bisher war ich der Meinung, dass ein PKW-Änhänger bei der Haftpflicht des Zugfahrzeuges eingeschlossen war!
Nun erzählt ein Bekannter mir, er müsse für seinen Bootsanhänger einen Versicherungsbeitrag leisten.
Hängt die Versicherungspflicht von der Nutzung bzw. der Grösse des Anhängers ab?
In diesem Fall geht es um einen normalen gebremsten Hänger mit zul. Gesamtgewicht von 1.000 kg.
Für die Zulassung des Anhängers brauchst du beim Straßenverkehrsamt den Nachweis einer eigenen Haftpflichtversicherung. Pflichtversicherung! Sollte aber nicht die Welt kosten - vielleicht, wenn überhaupt, 20 EUR im Jahr.
Solltest du zum Bsp. beim Rückwärtsfahren mit dem Hänger eine Gebäudewand beschädigen würde der Schaden allerdings über die Haftpflicht der „Zugmaschine“ abgewickelt.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
also, ein Anhänger muss versichert werden (§1 PVG). Er muss aber nicht von der Versicherung angenommen werden (anderes Thema).
Fakt ist, wenn dir der Anhänger (abgestellt) wegrollt, und etwas anderes beschädigt, dann ist die Haftpflicht da.
Kostet bei uns etwa 21€ im Jahr.
Der Anhänger wird gehandhabt wie ein Auto ohne Motor, du brauchst TÜV, zahlst (glaub ich) Steuern, brauchst ein Kennzeichen und entsprechend auch ne Versicherung.
Wenn du genaue Preise oder sonstige Infos darüber haben willst, kannst du mir gerne ne eMail schreiben.
Das nenn’ ich doch mal schön Werbung machen!
Hallo Jürgen,
was steckt jetzt in deiner Mail drin, was ich nicht auch schon gesagt habe, ausser dass Du nicht genau weißt, ob Steuern zu zahlen sind oder nicht (und ja - sie sind zu zahlen)
und das Du hier Werbung für Dich machst!?
*ichverstehsnicht*
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
was steckt jetzt in deiner Mail drin, was ich nicht auch schon
gesagt habe, ausser dass Du nicht genau weißt, ob Steuern zu
zahlen sind oder nicht (und ja - sie sind zu zahlen)
und das Du hier Werbung für Dich machst!?
*ichverstehsnicht*
Servus Jens,
was in meiner Mail drinsteckt ist folgendes:
Ich brauch zur genauen Berechnung eines Beitrags den ZUlassungsort und die Erstzulassung. Es war nicht meine Absicht hier Werbung zu machen, das kann ich in anderen Foren besser (Signatur), sondern hier einfach zu helfen. UNd meiner Auffassung nach wird hier relativ schnell Hilfe gebraucht (in Form einer Doppelkarte oder wie auch immer).
was steckt jetzt in deiner Mail drin, was ich nicht auch schon
gesagt habe, ausser dass Du nicht genau weißt, ob Steuern zu
zahlen sind oder nicht (und ja - sie sind zu zahlen)
und das Du hier Werbung für Dich machst!?
*ichverstehsnicht*
Servus Jens,
was in meiner Mail drinsteckt ist folgendes:
Ich brauch zur genauen Berechnung eines Beitrags den
ZUlassungsort und die Erstzulassung.
Bei einem ANHÄNGER?? Ich kenn´s ja nur so, dass man, um einen Anhänger zu tarifieren, gerade mal die zul. Nutzlast benötigt. Dass es z.B. Regionalklassen für Anhänger gibt, ist mir neu.
Es war nicht meine
Absicht hier Werbung zu machen, das kann ich in anderen Foren
besser (Signatur), sondern hier einfach zu helfen. UNd meiner
Auffassung nach wird hier relativ schnell Hilfe gebraucht (in
Form einer Doppelkarte oder wie auch immer).
ok, nun weiss ich das mittlerweile PKW-Anhänger - gleich welcher Art - eine eigene Kaskoversicherung haben müssen und steuerpflichtig sind.
Meine Anfrage entstand nur deshalb, weil ich vor 'zig Jahren für meinen Sportboot-Trailer weder Kaskovers. noch Steuern zahlen musste. Er hatte auch kein eigenes Kennzeichen, sonder das gleiche wie das Zugfahrzeug. Aber wie gesagt, lang ist es her.
was steckt jetzt in deiner Mail drin, was ich nicht auch schon
gesagt habe, ausser dass Du nicht genau weißt, ob Steuern zu
zahlen sind oder nicht (und ja - sie sind zu zahlen)
und das Du hier Werbung für Dich machst!?
*ichverstehsnicht*
Servus Jens,
was in meiner Mail drinsteckt ist folgendes:
Ich brauch zur genauen Berechnung eines Beitrags den
ZUlassungsort und die Erstzulassung.
Bei einem ANHÄNGER?? Ich kenn´s ja nur so, dass man, um einen
Anhänger zu tarifieren, gerade mal die zul. Nutzlast benötigt.
Dass es z.B. Regionalklassen für Anhänger gibt, ist mir neu.
hallo zusammen,
bei der huk im bestand gibts immer noch verträge nicht nicht haftpflichtversicherungspflichtig sind. da besteht dann immer nur kasko. das sind aber immer verträge von anno knips. welche voraussetzungen dafür bestehen kann ich leider nicht sagen. aber es gibt definitiv anhänger die nicht versicherungspflichtig sind. ich würde mal bei der zulassungsstelle nachfragen.
snake