Angenommen, das Ordnungsamt erlässt gegen einen Bürger eine Verfügung, Anordnung oder Verordnung und zwar auf Grund mehrerer Zeugenaussagen.
Weiterhin angenommen dass es solche Zeugen gar nicht geben kann, weil der Bürger die ihm laut mehrerer Zeugen vorgeworfenen Handlungen nie ausgeführt hat.
Wenn sich nun das Ordnungsamt weigert, die Zeugen namentlich zu benennen, und dem Bürger nicht glaubt, dass er das Opfer einer Denunziation ist bzw. es gar nicht einmal versucht bzw. sich sogar weigert, den Sachverhalt aufzuklären, dann ist doch der Bürger in einer echt beschossenen Situation (Blockwartmethoden im dritten Reich/Stasimethoden/Diktaturmethoden/Polizeistaatsmethoden).
Außer mit einer Klage und oder Dienstaufsichtsbeschwerde, wie kann der Bürger sich wehren, kann er verlangen, Akteneinsicht zu bekommen?
Kennt jemand Dienstanweisungen, wie das Ordnungsamt vorgehen muss, um im rechtlichen Rahmen zu verbleiben?
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Vielen Dank,
Gruß
Stephan