Muss nichtberufstätige mutter unterhalt zahlen?

Guten Tag,

ich hätte mal eine Frage.
Ich bin getrennt lebend seit knapp über einem Jahr. Aus der Ehe gingen 3 Kinder hervor. Diese waren bis vor ca. 6 Wochen auch alle bei mir.

Der Kindsvater (KV) hat nun aber die beiden Großen von 7 und 5 Jahren schon seit Wochen dermaßen manipuliert, dass sie vor knapp 6 Wochen zu dem KV wechseln, also sprich dort wohnen wollten.

Ich habe dann das ABR eingeklagt und es wurde einvernehmlich geklärt, dass nun die mittlere von 5 Jahren wieder zu mir kommt - wie sie das auch unbdingt wieder wollte - und die Große 7 bei dem KV bleibt -auch diese wollte das so.

Nun hat sich mein Verdacht - nämlich dass der KV die Kinder rein aus finanziellen Hintergedanken manipuliert hat um so um den Unterhalt zu kommen - so gut wie gestätigt.
Mein vor Gericht beäußerter Verdacht diesbezüglich wurde natürlich vom KV und dessen Anwalt kategorisch abgewehrt.

Aber schon ein paar Tage nach der Verhandlung kam ein Brief vom Anwalt der Gegnerseite, dass sie nun den Unterhalt für dieses eine Kind fordern und der KV hat auch schon das Ki-Geld beantragt.

Nun, da mein Anwalt jetzt gerade Urlaub hat und ich ein bisschen verunsichert bin, nun meine Frage hier…

Muss ich als nicht berufstätige Mutter (bin noch in Elternzeit mit der Kleinsten - 16 Mon. alt -) Unterhalt für die Große bezahlen?

Grundsätzlich würde ich nichts dagegen sagen, da es ja für das Kind ist, aber mein Mann hat sich seit der Trennung ebenfalls mit Händen und Füßen gewehrt Unterhalt für die Kinder zu zahlen.
Hat alle Hebel in Bewegung gesetzt, dass er nicht zahlen muss. Wäre jetzt im Januar zur Verhandlung gekommen…

Also mein Einkommen sieht in Zukunft so aus, dass ich das Kindergeld der beiden Kleinen also inisg. 479 Euro bekomme, zzgl. Unterhaltsvorschuss ca. 279 Euro.

Mehr habe ich nicht. Ich lebe in einer neuen Partnerschaft, der Partner kommt für fast alle Unkosten wie Wohnung ect. auf…

vielleicht kennt jemand so eine Situation…

lieben Dank für die Hilfe

Ich kenne mich leider damit nicht aus, denke aber, dass ein so genanntes Grundeinkommen zum Lebensunterhalt unpfändbar ist.
Alles Gute fürs Neue Jahr.