Muss private Krankenkasse/Beihilfe ein Kur zahlen?

Hallo,
angenommen, ein Beamter ist zur Hälfte privat bei der Debeka krankenversichert. Seit über einem halben Jahr krankgeschrieben. Nun will und muß er eine Kur oder Tagesklinik (zu Rehabilatition) durchführen. Ein Antrag bei der Debeka führte zur Ablehnung, nur einen kleinen Zuschuss könnte gewährt werden. Leider weiß die Person nicht mehr genau, was ich vor 15 Jahren abgeschlosssen wurde und ob dieses so uneingeschränkt gültig ist. Ist es richtig, daß private Krankenkassen Kurbehandlungen nicht finanzieren müssen? Springt dann für den fehlenden Betrag die Beihilfe ein?
Welche Möglichkeiten hätte derjenige noch, da der Betrag dann doch zu groß für ihn wird?
Viele Grüße, danke im Voraus für eure Antworten und einen schönen Mai!
Jürgen

dieses so uneingeschränkt gültig ist. Ist es richtig, daß
private Krankenkassen Kurbehandlungen nicht finanzieren müssen?

Die Krankenversicherung ist grundsätzlich nur für Heilbehandlungen zuständig, nicht für Kuren. Es mag Grenzfälle geben, wenn die Debeka aber abgelehnt hat, scheint es sich hier nicht um einen Grenzfall zu handeln. In vielen Tarifen der PKV sind Kuren ausdrücklöich als Leitungsausschluß festgeschrieben.

Springt dann für den fehlenden Betrag die Beihilfe ein?

Welche Beihilfevorschrift (Land/Bund) ?

Welche Beihilfevorschrift (Land/Bund) ?

Hallo Nordlicht,
danke für deine schnelle und kompetente Auskunft. Das habe ich schon fast befürchtet. Das Bundesland ist Sachsen-Anhalt. Falls Du näheres zur Beihilfe weißt, bist Du nochmal so nett und teilst es mir mit?
Vielen Dank im Voraus!
Jürgen

Falls Du näheres zur Beihilfe weißt, bist Du nochmal so nett und teilst es mir mit?

Leider kenne ich Deine Beihilfevorschrift nicht. Meines Wissens kann man die im Internet finden, denn die, die für mich persönlich von Belang ist habe ich dort runtergeladen. Ansonsten genügt ein Anruf bei der Beihilfestelle.

PKV nicht, Beihilfe nicht, Rentenversicherung?
Hallo,
Sachsen-Anhalt ist der vom Bund angelehnt, in dieser finde ich aber in keinem Paragraphen, dass sie mal mehr als 50% zahlt.
Zahlt vielleicht die Rentenversicherung die Rehabitation?
Viele Grüße und vielen Dank!
Jürgen

Hallo Jürgen,

die Beihilfevorschriften Bund und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften sind beim BMI als PDF-Datei abgedruckt:

http://www.bmi.bund.de/cln_095/SharedDocs/Standardar…

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt die Kosten der medizinischen Rehabilitation nur unter den Voraussetzungen des § 11 SGB VI.

Gruß Woko

Hallo,
die gesetzliche Rentenversicherung trifft nicht zu, da ich Beamter bin.
Grüße
Jürgen