Muss eine Firma, die einen Firmen(neu)wagen kauft die MwSt. bezahlen? Denn ein Unternehmen ist ja eigentlich nicht Endverbraucher. Aber andererseits wird das Auto ja an keinen Endkunden weiterverkauft.
Ergänzend: Wenn es die MwSt. mitbezahlen muss, kann es sich die wiederholen? Ich meine das Stichwort Vorsteuer gehört zu haben. Hat es was damit zu tun und wenn ja: Wie geht das?
Danke schon mal für die Hilfe!
Vorzsteuerabzugsberchtigt bist du mit gültiger Steuernummer. Kommt aber auch darauf an was für ein Unternehmen du führst Zweck der Anschaffung. Aber es kann auch mit der Afa kannst du Geld zurück holen 6% der Kaufsumme pro Jahr für 6 Jahre. Genaueres findest du bestimmt auf der Seite des Finanzamtes.
Danke für die Antwort. Ich habe da noch einmal eine Rückfrage - mein Finanzamt ist auf seiner Homepage nicht sonderlich auskunftsfreudig: Ich kaufe mir ein Auto für bspw. 10.000 Euro. 6% davon sind 600 Euro. Ich zahle nur 500 Euro Steuern. Bekomme ich trotzdem 600 Euro oder „nur“ 500?
Ja, muß gezahlt werden wenn unsatzssteuerpflicht besteht. kann aber als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Damit IST die Firma Endkunde.
Dies gilt ja auch für sonsige " Roh- oder Halbfertigprodukte " die Eingekauft werden müssen um das Endprodukt zu fabrizieren.
Selbst eine Bewirtungsrechnung für ein Geschäftsessen ist erst einmal Mwst pflichtig.
Es sei denn: Hier handelt es sich um ein KLEINGEWERBE.
Hier wird das FA aber kaum die Kosten eines Dienstfahrzeuges anerkennen.
Vorsteuer:
Unternehmer erhalten häufig Eingangsrechnungen. Die dort ausgewiesene Umsatzsteuer, wird aus Sicht des zahlenden Unternehmers Vorsteuer genannt. Sofern der Rechnungsempfänger umsatzsteuerpflichtig ist, kann er die in seinen Eingangsrechnungen enthaltenen Vorsteuerbeträge durch die Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt erstattet bekommen. Der Unternehmer muss dazu die zu zahlende Umsatzsteuer mit der erstattungsfähigen Vorsteuer verrechnen. Dies geschieht entweder monatlich, quartalsweise oder jährlich, was von der Höhe der im Vorjahr gezahlten Umsatzsteuer abhängig ist. Existenzgründer sind allerdings davon unabhängig stets zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und damit zur Erstattung der Vorsteuer verpflichtet. Der Unternehmer verletzt durch das Saldieren der Steuerbeträge das Verrechnungsverbot nicht. Die Vorsteuer stellt eine Forderung dem Finanzamt gegenüber dar. Voraussetzung dazu ist eine vom Rechnungsaussteller ordnungsgemäß ausgefüllte Rechnung, welche sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Komponenten enthalten muss.
Beispiel:
Ein Unternehmer erhält eine ordnungsgemäß erstellte Rechnung in Höhe von 189,50 EUR für Büromaterial wie Ordner, Stifte und Papier. Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer kann er die in diesem Betrag ordnungsgemäß ausgewiesene Vorsteuer in Höhe von 26,14 EUR (16% aus 189,50 EUR) beim Finanzamt im Rahmen seiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen.
ACHTUNG: Bitte Googeln:
Geldwerter Vorteil bei Dienstwagen beachten
( Versteuerung des EIGENEN Lohnes 1% v. Brutto Listenpreis pro MONAT bei privater Nutzung, dies wird das FA unterstellen oder Fahrtenbuchführung verlangen! dh. 30.000 euro LP, 1 % sind monatl. 300 Euro ZUSÄTZLICH für die MÖGLICHKEIT der privaten nutzng zu versteuern!!! ( Oder machen Sie etwa keine privaten einkäufe mit dem Fahrzeug? (O Ton Finanzamt…)))
Bitte weiteres mit einem Steuerberater zu klären. Macht echt Sinn!
Hoffe geholfen zu haben.
LG
Jens
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Jetzt hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen. Es sind nicht immer 6% AFA das gilt nur beim AUto beim PC sind es zb. 4%
Hallo
Also diese 600 Euro sind AFA, das heisst es ist sowas ähnliches wie eine Abnutzungsgebühr die du als Betriebsausgabe führen kannst. Es gibt ja nur einen gewissen Freibetrag den man sofort als Betriebsausgabe rechnen kann. Bei uns in Österreich sind es so rund 400 Euro, ich denke bei euch in Deutschland wird es nicht um viel mehr oder weniger sein. Wenn du nun ein Auto oder ein Arbeitsgerät kaufst also irgendwas das du für deine Arbeit brauchst und mehr als 400 Euro kostet kannst du jährlich von der Kaufsumme 6% in deine Betriebsausgaben verbuchen. Du bekommst also diese 600 Euro nicht direkt zurück sondern mindern eventuell deine Steuerzahlungen.
Hallo,
es kommt darauf an ob du Vorsteuerabzugsberechtigt bist, und das hängt von deinem zu versteuernden Einkommen ab. Wenn das so ist, dann muss die MwSt erst mal bezahlt werden und kann dann durch die Vorsteuer wieder zurückgeholt werden.
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Hallo ew_h2002,
ja, die Umsatzsteuer muss erst mal jeder zahlen.
Unternehmer haben jedoch die Möglichkeit, sich die Umsatzsteuer für betrieblich genutzte Gegenstände über die Umsatzsteuerjahreserklärung bzw Umsatzsteuervoranmeldung wieder vom Finanzamt erstatten zu lassen.
Die Umsatzsteuer auf betrieblich genutzte Gegenstände nennt man Vorsteuer.
Deine Antwort ist wirklich sehr umfassend, sogar mit Beispiel. Liegt aber vielleicht auch
daran, dass du sie von http://www.gruenderlexikon.de/vorsteuer-850.html kopiert hast?
Also ich fasse das wie folgt auf: Kostet ein Wagen 10.000 Euro netto muss ich als Unternehmen 11.900 Euro (netto + 19% MwSt.) beim Autohändler zahlen. Die 1.900 Euro MwSt. kann mit der MwSt. verrechnen, die ich meinen Endkunden in Rechnung stellen muss. Soweit richtig?
Das hieße in der Folge, dass ich, wenn ich nur So wenig Umsatz mache, dass ich nur 1.000 Euro MWSt. an das Finanzamt weiterreiche, die 900 Euro weiter zahlen muss.
Jetzt kommen zwei neue Fragen auf mich zu: 1.) Kann ich das nur mit der MwSt. verrechnen oder mit allen Steuern, die das Finanzamt von mir haben will.
2.) Bei einem Unternehmen, dass nur Vermittlungsleistungen betreibt fällt ja keine Leistung für den Endkunden an (es kommt ja eben nur ein Vertrag zwischen den beiden, die der Vermittler zusammen bringt) zu Stande. Das hieße dann ja keine MwSt. Das aber hieße, der Firmenwagen müsste voll mit der MwSt. bezahlt werden. Wo liegt mein Denkfehler?