Muss mutter den unterhalt tatsächlich nicht bezahl

Ich habe nochmal nachgesehen, es gibt nach einer Heirat tatsächlich kein UVG mehr. In dem Fall würde ich es tatsächlich auf eine Klage ankommen lassen.

Zunächst mal die Frage, besteht seit der Scheidung ein Unterhaltstitel und lautet dieser Titel über 88.- Euro? Wenn ja, dann ist dieser Titel solange gültig, bis er von einem Gericht abgeändert wird. Es könnte also ohne Mahnung sogar sofort gepfändet werden.

Ich vermute, dass die gegerische Anwältin es auf keinen Prozess ankommen lassen wird, denn der Schuß könnte nach hinten losgehen, es sei denn, sie möchte daran Geld verdienen. Angesicht der Tatsache dass die KM ja nichts mehr bezahlen möchte, kannst Du nur gewinnen, denn wenn Du nichts tust, dann hast Du garnichts.

Ich würde, wenn sie nicht bezahlt, sogar eine Abänderungsklage einreichen und auf eine Unterhalts-Neuberechnung bestehen, weniger als nichts kann auf keinen Fall rauskommen.

Wenn Dir meine Tips geholfen haben, bitte an die Bewertung denken.

1 „Gefällt mir“

Hallo,

bei der Mutter kann für die Haushaltstätigkeit bei ihrem neuen Mann ein Taschengeld (meist 5 - 7% des Einkommens des Ehemannes) angerechnet werden, das sie für den Kindesunterhalt verwenden muss. Die Berechnung des Jugendamtes ist somit fehlerhaft und die Aussage über das Eigeneinkommen der gegnerischen Anwältin ist sowieso völliger Unsinn.

Das Einkommen des Betreuungselternteiles spielt hier keine Rolle. Da er ja auch den anderen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist.

Zu einem Anwalt gehen und die Sache richtig machen lassen.

Gruß

Hallo, die u-pflicht besteht natürlich, fraglich ist, ob die Frau leistungsfähig ist.
Mit Ihrem Rentensatz liegt sie unter der Leistungsgrenze, die hat natürlich einen Anspruch gegenüber dem Ehemann( wird aber durch gemeinsame
Haushaltsführung abgedeckt).Man müßte dann schon die tatsächlichen Belastungen der beiden Familien kennen um eine Aussage über eine evtl. Zahlungspflicht errechnen können. Evtl.hat die Frau höhere Krankenkosten etc.

Mit Gruß