Hallo,
vielleicht hilft das weiter:
Bei Personenbezogener Bietriebskostenabrechnung (Was steht im Mietvertrag)
/t/wie-oft-darf-der-freund-zu-besuch-kommen/1782210
http://www.gutefrage.net/nutzer/Engelchihuahua/antwo…
Aber ein dauerhafter Besuch von längerer Dauer (hab schon >6 Wochen oder auch 3 Monate gelesen) am Stück wird nicht mehr als Besuch gewertet.
Deshalb sicherheitshalber beim Mieterverein absichern.
Fakt ist, solange der Freund nicht in dieser Wohnung gemeldet ist, kann der VM keine Personenerhöhung vornehmen.
Gruß
Maja