ich verkaufe neue Festplatten, ich kaufe neue Festplatten, teste die ob die funktionieren und verkaufe die auch als entsprechend neu. Ich teste alle meine Festplatten vor dem Kauf, weil ich ausschließen möchte, dass mir jemand schreibt, dass die Festplatte nicht funktioniert.
Nun behauptet ein Kunde von mir, dass die Festplatte nicht neu sei, weil ich die vor dem Kauf bereits getestet habe. Und verlangt sofort die Erstattung des Kaufpreises, weil die Beschreibung des Artikels starkt vom tatsächlichen Artikel abweicht.
Für mich ist es Absurd, die Festplatte ist neu. Wer hat denn jetzt recht?
Sie meinten wahrscheinlich „Muss neue Ware auf jeden Fall original verpackt sein?“
Nein das muss sie meiner Meinung nach nicht.
Sehen Sie sich z.B. die Kategorie der Parfüme bei ebay an, da werden meistens nur die Fläschchen verkauft, der Karton ist meistens bereits weg.
Man muss aber natürlich richtig Angaben machen.
Wenn Sie allerdings in Ihrer Auktion nicht beschrieben haben, dass die Verpackung fehlt, oder dass sie vorher Tests an der Festplatte vornehmen, hat der Käufer eigentlich schon recht. Das haben Sie ihm ja verschwiegen und er hat halt angenommen dass die Platte noch nie angeschlossen und eingeblistert in einer Verpackung ist, wahrscheinlich.
Der Käufer kann ja aber, egal wie es nun ist eh nicht einfach das Geld von Ihnen zurück verlangen, er muss Ihnen auch die Ware zurückschicken. Es sei denn Sie möchten Kulanz sein und sagen, ok ich gebe, meinetwegen 10 Euro zurück und dafür behalten Sie die Festplatte anstandslos.
Ich bin aber juristisch kein Experte und gebe daher auf meiner Auskunft natürlich kein Gewähr. Fragen Sie doch mal in so einem Juristen Portal. Da gibt es welche, da bezahlt man einmalig 10 Euro und darf dann eine Frage stellen, die dann ein echter Rechtsanwalt online beantwortet innerhalb einer Woche.