muß neuer Freund für nicht leibliche für KinderKi

Hallo!

Ich brauche dringend jemand der sich auskennt.Vor einiger Zeit war ich alleinerziehend,weil ich mich getrennt habe.Ich mußte zu dem Zeitpunkt keine Beiträge außer Essensgeld für KG zahlen.Nun bin ich vor kurzem mit meinen neuen Freund und meinen Kindern in eine gemeinsame Wohnung gezogen.Das Amt will nun das Gehalt von meinem Freund anrechnen,wil ich dann mehr zahlen müsste.Kann das recht sein,müssen sie nich schaun,ob sie nich eher vom leiblichen Vater beiträg bekommen können?Mein neuer Freund hatt doch sonst keinerlei rechte an den Kindern,aber Geld soll er geben?Das sorgerecht liegt bei mir und meinem Ex-Mann.Der die Kinder auch regelmäßig sieht.Ist es nicht Sche der leiblichen Eltern für die Beiträge aufzukomm?

Hallo Melanie, ich vermute, dass du dann das Geld von deinem Ex wieder besorgen kannst (das Amt tut es sicher nicht). Ihr seid doch nun eine Lebensgemeinschaft, von daher wird wahscheinlich das Einkommen zusammengerechnet. So ist es ja auch bei Hartz IV

Grüße

ja,
aber ab wann gillt denn eien neue Lebenpartnerschaft?bzw,in den Merkblättern stand es auch so:das die leiblichen Eltern für Beiträge verantwortlich sind.Nun jedoch sagen sie es wäre halt eine Wirtschaftliche verbesserung bei mir eingetreten.Wir sind ja noch gar nich lang zusammen und grad seid Anfang Juli zusammen gezogen.

Hi,
vielleicht gilt die Freistellung nur für Alleinerziehende und das bist du ja jetzt nicht mehr.

grüße
miamei

Moin.
Eine neue Lebenspartnerschaft gilt MINDESTENS ab dem Bezug der gemeinsamen Wohnung! Egal wie lange ihr zusammen seid!
Ist ja auch nur gerecht, oder will dein neuer Freund nur dich und nicht die Kinder?

Gruß
finnie
(bringt selbst ein „nicht eigenes“ Kind durch)

Hallo :smile:

Da hilft sicher ein Blick in die Beitragssatzung deiner Stadt, aber die meisten haben wohl die „alte“ Regelung aus dem GTK fast 1:1 übernommen.

Normalerweise ist es so, dass das Einkommen der leiblichen Eltern als maßgeblich für die Berechnung des Elternbeitrages gilt.

Leben die Eltern getrennt, dann wird das Einkommen des Elternteils bei dem das Kind lebt zugrunde gelegt - dieser Elternteil nimmt dann die Stelle der Eltern ein. Neue Lebenspartner spielen hier keine Rolle, egal was sie verdienen - es sei denn, das Kind wurde adoptiert.

Also dein Einkommen. Dazu zählt natürlich auch der Ehegattenunterhalt und der Unterhalt für das Kind, das die Einrichtung besucht.

Hoffe, das bringt ein bisschen Licht ins Dunkel.

Grüße
Lilith

Danke Lilith,

das war ich auch so der Meinung.Aber es soll wohl eine Gesezesänderung geben(soweit ich erlesen kann,noch nich in Kraft).Aber im Merkblatt war es so geschrieben.Wenn mein Freund und ich nun Heiraten würden oder uns zu einer Eheähnlichen Lebensgemeinschaft (auch steuerlich)entschlie?en würden,was wir aber nun noch nicht vorhaben,dann könnte ich es nachvollziehen.Aber so is das doch nur abzocke,und das bei jemandem,der noch nicht einmal (eigene) Kinder hat.Nich das wir nich dafür bereit wären,wenn es recht wäre,aber man muß mal den Standpunkt von meinem Freund sehn.Er hat eigentlich keinerlei Rechte oder sonstige Einflüsse zu seinem Vorteil.

Hallo!

Also ich muß es.

Das Haushaltseinkommen wird für Förderungen zusammengezogen (in Österreich). Auch wenn ich nicht direkt mit ihrem Sohn etwas zu tun habe. Also überhaupt keine Rechte habe, so bekommt meine Lebensgefährtin weniger Staatliche Unterstützung. Im Gegenzug erspare ich mir allerdings auch ein paar Steuern, weil hier auch Berücksichtigt wird, dass jemand in meinem Haushalt wohnt.

Liebe Grüße

Martin

Hallo nochmal :smile:

das war ich auch so der Meinung.Aber es soll wohl eine
Gesezesänderung geben(soweit ich erlesen kann,noch nich in
Kraft).

Grundsätzlich darf natürlich jede Kommune in ihre Beitragssatzung schreiben was sie will.

Die meisten Städte haben wie gesagt, die alte Regelung fast identisch übernommen, weil es zu den Bestimmungen der vorherigen gesetzlichen Grundlage natürlich sehr viele Urteile gibt. Damit befindet man sich sozusagen dann „auf der sicheren Seite“. Die Änderungen betrafen und betreffen immer noch hauptsächlich die Höhe der Beiträge.

Aber der Begriff „Eltern“ kann natürlich ausgeweitet werden (auf Großeltern, gleichgeschlechtliche Partnerschaften oder weissderFuchswasnoch). Ich habe allerdings noch nie gehört, dass der Nicht-Vater zu Elternbeiträgen herangezogen wurde. Die Stadt könnte das festlegen (wie gesagt, reinschreiben kann man alles) - allerdings muss man ja nicht alles hinnehmen.

Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich es mit einer Rechtsberatung versuchen und gegebenenfalls klagen (oder mich zumindest erkundigen, ob es dazu schon Urteile gibt). Oder eben in den sauren Apfel beißen und zahlen. Dazwischen gibt es wohl nichts.

Es würde mich interessieren in welcher Stadt du wohnst und mal einen Blick in die Satzung werfen. Oder zumindest dieses Merkblatt mal lesen, bitte. Die bevorstehende Gesetzesänderung die du erwähntest, würde mich ebenfalls verlocken 80).

Gerne auch per Mail, falls du das hier nicht sagen magst.

Liebe Grüße
Lilith

Hallo zurück,

ne,im Merkblatt stand es wie du es geschildert hast.Im schreiben vom Amt stand dann was anderes.Ich bin Wohnhaft in Neunkirchen-Seelscheid,was zu Siegburg gehört.Eltern bleibt eltern oder nich?!Theoretisch müßten sie ja dann auch die neue Partnerin meines Exmannes hinzuziehen,dann wären es schon 4 Personen???ne,so gehts doch nich.Ich werde es nich so hinnehmen.Nich das ich nich bereit wäre beiträge zu zahlen,tu ich jetzt auch,weil ich schon seid März kein Argegeld mehr beziehe(frewilliger verzicht),weil zusammenzug geplant.Zahle also von meinem Lohn und Kindesunterhalt meinen anteil an KG-beitrag.
LG,Mell

danke,

ist ja auch nich so als würden wir nich wollen,aber rechtens finde ich es nich.Ich bezahle von meinem Lohn und dem Unterhalt der Kinder meinen Anteilich selbst bekomme keinen Unterhalt.Wenn er zahlen muß,dann würde ich natürlich gern wissen ob wir es auch Steuerlich geltend machen können,wie bei eheleuten ohne das wir aber heiraten müssen oder ähnliches?!
G,Melanie