richter mit mir reden?was ist wenn die alle was sagen was sie nicht dürfen,sorry bin total nervös…
ich erinnere mich nicht so gut an den Vorfall das ist schon 5 Jahre her, und vor ein Jahr musste ich ja hin, nur total unvorbereitet habe nur die Sachen gesagt an denen ich mich noch erinnern kann.
bitte hilft mir bin total aus der spur. danke schon mal
HI .
Schreibe dir am besten alles auf du bist ja nur als zeuge da mehr nicht zu not darfst du auch von deinen recht gebrauch machen die aussage zu verweigern .
ist auf jedenfall schlecht für den geschädigten falls es einen gibt.
Sonst sag einfach die wahrheit das ist ja nicht schwer und was du halt nicht mehr weisst dann halt nicht dann sag das.
die anwälte dürfen mit dir als zeugen nicht so schlimm umgehen also keine beleidigungen oder sowas .
der richter auch nicht .
es ist auch klar das die dich auseinander nehmen werden und da ansetzten wo wieder sprüche sind . also ich kann nicht anders als dir raten sag die wahrheit ist immer leichter.
gruß und viel glück morgen
hey Dankeschön ja klar sage ich die wahrheit!es müssen keine unschuldige menschen in den Knast gehen wegen dummen Leute die ihren ruf verstecken wollten.
danke ihnen 
Hallo Marin!
Da ich keine Anwalt bin und folglich keine Rechtsberatung liefern darf, das Monopol haben dazu ausschließlich die RAs, kann ich Dir nur allgemein
als Privatperson antworten, was ausreichen sollte.
Also Richter können sich in diesem Regim alles leisten!
Anwälte quasi auch, zumindest auf der Amtsgerichtebene, da diese oft Kasperletheater darstellt. Wenn ein Verwandtschaftbeziehung besteht, hast Du ein Zeugnisverweigerungsrecht. Ansonsten musst Du auf alles antworten, egal wie mies die Frage ist.
Kontern kannst Du ggf. mit Sätzen wie: Ihre Frage kann man nicht in dieser Form beantworten, hier liegt eine Suggestivfrage vor. Am besten ist immer noch der Satz: Da ich mich zu ungenau daran erinnere, kann ich keine Aussage treffen, um keine strafbare falsche Antwort zu geben. Auf diese Weise kann man legal Aussageverweigerung betreiben! Solltest Du Dich mit Deiner Antwort selber oder Angehörige belasten, kannst Du darauf hinweisen, dann musst Du nichts sagen!
Herzliche Grüße und viel Glück,
Uwe Land (www.dasabzockersystem.de)
Hallo, Sie haben eine Pflicht, vor Gericht wahrheitsgemäß als Zeuge auszusagen. Wenn Sie sich nicht mehr erinnern, dann sagen Sie eben auch, daß Sie sich nicht mehr erinnern können. Wenn Sie sich selbst mit der Aussage belasten würden, haben Sie das Recht, zu schweigen. Ihr eigener Anwalt wird doch auf Ihrer Seite sein und Ihnen helfen. Ihnen steht ein Pflichtverteidiger zu, wenn Sie Beschuldigter sind und wenn Sie kein Geld haben. PKH. Der Gegneranwalt und der Richter dürfen Sie schon was fragen, aber wie gesagt, wenn Sie Etwas nicht mehr wissen, dann wird Ihnen auch nicht der Kopf abgerissen, wenn Sie eben sagen, daß Sie sich nicht mehr erinnern können. Es wäre aber gut, wenn Sie zur Wahrheitsfindung und gerechtigkeitsfindung beitragen würden und wahrheitsgemäß aussagen. Sich selbst belasten müssen Sie nicht. Fragen Sie Ihren eigenen RA noch mal vorher, wie Sie es am besten machen sollen und der kann auch für Sie reden, Ihre Aussage verlesen, wenn Sie selbst nicht gerne was sagen wollen. In Köln ein guter RA ist Rainer Klocke zB.
und wichtíg. Erfinden Sie Nichts hinzu und lassen Sie Nichts weg. Entweder sagen Sie voll wahrheitsgemäß aus so weit wie Sie es noch wissen oder Sie sagen, daß Sie es nicht mehr erinnern können und dafür kann auch keiner böse sein, aber erfinden Sie bitte Nichts dazu, was nicht da war.
Wenn Sie so sehr nervös sind und so viel Angst haben, dann schreiben Sie sich am besten heutue noch mal vorher selbst auf, was damals genau pasiert ist und was Sie ganau gesehen haben und wie der Tathergang war und wie die Personen aussahen und dann lernen Sie dasnoch mal auswendig, damit Sie das flüssig sagen können oder eben sonst sagen Sie, daß Sie keine erinnerungmehr haben daran und Nichts mehr sagen können, aber damit helfen Sie dem Opfer nicht und der Gerechtigkeite auch nicht. Böse kann Ihnen keiner sein oder Sie bestrafen bei Erinnerungslücken, aber wohl, wenn Sie was erfinden, was nicht da war und das später anders beweisbar wäre und Sie unter Eid gelogen hätten, falls Sie vereidigt werden.
habe eine frage hallo erstmalmuss morgen als zeuge
aussagen beim Gericht.die frage ist, wie können die Anwälte die da einen
verteidigen mit mir reden was können sie sich erlauben was
nicht?was soll ich den sagen wenn die mir was sagen was sie
nicht dürfen wie darf der Richter mit mir reden?was ist wenn
die alle was sagen was sie nicht dürfen,sorry bin total
nervös…ich erinnere mich nicht so gut an den Vorfall das
ist schon 5 Jahre her, und vor ein Jahr musste ich ja hin, nur
total unvorbereitet habe nur die Sachen gesagt an denen ich
mich noch erinnern kann.bitte hilft mir bin total aus der spur. danke schon mal
Und Ihr eigener Anwalt muss nett mit Ihnen reden. Sonst suchen Sie sich einen Anderen. Gut ist in Köln auch [Name auf Wunsch des Verfassers entfernt].
Hallo, wie ist es denn gelaufen?