Hallo nochmal 
das war ich auch so der Meinung.Aber es soll wohl eine
Gesezesänderung geben(soweit ich erlesen kann,noch nich in
Kraft).
Grundsätzlich darf natürlich jede Kommune in ihre Beitragssatzung schreiben was sie will.
Die meisten Städte haben wie gesagt, die alte Regelung fast identisch übernommen, weil es zu den Bestimmungen der vorherigen gesetzlichen Grundlage natürlich sehr viele Urteile gibt. Damit befindet man sich sozusagen dann „auf der sicheren Seite“. Die Änderungen betrafen und betreffen immer noch hauptsächlich die Höhe der Beiträge.
Aber der Begriff „Eltern“ kann natürlich ausgeweitet werden (auf Großeltern, gleichgeschlechtliche Partnerschaften oder weissderFuchswasnoch). Ich habe allerdings noch nie gehört, dass der Nicht-Vater zu Elternbeiträgen herangezogen wurde. Die Stadt könnte das festlegen (wie gesagt, reinschreiben kann man alles) - allerdings muss man ja nicht alles hinnehmen.
Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich es mit einer Rechtsberatung versuchen und gegebenenfalls klagen (oder mich zumindest erkundigen, ob es dazu schon Urteile gibt). Oder eben in den sauren Apfel beißen und zahlen. Dazwischen gibt es wohl nichts.
Es würde mich interessieren in welcher Stadt du wohnst und mal einen Blick in die Satzung werfen. Oder zumindest dieses Merkblatt mal lesen, bitte. Die bevorstehende Gesetzesänderung die du erwähntest, würde mich ebenfalls verlocken 80).
Gerne auch per Mail, falls du das hier nicht sagen magst.
Liebe Grüße
Lilith