Muß Pr. Kr-kasse geforderte Attesteste erstatten?

Eine private Krankenkasse hat zwecks Erstattung eines Medikamentes ein ärztliches Attest verlangt. Das wurde beigebracht und nun will sie den dafür gezahlten Betrag nicht erstatten. Kann man Erstattung verlangen? Gibt es Rechtsprechung in dieser Frage?

erstatten. Kann man Erstattung verlangen?

Das kommt darauf an, welchen Versicherungsschutz man hat.

Gibt es Rechtsprechung in dieser Frage?

Es gibt etwas viel Besseres. Es gibt Versicherungsbedingungen. Wenn man da reinguckt bekommt man eine Antwort, ganz ohne Anwalts- und Gerichtskosten.

Das ist zwar schofelig sowohl von der PKV als auch vom Arzt, aber wohl korrekt.

Attestkosten sind nicht automatisch versichert.

Gruss

Barmer

GOÄ !
Lieber Ratsuchender,

die Aktiven in diesem Forum freuen sich auch über Anrede und Gruß!

Die Berechnung ärztlicher Leistungen ist an die gesetzliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gebunden. Die Ausstellung eines Attestes könnte z.B. - je nach Umfang - nach Ziffer 70, 75 oder 80 erfolgen.

Für ärztliche Leistungen in Deutschland muß der private Krankenversicherer i.d.R. nur nach GOÄ gestellte Rechnungen erstatten.

Wenn der Arzt einfach einen Pauschalbetrag gefordert und quittiert hat, dann liegt der Fehler nicht bei der Krankenversicherung, sondern beim Arzt und dem schlecht informierten Patienten. Was, wie und unter welchen Voraussetzungen der Versicherer leistet, steht in den Versicherungsbedingungen, in die die wenigsten Versicherten einen Blick werfen. Klug wäre, das VOR dem Vertragsabschluß zu tun.

Viele Grüße
oscar.

aber auch wenn das Attest nach GOÄ erstellt wird, muss die PKV nur für Heilbehandlung zahlen, nicht für Atteste.

Gruss

Barmer