ja hallo wollte mal fragen da mein sohn bei mir/uns wohnt und nicht mehr bei meiner ex frau
sie bekommt jezt rente und vom jugendamt wurde ausgerechtnet das sie 88euro an mich bezahlen muss für den gemeinsamen sohn der bei mir/uns lebt
jetzt kam ein schreiben von ihrer anwältin
das sie diese 88 euro monatlich nicht bezahlen wird da
ich über 2000 euro netto im monat zur verfügung habe…kann das sein ich mein die unterhaltspflicht besteht doch oder???
zur info meine ex frau ist neu verheiratet sie kann aus gesundheitlichen gründen nicht mehr arbeiten gehen ihr Mann verdient über 1600 euro im monat und ihre rente beträgt 780 euro rum
Ich bin auch neu verheiratet wir haben 2 gemeinsame Kinder und eben mein sohn lebt bei uns also sind wir ein 5 personen haushalt
Die Unterhaltspflicht besteht nicht Dir, sondern dem Kind gegenüber und hat mit Deinem Einkommen überhaupt nichts zu tun.
Es ist nur ausschlaggebend, ob die Mutter unterhaltsfähig ist, wenn ja, dann ist sie auch unterhaltspflichtig.
Ich würde mich vom gegnerischen Anwalt nicht ins Boxhorn jagen lassen, was soll er denn auch anderes schreiben?
Gruß´zum WE
Hallo Playgirl (?),
das Jugendamt scheint mir falsch gerechnet zu haben. Laut Düsseldorfertabelle 2012 ist der Selbstbehalt 770 Euro.
" Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770 Euro."
Quelle http://www.finanztip.de/recht/familie/duesseldorfer-…
Klar besteht eine Unterhaltspflicht. Die Mutter des Kindes kann also - nach aktuellem Stand- nur 10 Euro zahlen.
Nimms mir nicht übel, aber ich kann mir das diesmal nicht verkneifen: Lohnt es sich wirklich für 10 Euro ein Fass aufzumachen, vor allem, wenn sie aus gesundheitslichen Gründen nicht mehr arbeiten kann? (Keine Antwort notwendig)
Gruß, DC
ja hallo das ist richtig was du geschrieben hast
aber da sie verheiratet ist und ihr mann auch verdient
können sie noch extra 10% abziehen und dann kommen sie eben bei 88 euro raus
die sie zahlen müßte
liebe grüße tp
hallo und dankeschön für die antwort
in dem brief vom anwalt steht auch noch drin
wenn man die unterhaltsansprüche weiter aufrecht erhalten möchte wird sie beim familiengericht einen negativen Feststellungsantrag stellen!!! weiß nicht was das jetzt bedeutet…
Das sagt zumindest das Jugendamt.
Ohne Prüfung ist das aber nicht ganz richtig. Ihr neuer Mann muss dazu übermäßig viel verdienen und sicherlich spielen noch ein paar Kriterien eine Rolle (Hat er eigene Kinder, ist er selbstständig - was weiß ich). So wie deine neue Frau „nicht“ verantwortlich für dein Kind aus erstere Ehe ist, so ist auch der neue Mann „nicht“ verantwortlich für euren Sohn. Würde die Mutter eures gemeinsamen Kindes nicht arbeiten gehen, weil sie keine Lust hat Unterhalt zu zahlen, würde die Sache anders aussehen.
Werdet ihr vermutlich gerichtlich klären müssen.
Grüße, DC
Das bedeutet, dass die Anwältin bei Gericht einen Antrag stellen möchte, dass die Kindesmutter nicht mehr bezahlen muß. Darauf würde ich mich einlassen, denn die Anwältin hat das sicherlich schon ausgerechnet und ist zu diesen 88.- Euro gekommen. Es ist durchaus möglich und auch wahrscheinlich, dass das Gericht einen weitaus höheren Betrag errechnet. Denn mit 88.- Euro zahlt die Mutter ja überhaupt nichts, denn sie kassiert das halbe Kindergeld und beansprucht bei der Steuererklärung den halben Kinderfreibetrag. Ich würde auf den Mindestunterhalt bestehen, der aus der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden kann.
Unterhaltsverpflichungen sind vorrangig und gehen vor jeder anderen Zahlungsverpflichtung. Vor den Gerichtskosten bräuchtest Du keine Angst zu haben, denn dem Kind steht Prozesskostenhilfe zu.
hallo danke nochmal für die antwort
ja das kind ist ja erst 7 jahre alt
die kindesmutter kann wegen gesundheit nicht mehr arbeiten gehen,und bekommt daher eine rente in höhe von ca. 780 euro
und ihr mann geht eben arbeiten und verdient auch sehr gut
und jugendamt hat ja gerechnet und sie dürfen extra noch 10& von dieser rente abziehen und kommen so auf 88 euro
den der selbstbehalt bei leuten die nicht mehr arbeiten gehen können wären ca. 770 euro
klar bezahlt sie so gut wie nix wenn man es so sieht
aber soweit ich weiß darf ja sein gehalt nicht angerechnet werden…es ist einfach alles unfähr wenn man es so sieht die väter dürfen immer zahlen und wenn es mal andersrum ist dann hat man solche probleme
versteh das nicht
aber vielen dank für die antwort
also heißt es so wie ich es lese brauch ich mir keine sorgen machen nachdem es bei gericht eingereicht ist das sie wirklich nix zahlen muß oder???es könnte auch noch höher ausfallen…
ja hallo
es wurde alles schon gerechnet
sein gehalt dürfte nur angerechnet werden wenn sie arbeiten gehen könnte
und die 10% dürfen sie deshalb abziehen weil sie ihr leben eben nicht alleine von denen 780 euro bestreiten muß
hallo playgirl, an sich ist die frage ganz leicht zu beantworten: ja, sie muss zahlen. sie ist der barunterhaltspflichtige elternteil und muss - völlig unabhängig von den Einkünften des anderen Elternteils - Unterhalt zahlen.
Da sie nicht arbeiten geht, hat sie einen selbstbehalt von - ich glaube - 770 euro (steht in aktueller düsseldorfer tabelle). Dadurch, dass sie verheiratet ist, kann ihr eventuell sogar noch der selbstbehalt runtergesetzt werden, wegen allgemeiner ersparnis beim zusammenleben. und zusätzlich ist ihr neuer mann ihr selbst unterhaltspflichtig und kann verdonnert werden, ihr monatlich geld zu geben, was sie dann wiederum verwenden muss, um eurem sohn unterhalt zu zahlen.
da es sich aber immer mal wieder zeigt, dass daie unterhaltsrichtlinien nur bei vätern knallhart durchgezogen werden, kann ich mir aber durchaus vorstellen, dass sie schlupflöcher findet.
)
ich drücke euch die daumen.
lg marqueena
Ich spreche aus eigener Erfahrung und sehe die Sache etwas anders.
Wenn die Kindesmutter verheiratet ist und keine Gütertrennung vereinbart ist, dann ist der Ehemann zwar nicht zahlungspflichtig, sein Einkommen wird in das anrechnungsfähige Familien-Einkommen aber mit einberechnet. Dann sieht das mit der Pfändungsfreigrenze ganz ganz anders aus. Die Zahlen sind dann 1.600.- plus 780.- Euro. Ganz speziell bei Unterhaltsforderungen wird der Kindesmutter vermutlich kein Selbstbehalt von ca. 700.- Euro zustehen, denn sie führt ja keinen eigenen Haushalt. Das würde mich sehr wundern.
Ich würde sogar darauf bestehen, dass der Unterhalt vom Gericht festgesetzt wird und dabei auf das hälftige Kindergeld und steuerlichren Kinderfreibetrag hinweisen.
Nicht vergessen, im Namen des Kindes klagen und PKH beantragen, dann kostet es nichts.
wollte nochmal fragen wie du das meinst mit dem halben kindergeld und steuerlichen kinderfreibetrag…bekommt sie das denn jetzt auch noch
obwohl sie neu verheiratet ist und das kind NICHT mehr bei ihr lebt???
danke für deine antworten…weiß jetzt mehr wie vorher
und hoffe doch darauf das es klappt und sie für ihren sohn zahlen muss
das vergisst diese frau glaub ich das es ihrem kind zusteht
Sobald jemand für sein Kind Unterhalt bezahlt, hat der Unterhaltspflichtige Anspruch auf den halben Kindergeldbetrag, der in der Regel gleich vom Unterhaltszahlung abgezogen bzw. verrechnet wird.
Wenn die Kindesmutter am Jahresende mit ihrem Mann einen gemeinsamen Lohnsteuerjahresausgleich macht, dann wird für das Kind, für das sie Unterhalt bezahlt hat (nur dann), ein Kinderfreibetrag vom Finanzamt anerkannt, sie zahlen dann natürlich weniger Steuern, egal wo das Kind wohnt.
Wenn die Mutter nicht zahlt, steht Dir das volle Kindergeld und ein ganzer Kinderfreibetrag zu.
Dankeschön. …ja das Kindergeld bekomm ja ich das ganze…oder ist das jetzt auch wieder anders gemeint…
oder ist das auch mit der steuer gemeint…mildem ganzen Kindergeld…ist all so kompliziert. …oder ich steh im Moment auf der Leitung. …ich danke dir sehr für deine hilfreiche antworten. …
Das Kindergeld beträgt meines Wissens z.Z. 184.- Euro. und ist für den Unterhalt des Kindes gedacht. Anspruchsberechtigt sind beide Elternteile, es wird aber immer an den Elternteil ausbezahlt, bei dem das Kind lebt.
Wenn jetzt die Mutter z.B. nach der Düsseldorfer-Tabelle 364.- Euro zahlen müßte, dann kann sie die Hälfte des KK also 92.- Euro abziehen, den Rest müßte sie zahlen. Der Unterhaltsanspruch des Kindes beträgt somit 272.- Euro/monatl.
Ich bin mir fast sicher, dass das Gericht in etwa diesen Betrag festsetzen wird, deshalb solltest Du keine Angst vor dem Gericht haben.
Hallo,
bei uns ist der Selbstbehalt auf 950/1100€, D,h, deine _Ex Frau müsste eigentlich tatsächlich nix zahlen. Unter Umständen kann das Einkommen des neuen Mannes dazugerechnet werden. Denk doch immer daran das alles menschlich abgehen sollte und ob du dich wirklich wegen 88€ streiten müsstest.? Außerdem, wenn das Jugendamt schon tätig ist, solltest du dich mit denen in Verbindung setzen und das Rechtsanwaltsschreiben mitnehmen.
Hallo,
eine Unterhaltspflicht besteht immer bei miderjährigen Kindern, die nicht bei dem Elternteil leben, unabhängig vom Einkommen, des Kinderbetreuers, also du.
Im Klartext: ob Du 2000,- oder 5000,- € Einkommen hast spielt dabei keine Rolle. Es geht hier um die Unterhaltspflicht der Mutter. Der Selbstbehalt für sie betragt bei Nichtbeschäftigung laut Düsseldorfer Tabelle 770,- Hier ist eine Warmmiete von 360,- € enthalten. Da sie nicht alleine für die Miete aufkommt, und eine Rente von 780,- hat, sollte sie mindesten 180,-Unterhalt zahlen können.
Gruß
blackdaniel
ja hallo wollte mal mitteilen
das wir heute mit jugendamt telefoniert haben
und die sagen es ist aussichtslos und sieht eben sehr schlecht das sie was bezahlen muß
und das liege daran das sie eben durch ihre krankheit nicht mehr arbeiten gehen kann,ihr es aber soweit gut geht
ich habe darauf gesagt was ich hier so an antworten bekommen habe,und die sagte dann man könnte es nochmal versuchen aber versprechen kann man nix
eine kollegin von ihr ist noch auf einen seminar und nächste oder übernächste woche wird sie mehr wissen was noch möglich ist
wissen sie vielleicht wie des ist,wenn sie den titel hat vom gericht das sie nicht mehr zahlen muss ob es dann auch für uns zu spät ist es über einen anwalt einzuklagen,den jugendamt sagte auch das ein Familienfachanwalt vielleicht etwas mehr schafft weil die sich so richtig auskennen,wir haben einen anwalt der uns bis jetzt auch immer super unterstützt hat,und das mit seiner ex immer alles im guten für uns gewonnen hat,wissen sie vielleicht noch irgendwelche schlupflöcher oder chancen die wir vielleicht doch noch haben???
Zunächst ist es durchaus möglich, dass die Kindesmutter einen guten Draht zu den Sachbearbeitern des Jugendamt hat, oder diese Leute einfach nur zu faul sind. Ich würde mich aber nicht entmutigen lassen.
Ich würde mal versuchen Unterhaltsvorschuß für das Kind beim Jugendamt zu beantragen, notfalls über einen Anwalt. Dieser muß bis zum 12 Lebensjahr bezahlt werden. Der Vorteil wäre, dass Sie das Geld (Unterhalt) nicht von der Kindesmutter, sondern vom Jugendamt bekommen, die Behörde dann selbst dem Geld hinterher laufen muß, das kann Ihnen aber egal sein.
ja hallo nochmal
uvg bekomme ich nicht mehr weil ich letztes jahr meine freundin geheiratet habe,hätte ich nicht geheiratet dann würde ich das uvg heute noch bekommen,das wußten wir aber nicht
guten draht denk ich weniger
die sachbearbeiterin hatte auch gesagt das sie das wirklich nicht schön findet das sie nicht mal diese 88euro bezahlen möchte,naja am montag haben wir einen termin bei meinen anwalt mal schauen was er da machen kann,die hoffnung stirbt zuletzt wie man so schön sagt
aber sie sagt halt echt knallhart
das sie nicht mal einen cent bezahlt ist schon hart
das sie sowas sagt