Ein Nachbar (durch einen Zaun getrennt) besitzt einen großen Kastanienbaum (haushoch)und eine ebensolche Birke, dessen Laub und besagte Kastanien auf das Nachbargrundstück fallen und fast täglich gekehrt werden muss.
Frage: Ist der Nachbar gesetzlich verpflichtet das Nachbargrundstück von diesem „Unrat“ zu befreien?
das muss/darf er nicht. Der Eigentümer des Grundstücks, auf
dem die Früchte und Blätter landen, erwirbt daran Eigentum
Na prima. Da wird sich der Nachbar aber über die vielen Kastanien freuen. Es darf gebastelt werden! Ein Kind im ganzen Haus(das noch bastelt) kann nie und nimmer so viele Kastanien „verbasteln“
Na prima. Da wird sich der Nachbar aber über die vielen
Kastanien freuen. Es darf gebastelt werden! Ein Kind im ganzen
Haus(das noch bastelt) kann nie und nimmer so viele Kastanien
„verbasteln“
Hi,
dann soll das Kind die nicht verbastelten Kastanien in Gummibärchen umtauschen
mal abgesehen vom rechtlichen, das ja bereits geklärt ist.
Mach dir nicht soviel Arbeit. Laub lasse ich auf dem Rasen liegen. Es vermodert den Winter über und düngt den Rasen. (wenns nicht zuviel auf einem Haufen ist). Und die Herbststürme blasen sowieso einen Teil weg.
Und die Kastanien sind für Wildtiere ein willkommenes Winterfutter. Also einfach mal beim nächsten Spaziergang im Wald lassen.
Frage: Ist der Nachbar gesetzlich verpflichtet das
Nachbargrundstück von diesem „Unrat“ zu befreien?
Man könnte mal im „Nachbarschaftsrecht“ nachlesen. Soweit ich mich erinnere, können bei übermäßiger Beanspruchung des Betroffenen die Kosten für die Reinigung und Entsorgung durchaus einem Nachbarn als Verursacher auferlegt werden.
Vllt. sollte man erst einmal einen Schiedsmann kontaktieren.
bei der Anpflanzung vor …zig Jahren hatte der Nachbar
schon
darauf achten müssen/sollen, dass ein größerer Grenzabstand
eingehalten wird.
In den Landesnachbarrechtsgesetzen, fallls es die vor „zig“ Jahren überhaupt schon gab, sind Grenzabstände gefordert, die nie und nimmer ausreichen, den Laub- und Fruchtwurf eines (Zitat) „haushohen“ Kastanienbaums auf das Nachbargrundstück auszuschließen.
Außerdem sind Bebauungspläne vorrangig und daher in solchen Fällen stets mit zu prüfen. Ich z.B. muss laut B-Plan einen „großkronigen Laubbaum“ gerade mal 2 m vor Nachbars Grenze setzen, der Standort ist behördlicherseits genau geplant.
das Problem bei dem ganzen Laub und Kastanien ist nur, dass es den Haupteingang (Zugang zum Hinterhaus und Stellplätze) betrifft und wir sozusagen Hausmeister sind und eben alles wegmachen müssen.
Das die Kastanien ein gutes Futter für die Tiere im Wald weiss ich schon aber wann macht man schon mal Waldspaziergänge (Arbeit)?
Außerdem sind Bebauungspläne vorrangig und daher in solchen
Fällen stets mit zu prüfen. Ich z.B. muss laut B-Plan einen
„großkronigen Laubbaum“ gerade mal 2 m vor Nachbars Grenze
setzen, der Standort ist behördlicherseits genau geplant.
Der haushohe Kastanienbaum steht direkt am Zaun, drückt ihn sozusagen schon zu uns rüber. Die Nachbarn (Eigentümer) sind komisch aber vielleicht kann trotzdem einigen, das wenigstens ein- zweimal mal in der Woche, gerade wenn die Kastanien und es sind wirklich viele, reifen, mal zu fegen… Man will ja keinen Nachbarschaftsstreit.
Der haushohe Kastanienbaum steht direkt am Zaun, drückt ihn
sozusagen schon zu uns rüber.
Sag sowas doch gleich. Ein Baum, der den Grenzzaun wegdrückt, muss zwangsläufig ein Grenzbaum sein. Und dann gilt http://dejure.org/gesetze/BGB/923.html