Muss Mutter nach sechs Jahren Unterhalt nachzahlen?

Hallo, kann Vater der Tochter fünf bis sechs Jahre lang bei sich hatte (damals Kind 3), nachträglich jetzt noch Unterhalt verlangen? Damals hieß es, er wolle die kleine bei sich haben, weil er kein Unterhalt zahlen möchte, also war Tochter sechs Jahre bei ihm. Es wurde aber damals nichts schriftlich vereinbart, das Mutter Unterhalt zahlen sollte, weder waren beide beim Jugendamt, noch hatte er es verlangt, weder noch war die Mutter in den sechs Jahren in der Lage Unterhalt Zahlungsfähig. Tochter (jetzt Acht), wohnt seit April 2013 wieder bei der Mutter und dessen Lebensgefährte (Vollzeit und Schichtwechsel), weil Tochter es auch so wollte! Da aber Mutter finanziell nicht soviel verdient und nun auch das Kind bei sich hat, kann sie ja schlecht eine Vollzeitstelle (bei so einem tollen Arbeitsmarkt), suchen. Es ist ja ihr recht jetzt wo Kind bei ihr wohnt, Unterhalt zu verlangen.

Muss sie dennoch nachzahlen?

Damals hieß es, er wolle die kleine bei sich haben,
weil er kein Unterhalt zahlen möchte, also war Tochter sechs
Jahre bei ihm.

Was ist das denn für eine seltsame Begründung? Wovon hat das Kind in diesen Jahren denn gelebt?

Es wurde aber damals nichts schriftlich
vereinbart, das Mutter Unterhalt zahlen sollte, weder waren
beide beim Jugendamt, noch hatte er es verlangt

Unterhalt ist ab dem Zeitpunkt fällig ab dem er gefordert wird - rückwirkend geht nicht.

Da aber
Mutter finanziell nicht soviel verdient und nun auch das Kind
bei sich hat, kann sie ja schlecht eine Vollzeitstelle (bei so
einem tollen Arbeitsmarkt), suchen. Es ist ja ihr recht jetzt
wo Kind bei ihr wohnt, Unterhalt zu verlangen.

Rein theoretisch kann man überhaupt nicht auf Kindesunterhalt verzichten. Dieser ist nämlich für das Kind und nicht für den Elternteil. Eltern können sich gegenteilig freistellen.

Muss sie dennoch nachzahlen?

Nein, und über die moralische Seite muß man nicht reden.

Krümelchen

Kindsvater hatte damals nur Kindergeld bekommen, Mutter war zur der Zeit selber arbeitsuchend bzw. hatte nur 400€ Jobs bekommen! Vater hatte aber damals selber verzichtet auf das Jugendamt zu gehen und Unterhalt ein zuklagen.

Nun da das Kind jetzt wieder bei Mutter ist, weigert er sich Unterhalt zahlen zu wollen und droht der Mutter, das er Unterhaltsrückzahlung fordert von der Zeit wo er die kleine hatte, was ja 5-6 Jahren wäre, aber wie geschrieben es wurde auch KEIN Unterhaltstitel vereinbart

Das letzte Jahr 2012 war Vater bei Jugendamt und hat von Mutter Unterhalt verlangt, aber Mutter konnte nicht zahlen wegen zu geringen Gehalt, was auch nachgewiesen ist.

Aber mir geht es hauptsächlich um die 5-6 Jahre wo Kind beim Vater war etc.