Gesunder Menschenverstand
Hallo,
ohne juristisches Feintuning kann man hier auch mit gesundem Menschenverstand zu Werke gehen.
was faellt euch zu diesem (fiktiven ) fall ein:
ein mieter kuendigt fristgerecht, und das mietverhältnis soll
zum 31.8 beendet sein.
Das bedeutet: Wenn fristgerecht, dann müßte mal mindestens Ende Mai gekündigt worden sein.
zwischendurch kommt ein brief des vermieters, dass man ihm
bitte mitteilen soll, ob der mieter sich selber um einen
nachmieter kümmert oder ein makler vom vermieter beauftragt
werden soll.
Das wundert mich. Kenne ich so nicht, aber bitteschön. Wenn man schon auf Deals mit dem Nachmieter peilt, dann sollte das einem entgegenkommen. Ansonsten würde ich lachen und ablehnen, denn warum sollte ich mir die Arbeit antun, wenn ich davon nichts hätte? Es sei denn, der Vermieter käme mir dafür mit irgendwas entgegen, z. B. mit Verzicht auf Renovierungsarbeiten oder so.
Wir wissen nun aber nicht, ob der fiktive Mieter sich zunächst daraufhin gemeldet hat.
nach ca. 2monaten ruft der mieter den vermieter an um
a:anzufragen ob man das mietverhältniss um einige monate
verlängern koennte(bestätigung des vermieters, aber es muesste
noch schriftl eingereicht werden) und b:um die telefonische
bestätigung sich persönlich um einen nachmieter zu kümmern.
Das sollte dann so gegen Ende Juli gewesen sein. Zu diesem Zeitpunkt war das aber schon mehr als Dusel, daß die Wohnung noch nicht folgevermietet war.
nach weiteren 2wochen bekommt der mieter einen anruf eines vom
vermieter beauftragten maklers.
der mieter sucht den vermieter auf, um das zu klären, der
vermieter behauptet, dass die telefonische absprache einige
zeit her wäre, und man seitdem nichts gehört habe und nun den
makler beauftragt habe…
Da stellt sich mir nur eine Frage: WARUM, zum Teufel, hat sich der Mieter zwei Wochen Zeit gelassen, dem Vermieter drei Zeilen mit „ja, ich bleib noch zwei Monate mehr drinnen, und ich kümmer mich um einen Nachmieter“ zu schicken? Nachdem ja auch vereinbart war, daß der Wunsch schriftlich nachgereicht wird?
Ich hätte da als Vermieter fast Mitte August auch gedacht, es bestünde kein Interesse mehr. Wenn man dann die Wohnung zum 01.09. wieder vermieten will, da geht es ja auch um Geld, dann wird es schleunigst Zeit zu handeln, in diesem Fall also einen Makler mit der Sache zu beauftragen.
muss der mieter unbedingt den makler nutzen…?
Klarer Fall: JA! Da hätte der Mieter mal eher in die Pötte kommen sollen.
der mieter ist nicht sehr flexibel und möchte sich insgesamt
auch wegen des zustands der wohnung selber um einen nachmieter
kümmern…
Hat sich der Zustand der Wohnung zwischen Kündigung (unterstellt Ende Mai) und dem Telefonat wegen der Verlängerung (unterstellt Ende Juli) derart verschlechtert, daß der Mieter nicht auf den Zwischendurch-Brief des Vermieters schon hätte signalisieren können, daß er sich um einen Nachmieter kümmert?
was meint ihr? wie sind die chancen des mieters?reicht die
telefonische zusage nicht?
Sie würde manchmal reichen. Verträge können auch mündlich abgeschlossen werden, und ich habe mal fünf Jahre ohne Mietvertrag bei einer reizenden älteren Dame gewohnt, mit der ich mich heute noch bestens verstehe. Aber das war im Dorf, man kannte sich; Nachweise mündlicher Aussagen ohne Zeugen sind nun mal schlecht zu bringen. Das Problem hier: Es war während des Telefonats klipp und klar vereinbart worden, daß die Verlängerung schriftlich nachgereicht wird. Dafür wäre eine Woche mehr als Zeit genug gewesen, der Wisch hätte ja nicht die Ausmaße einer Diplomarbeit haben müssen.
koennte der vermieter gezwungen werden, den auftrag
zurueckzunehmen?
Nein, wenn der Vermieter 17 Tage vor Ablauf der Auszugsfrist noch nichts schriftlich in Händen hat, kann er mit Fug und Recht davon ausgehen, daß er langsam handeln muß. Solange dem Mieter auch nicht bestätigt wird, daß er die zwei Monate länger bleiben kann, wäre es wohl auch legitim, ihn am 31.08. vor die Tür zu setzen.
Hätte ich als der fiktive Mieter das Glück gehabt, daß die Wohnung nach zwei Monaten noch nicht ab 01.09. weitervermietet und auch noch kein Makler beauftragt worden war, dann hätte ich die gewünschte schriftliche Verlängerung auf parfümiertem Büttenpapier spätestens am nächsten Tag dem Vermieter ausgehändigt.
Nee, ehrlich, erst nicht wissen, wohin man sein Ei legen soll, dann sich mit den banalsten Kleinigkeiten ewig Zeit lassen, aber dann nach der Justiz rufen… *kopfschüttel*
Gruß,
mowei