Muss nachmieter vom makler gesucht werden?

hallo wissende,
was faellt euch zu diesem (fiktiven ) fall ein:
ein mieter kuendigt fristgerecht, und das mietverhältnis soll zum 31.8 beendet sein.
zwischendurch kommt ein brief des vermieters, dass man ihm bitte mitteilen soll, ob der mieter sich selber um einen nachmieter kümmert oder ein makler vom vermieter beauftragt werden soll.

nach ca. 2monaten ruft der mieter den vermieter an um a:anzufragen ob man das mietverhältniss um einige monate verlängern koennte(bestätigung des vermieters, aber es muesste noch schriftl eingereicht werden) und b:um die telefonische bestätigung sich persönlich um einen nachmieter zu kümmern.

nach weiteren 2wochen bekommt der mieter einen anruf eines vom vermieter beauftragten maklers.

der mieter sucht den vermieter auf, um das zu klären, der vermieter behauptet, dass die telefonische absprache einige zeit her wäre, und man seitdem nichts gehört habe und nun den makler beauftragt habe…
muss der mieter unbedingt den makler nutzen…?
der mieter ist nicht sehr flexibel und möchte sich insgesamt auch wegen des zustands der wohnung selber um einen nachmieter kümmern…

was meint ihr? wie sind die chancen des mieters?reicht die telefonische zusage nicht?
koennte der vermieter gezwungen werden, den auftrag zurueckzunehmen?

vielen dank schonmal

Frage: fristgerecht gekündigt - wieso Nachmieter
Hallo,

wieso soll / will sich der Mieter, der ja fristgerecht gekündigt hat, um einen Nachmieter kümmern? Das ist doch des Vermieters Sache, dass er sein Eigentum vermietet bekommt.

Gruß
Christian

nach ca. 2monaten ruft der mieter den vermieter an um
anzufragen ob man das mietverhältniss um einige monate
verlängern koennte(bestätigung des vermieters, aber es muesste
noch schriftl eingereicht werden) und b:um die telefonische
bestätigung sich persönlich um einen nachmieter zu kümmern.

nach weiteren 2wochen bekommt der mieter einen anruf eines vom
vermieter beauftragten maklers.

Weil die beiden mündliche Absprachen getroffen haben.

Ich würde es drauf ankommen lassen…

Will sehen wie der VM hier was durchsetzen will.

Ich würde es drauf ankommen lassen…
Will sehen wie der VM hier was durchsetzen will.

Wie denn, wenn der Mieter über die Kündigungsfrist hinaus noch 1 oder 2 Monate dort wohnt, wird wohl jedem Richter klar sein, dass es weitere Absprachen gab. Dann wäre die fristgerechte Kündigung sowieso nichtig. Oder sehe ich das falsch?
Solche Absprachen sollten immer schriftlich getroffen werden, sonst gibts hinterher nur Stress.

Moin, nicita,

  • Der Makler bekommt sein Geld vom Auftraggeber, warum macht sich dann der Mieter Gedanken darum?
  • Der Vermieter ist nicht an einen Nachmieter gebunden, den der Mieter gesucht hat.
  • Absprachen sind ohne Zeugen wertlos.

Gruß Ralf

hallo ralf
danke fuer deine schnelle antwort

  • Der Makler bekommt sein Geld vom Auftraggeber, warum macht
    sich dann der Mieter Gedanken darum?

weil der mieter schon einige jahre in der butze wohnt, und halt lieber persönl. einen nachmieter finden moechte, um ev. renovierungsarbeiten zu umgehen bzw. irgendwelche deals zu machen( der mieter glaubt, dass sich nachmieter nicht so leicht darauf einlassen, wenn sie auch noch courtage zahlen muessen)- plus der mieter moechte was das auszugs/umzugsdatum angeht flexibel sein…
wenn er allerdings an einen makler gebunden ist, sieht das ganze anders sein, das gleiche gilt fuer besichtungstermine

  • Der Vermieter ist nicht an einen Nachmieter gebunden, den
    der Mieter gesucht hat.

natürlich nicht, allerdings bekam der mieter da auch die muendl. aussage, dass sogar ein nachmieter ,sofern er denn passend sei, ausreichen würde

  • Absprachen sind ohne Zeugen wertlos.

wohl war…als der mieter beim vermieter vorsprach, und die antwort kam: es waere zuviel zeit vergangen(also somit eine bestätigung,dass eine muendl. zusage getroffen wurde), saßen einige kolleginnen des vermieters im selben raum, und haetten es praktisch mitbekommen koennen…

hm…
gruss
nicole

Ich würde es drauf ankommen lassen…

Will sehen wie der VM hier was durchsetzen will.

hm…worauf ankommen lassen?
steh gerade auf dem schlauch…

nachtrag: schriftl. antrag auf verlängerung
hallo ein nachtrag zum fikt.fall…
der schriftl wunsch um verlängerung der mietverh. um weiter 2monate wurde am 14.8 abgegeben(in dem steht aber nicht dass der mieter selbst einen nachmieter sucht, da er ja davon ausging,dass das nach muendl. absprache klar sei) zufaellig zeitgleich mit dem anruf des maklers
bleibt jetzt nat. abzuwarten, ob diesem wunsch tatsächlich nachgekommen wird…

Wie denn, wenn der Mieter über die Kündigungsfrist hinaus noch
1 oder 2 Monate dort wohnt, wird wohl jedem Richter klar sein,
dass es weitere Absprachen gab. Dann wäre die fristgerechte
Kündigung sowieso nichtig. Oder sehe ich das falsch?
Solche Absprachen sollten immer schriftlich getroffen werden,
sonst gibts hinterher nur Stress.

vielen dank fuer deine antwort…
und was wuerde das fuer den mieter heissen…

Wie denn, wenn der Mieter über die Kündigungsfrist hinaus noch
1 oder 2 Monate dort wohnt, wird wohl jedem Richter klar sein,
dass es weitere Absprachen gab. Dann wäre die fristgerechte
Kündigung sowieso nichtig. Oder sehe ich das falsch?

Das hab ich doch gerade überlesen… allerdigs st das kein Beweis für de getroffene Absprache über einen Nacmieter. Vor Gericht nicht sonderlich viel wert.

Gruss Ivo

hi

  • Der Makler bekommt sein Geld vom Auftraggeber, warum macht
    sich dann der Mieter Gedanken darum?

weil der mieter schon einige jahre in der butze wohnt, und
halt lieber persönl. einen nachmieter finden moechte, um ev.
renovierungsarbeiten zu umgehen bzw. irgendwelche deals zu
machen( der mieter glaubt, dass sich nachmieter nicht so
leicht darauf einlassen, wenn sie auch noch courtage zahlen
muessen)- plus der mieter moechte was das auszugs/umzugsdatum
angeht flexibel sein…

das hat mit „Makler oder nicht“ aber nichts zu tun - ich habe auch Absprachen mit meinen Vormietern am Vermieter und am Makler vorbei getroffen - die das einfach uns überlassen haben wie wir was regeln (Einzugsdatum, Aufteilung der Renovierungsarbeiten, Ablöse etc.)

das gleiche gilt fuer besichtungstermine

die müssen trotzdem mit dem Vormieter abgesprochen werden

Gruß H.

Hallo,

  • die Verlängerung der Kündigunszeit/Verschiebung schriftlich Bestätigen lassen!
  • eine zusage an den VM das ein Nachmieter gesucht wird, durch den M ist verbindlich, könnte also auch nach dem Mietverhältnis von dem VM an M gefordert werden!
  • Makler, auch wenn es dem M nicht passt, das Recht vom VM ist es alle mal!

Verstehe ich das Richtig, das es dem M nicht passt das ein Makler eingeschaltet wird um die Suche des Nachmieteres zu beschleunigen, da dieser lieber nach seinen Regeln spielt?

Gruß

Verstehe ich das Richtig, das es dem M nicht passt das ein
Makler eingeschaltet wird um die Suche des Nachmieteres zu
beschleunigen, da dieser lieber nach seinen Regeln spielt?

Ja, so einen klein bischen hab ich es auch so verstanden. Vielleicht hat er sich auch nur unglücklich ausgedrückt.

halt lieber persönl. einen nachmieter finden moechte,um ev.
renovierungsarbeiten zu umgehen bzw. irgendwelche deals zu
machen(der mieter glaubt, dass sich nachmieter nicht so
leicht darauf einlassen,wenn sie auch noch courtage zahlen
muessen)-plus der mieter moechte was das auszugs/umzugsdatum
angeht flexibel sein…
wenn er allerdings an einen makler gebunden ist,sieht das
ganze anders sein,das gleiche gilt fuer besichtungstermine

hm…
gruss
nicole

Hallo,

  • die Verlängerung der Kündigunszeit/Verschiebung schriftlich
    Bestätigen lassen!

daruf wartet m

  • eine zusage an den VM das ein Nachmieter gesucht wird, durch
    den M ist verbindlich, könnte also auch nach dem
    Mietverhältnis von dem VM an M gefordert werden!

ja…vm kann es von m fordern…aber dann muss sich doch auch der vm daran halten und nicht plötzlich doch einen makler einschalten?

  • Makler, auch wenn es dem M nicht passt, das Recht vom VM ist
    es alle mal!

natürlich, aber in einem brief wurde der mieter aufgefordert sich zu melden ob er einen makler wuensche oder lieber selber auf suche gehen moechte…
wenn diese wahlmoeglichkeit besteht und telefonisch abgemacht wurde, dass m selber auf suche geht…

Verstehe ich das Richtig, das es dem M nicht passt das ein
Makler eingeschaltet wird um die Suche des Nachmieteres zu
beschleunigen, da dieser lieber nach seinen Regeln spielt?

vielleicht wirklich ein wenig ungluecklich ausgedrueckt, aber
wozu hat man die wahlmoeglichkeit, und kann sie letzemdlich nicht nutzen, und m wird ohne vorankuendigung vom makler angerufen…

nicole

Gesunder Menschenverstand
Hallo,

ohne juristisches Feintuning kann man hier auch mit gesundem Menschenverstand zu Werke gehen.

was faellt euch zu diesem (fiktiven ) fall ein:
ein mieter kuendigt fristgerecht, und das mietverhältnis soll
zum 31.8 beendet sein.

Das bedeutet: Wenn fristgerecht, dann müßte mal mindestens Ende Mai gekündigt worden sein.

zwischendurch kommt ein brief des vermieters, dass man ihm
bitte mitteilen soll, ob der mieter sich selber um einen
nachmieter kümmert oder ein makler vom vermieter beauftragt
werden soll.

Das wundert mich. Kenne ich so nicht, aber bitteschön. Wenn man schon auf Deals mit dem Nachmieter peilt, dann sollte das einem entgegenkommen. Ansonsten würde ich lachen und ablehnen, denn warum sollte ich mir die Arbeit antun, wenn ich davon nichts hätte? Es sei denn, der Vermieter käme mir dafür mit irgendwas entgegen, z. B. mit Verzicht auf Renovierungsarbeiten oder so.

Wir wissen nun aber nicht, ob der fiktive Mieter sich zunächst daraufhin gemeldet hat.

nach ca. 2monaten ruft der mieter den vermieter an um
a:anzufragen ob man das mietverhältniss um einige monate
verlängern koennte(bestätigung des vermieters, aber es muesste
noch schriftl eingereicht werden) und b:um die telefonische
bestätigung sich persönlich um einen nachmieter zu kümmern.

Das sollte dann so gegen Ende Juli gewesen sein. Zu diesem Zeitpunkt war das aber schon mehr als Dusel, daß die Wohnung noch nicht folgevermietet war.

nach weiteren 2wochen bekommt der mieter einen anruf eines vom
vermieter beauftragten maklers.

der mieter sucht den vermieter auf, um das zu klären, der
vermieter behauptet, dass die telefonische absprache einige
zeit her wäre, und man seitdem nichts gehört habe und nun den
makler beauftragt habe…

Da stellt sich mir nur eine Frage: WARUM, zum Teufel, hat sich der Mieter zwei Wochen Zeit gelassen, dem Vermieter drei Zeilen mit „ja, ich bleib noch zwei Monate mehr drinnen, und ich kümmer mich um einen Nachmieter“ zu schicken? Nachdem ja auch vereinbart war, daß der Wunsch schriftlich nachgereicht wird?

Ich hätte da als Vermieter fast Mitte August auch gedacht, es bestünde kein Interesse mehr. Wenn man dann die Wohnung zum 01.09. wieder vermieten will, da geht es ja auch um Geld, dann wird es schleunigst Zeit zu handeln, in diesem Fall also einen Makler mit der Sache zu beauftragen.

muss der mieter unbedingt den makler nutzen…?

Klarer Fall: JA! Da hätte der Mieter mal eher in die Pötte kommen sollen.

der mieter ist nicht sehr flexibel und möchte sich insgesamt
auch wegen des zustands der wohnung selber um einen nachmieter
kümmern…

Hat sich der Zustand der Wohnung zwischen Kündigung (unterstellt Ende Mai) und dem Telefonat wegen der Verlängerung (unterstellt Ende Juli) derart verschlechtert, daß der Mieter nicht auf den Zwischendurch-Brief des Vermieters schon hätte signalisieren können, daß er sich um einen Nachmieter kümmert?

was meint ihr? wie sind die chancen des mieters?reicht die
telefonische zusage nicht?

Sie würde manchmal reichen. Verträge können auch mündlich abgeschlossen werden, und ich habe mal fünf Jahre ohne Mietvertrag bei einer reizenden älteren Dame gewohnt, mit der ich mich heute noch bestens verstehe. Aber das war im Dorf, man kannte sich; Nachweise mündlicher Aussagen ohne Zeugen sind nun mal schlecht zu bringen. Das Problem hier: Es war während des Telefonats klipp und klar vereinbart worden, daß die Verlängerung schriftlich nachgereicht wird. Dafür wäre eine Woche mehr als Zeit genug gewesen, der Wisch hätte ja nicht die Ausmaße einer Diplomarbeit haben müssen.

koennte der vermieter gezwungen werden, den auftrag
zurueckzunehmen?

Nein, wenn der Vermieter 17 Tage vor Ablauf der Auszugsfrist noch nichts schriftlich in Händen hat, kann er mit Fug und Recht davon ausgehen, daß er langsam handeln muß. Solange dem Mieter auch nicht bestätigt wird, daß er die zwei Monate länger bleiben kann, wäre es wohl auch legitim, ihn am 31.08. vor die Tür zu setzen.

Hätte ich als der fiktive Mieter das Glück gehabt, daß die Wohnung nach zwei Monaten noch nicht ab 01.09. weitervermietet und auch noch kein Makler beauftragt worden war, dann hätte ich die gewünschte schriftliche Verlängerung auf parfümiertem Büttenpapier spätestens am nächsten Tag dem Vermieter ausgehändigt.

Nee, ehrlich, erst nicht wissen, wohin man sein Ei legen soll, dann sich mit den banalsten Kleinigkeiten ewig Zeit lassen, aber dann nach der Justiz rufen… *kopfschüttel*

Gruß,
mowei

Hallo,

  • die Verlängerung der Kündigunszeit/Verschiebung schriftlich
    Bestätigen lassen!

daruf wartet m

dann direkt zum Vermieter und diese vor Ort einfordern!

  • eine zusage an den VM das ein Nachmieter gesucht wird, durch
    den M ist verbindlich, könnte also auch nach dem
    Mietverhältnis von dem VM an M gefordert werden!

ja…vm kann es von m fordern…aber dann muss sich doch auch
der vm daran halten und nicht plötzlich doch einen makler
einschalten?

man muss die Sache auch so sehen, der VM möchte einfach keine Zeit verlieren, da er dadurch auch Geld verliert (Mieteinnahmen).
Da wohl nichts schriftliches kam und der VM wohl weiss das die Mündliche Zusage im Prinzip keinen Wert hat (keine Beweise in der Regel), hat er diesen Weg eingeschlagen!

  • Makler, auch wenn es dem M nicht passt, das Recht vom VM ist
    es alle mal!

natürlich, aber in einem brief wurde der mieter aufgefordert
sich zu melden ob er einen makler wuensche oder lieber selber
auf suche gehen moechte…

siehe oben.

wenn diese wahlmoeglichkeit besteht und telefonisch abgemacht
wurde, dass m selber auf suche geht…

ich verstehe, aber wie gesagt, der VM möchte wohl sicher gehen, auch wenn er es dem M sagen konnte, das er es schriftlich will!

Also ab zu dem VM, direkt alles schriftlich vereinbaren!
M sucht Nachmieter.
VM, erkennt lässt den VM, zwei Monate länger wohnen.

Noch eine Frage habe ich, ich hatte da auch einen Satz gelesen, der so klang das der M nur einen Nachmieter suchen will, weil Sie/Er ggf. nochmal länger wohnen bleiben muss/will, liege ich da richtig?

Gruß