hallo nochmal,
es gibt einen vertrag in dem die klausel enthalten ist, dass der wagen entweder bezahlt werden muss oder zurückgegeben werden kann, frei wählbar. was ich wissen wollte ist, ob man den wagen einfach abstellt, irgendeinem händler die schlüssel in die hand drückt und wieder geht…oder muss man den wagen selber abmelden und hat noch lauferein damit?
@ tamansari: die frage etwas verfehlt oder?
den anderen danke ich für ihre mühe!!!
liebe sommerliche grüße,
jani
hallo nochmal,
es gibt einen vertrag in dem die klausel enthalten ist, dass
der wagen entweder bezahlt werden muss oder zurückgegeben
werden kann, frei wählbar. was ich wissen wollte ist, ob man
den wagen einfach abstellt,
am besten auf einem grossen belebten platz
irgendeinem händler die schlüssel
in die hand drückt und wieder geht.
das sollte der erste nette gutaussehende charmante gut gebaute junge mann sein der gerade dort vorbei kommt.
du wirst spass haben.
t.
.oder muss man den wagen
selber abmelden und hat noch lauferein damit?
@ tamansari: die frage etwas verfehlt oder?
den anderen danke ich für ihre mühe!!!
liebe sommerliche grüße,
jani
Hi!
es gibt einen vertrag in dem die klausel enthalten ist, dass
der wagen entweder bezahlt werden muss oder zurückgegeben
werden kann, frei wählbar. was ich wissen wollte ist, ob man
den wagen einfach abstellt, irgendeinem händler die schlüssel
in die hand drückt und wieder geht…
wenn dann dem Händler, der Dir den Wagen verkauft hat.
oder muss man den wagen
selber abmelden und hat noch lauferein damit?
@ tamansari: die frage etwas verfehlt oder?
Keineswegs. Tamansari hat Dir die einzig sinnvolle Antwort gegeben: schau in Deinen Vertrag.
Wenn dort eine Rückgabe des Kfz vorgesehen ist, kannst Du das machen. Aber vorsicht: wie auch bei Leasingverträgen wird ein gewisser restwert vorausgesetzt. Ist der Wagen extrem verschmutzt/verkrazt u.s.w., kann es ein böses Erwachen geben. Ich würde daher den Wagen eher ablösen…
den anderen danke ich für ihre mühe!!!
Gerne.
Grüße,
Mathias