Muss nach Heirat Mietvertrag geändert werden?

Ein Freund wohnt in der Wohnung seines Schwiegersohnes. Hierfür hat er einen Mietvertrag auf seinen Namen. Für die Miete hat er seine gesamten Ersparnisse gegeben und wohnt nun diese vertraglich bis 2016 ab. Nun hat er geheiratet. Seine Frau zahlt zusätzlich Nebenkosten an den Schwiegersohn, die mündlich mit dem Schwiegersohn vereinbart wurden, hat aber noch nie eine Abrechnung erhalten. Muss der Mietvertrag geändert werden? Kann sie eine Nebenkostenabrechnung verlangen; obwohl sie nicht im Mietvertrag steht?

Hi klar jeder kann eine Nebenkostenabrechnung haben. Wenn Sie Ihn geheiratet hat ist Sie ein Teil der Lebensgemaischaft geworden. Sie ist dann quasi Mitmietvertragsinhaberin. Der Staat unterstützt grundsätzlich Ehen… Das Sie natürlich auch an den Nebenkosten beteiligt sein wird ist doch klar Schließlich verbraucht sie Wasser etc…
Gruß Peter

Vielen Dank. Kann denn die Nebenkostenabrechnung erzwungen werden?

hallo deine frege ist für mich zu schwer. es ist ratsam das du diese fragen von einem mieterverein oder einem anwalt beantworten lässt.

viel glück

HI
zwingen kann man niemanden, jedoch Nebenkostenabrechnungen verjähren innerhalb eines Jahres. das heißt konkret sollte eine Abrechnung für das Jahr 2008 fällig sein sagen wir auf den 31. 12. 2008 so hat der Vermieter ein JAhr zeit diese zu erstellen also ende 2009. So wäre Sie nun verjährt. Folge ist, das alles Geld das bezahlt wurde per Abschlag wieder Rückforderbar wäre.
Gruß Peter

Hallo, ich habe die Beiträge gelesen. Einige sind dabei nicht richtig.

  • Sie haben einen Anspruch auf eine NK-Abrechnung. Sie können diese sogar gerichtlich geltend machen.
  • Der Vermieter hat ein Jahr nach dem Abrechnungszeitraum Zeit, eine NK-Abrechnung zu erstellen, das ist richtig. Er kann also nur bis zu einem Jahr nach dem Abrechnungszeitraum evtl. Nachzahlungen fordern. Sie können den Vermieter aber auch nach dieser Zeit auffordern die vorgeschriebene NK-Abrechnung zu erstellen. Ihre evtl. Forderungen verjähren also nicht nach einem Jahr, dies gilt nur für den Vermieter.
  • Falsch ist, dass ein Mieter die gesamten NK zurückfordern kann, sollte eine NK-Abrechnung nicht fristgerecht durch den Vermieter vorgelegt worden sein. Sie können aber wie gesagt, zuviel gezahlte NK auch nach einem Jahr zurückfordern.
  • Für Ihre Frau braucht kein neuer Vertrag aufgesetzt werden. Die NK müssen aber selbstverständlich angepasst werden.